1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Errichtung NGA-Netz mit Hausanschlussmanagement in Sternenfels, Heimsheim u.a. - Cluster 2 Ost
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: - Gemarkung Stadt Heimsheim - Gemarkung Gemeinde Kieselbronn - Gemarkung Gemeinde Neulingen - Gemarkung Gemeinde Niefern-Öschelbronn - Gemarkung Gemeinde Sternenfels Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: 2072dbbb-c936-438d-9157-e73e74607ad2
Interne Kennung: 531/23-AZ
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Heimsheim
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Stadt Heimsheim Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 1 Stadt Heimsheim: - ca. 17,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 1,4 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 173 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 21 Unterverteilungen (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Beschreibung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 75
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Kieselbronn
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Kieselbornn Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 2 Gemeinde Kieselbronn: - ca. 9,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 108 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 21 Unterverteilungen (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Beschreibung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 75
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Neulingen
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Neulingen Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 3 Gemeinde Neulingen: - ca. 28,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 4,3 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 343 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 32 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Niefern-Öschelbronn
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Niefern-Öschelbronn. Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 4 Gemeinde Niefern-Öschelbronn: - ca. 31,4 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 439 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 6 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 38 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Beschreibung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 75
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Sternenfels
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Sternenfels Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 5 Gemeinde Sternenfels: - ca. 25,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 768 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 21 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Beschreibung: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 75
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aytac Bau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 Heimsheim
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 5 757 123,60 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 06/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aytac Bau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 5 Sternenfels
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Ergebnisses: 9 769 586,60 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 06/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Zähringerallee 3
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75177
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 72313086800
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: ed586635-d2f2-47eb-9e84-8c902b2a3689
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: acf84a18-0932-4771-b48f-35a40e12a07e
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Aytac Bau GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE318241756
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61515003801
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 41fed640-9258-4d66-bf87-d10f46a29759 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/08/2024 08:02:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 485198-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 156/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2024