5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Stadt Todtnau behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen und Bauabschnitte wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphase 2 bis 3 Stufe 2 Leistungsphase 4 bis 7 Stufe 3 Leistungsphase 8 bis 9 Auf Grund der Voruntersuchungen, die den Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, wird die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) als erbracht angesehen und nicht gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Todtnau
Postleitzahl: 79670
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: ---
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 618 880,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV.
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. • • Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Architektur verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Architektin tätig zu werden. • • Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen. Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens, das die Planungsleistungen ausführt. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 1 bis 14). 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Weitere Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft 3. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 4. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 5.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 6. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 7.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 8. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. entfällt 11. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). 12. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). 13. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Gesamtprojektleitung, Stellvertretende Gesamtprojektleitung, Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung. 14. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung und können nicht nachgereicht werden. Als prinzipiell geeignet werden Büros / Bewerbergemeinschaften eingestuft, die Mindestanforderungen aus dem Bewerbungsformular erfüllen. Doppelnennungen mit den Auswahlkriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber sind möglich. Mindestanforderungen: Referenzen 1. Es handelt sich um eine Gebäudeplanung nach HOAI. Referenzprojekt: - Es handelt sich um Neu- oder Erweiterungsbauten von Nichtwohngebäuden. - Die Referenz ist mind. in HZ III eingeordnet. - Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als Juni 2016 zurück. Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung der Maßnahme in Kostengruppe 300 1,50 Mio. Euro.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzobjekt
Beschreibung: - Es handelt sich um Neu- oder Erweiterungsbauten von Nichtwohngebäuden. - Die Referenz ist mind. in HZ III eingeordnet. - Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als Juni 2016 zurück. Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung der Maßnahme in Kostengruppe 300 1,50 Mio. Euro.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Vorgehensweise bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern
Beschreibung: Es sollen 3 Bewerber für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung entsprechend § 75 Abs. 6 VgV. Die ausgewählten Bewerber_innen erhalten ein Aufforderungsschreiben zur Erklärung der weiteren Teilnahme am Verfahren mit der Bitte um Terminbestätigung. Die Auswahl erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: 1. Referenzen - Projektbezogene Erfahrungen (1. Auswahlkriterium – 90 %): Angabe von Referenzenobjekten zu Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Die Wertung der Referenzobjekte erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Referenzprojekt 1: 30 Punkte Mindestanforderung: • Neu- oder Erweiterungsbau Gebäude der Infrastruktur • Einstufung mind. HZ III gemäß § 33 ff HOAI • Referenzprojekt wurde nach dem 31.06.2014 in Betrieb genommen • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung Kostengruppe 300 mind. 1,5 Mio. € netto. Referenzprojekt 2: 40 Punkte Mindestanforderung: • Neu- oder Erweiterungsbau für Feuerwehrhäuser nach DIN 14092 • Einstufung mind. HZ III gemäß § 33 ff HOAI • Referenzprojekt wurde nach dem 31.06.2014 in Betrieb genommen • Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung Kostengruppe 300 + 400 mind. 2,0 Mio. € netto. Referenzprojekt 3: 20 Punkte Mindestanforderung: • Gebäudeplanungsleistung nach § 33 ff HOAI für öffentliche Auftraggeber nach § 98 GWB • Einstufung mind. HZ III gemäß § 33 ff HOAI • Referenzprojekt wurde nach dem 31.06.2014 in Betrieb genommen • Es wurden mind. die Leistungsphasen 5 – 8 selbst erbracht. • Vergleichbare Größenordnung Kostengruppe 300 + 400 mind. 2,0 Mio. € netto. 2. Beschäftigtenzahl (2. Auswahlkriterium – 10 %): Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Gebäudeplanung (ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2021 bis 2023 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Im Falle einer Bewerber- /Bietergemeinschaft (keine Nachreichung möglich) werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Bitte die Anzahl für jedes Mitglied angeben. Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im abgefragten Bereich gleich oder größer 5 ist, werden 10 Punkte vergeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes). (Gewichtung 30%)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Präsentation und Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt. (Gewichtung 40%)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Verhandlungsgespräch). (Gewichtung 30%)
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Für die Vergabekriterien 1 bis 3 werden anhand der jeweiligen Beurteilungskriterien durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Das Vergabekriterium Wertung 4 wird nach folgender Berechnungsformel bewertet: die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Bewerbungsformular ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)