5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 64100000 Post- und Kurierdienste, 64110000 Postdienste, 64112000 Briefpostdienste, 64121100 Postzustellung, 60160000 Postbeförderung auf der Straße
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 
     
     
      Stadt: Steinfurt
     
     
      Postleitzahl: 48565
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Maximale Verlängerungen: 3
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr geschlossen (Kostenschätzung ohne Maximalaufschlag 406.000 EUR). Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (durch einseitige Option des Auftraggebers). Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029. Erstes Jahr 01.02.2025 - 31.01.2026.
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
     
     
      Beschreibung: Es gibt einen regelmäßigen Bedarf. Eine erneute Ausschreibung der Leistung erfolgt zum Ende des laufenden Vertrags.
     
     
      Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die folgenden Mindestanforderungen: Bei Nebenangebote muss die Funktionalität der elektronischen Zustellung/Weiterleitung gewahrt werden; gleichzeitig sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Das geschlossene System ist nicht zwingend einzuhalten, jedoch muss der Bieter in dem Fall, dass er mit dem Nebenangebot kein geschlossenes System vorhält, anbieten, dass ein höheres bzw. angepasstes Niveau an technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) vorgehalten wird und diese ebenso im finalen Angebot erläutern. Nebenangebote sind bezüglich der technischen Mindestanforderungen/ Kriterien nicht zugelassen. Für die Bedingungen der Nebenangebote verweisen wir ergänzend auf die Anlage 8 der Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
      
       Beschreibung: Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Wertung.
      
      
     
      Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
     
     
      Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
      
       Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
      
      
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Postlizenz
      
      
       Beschreibung: Postlizenz gem. § 6 PostG (soweit erforderlich)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz
      
      
       Beschreibung: Die Bewertung des Gesamtumsatze erfolgt wie folgt: Netto-Umsatzbereich pro abgeschlossenem Geschäftsjahr (letzten 3 Geschäftsjahr) - Es wird ein Mindestumsatz von 200.000 Euro netto pro Jahr verlangt - Ein Umsatz unter 200.000 Euro netto führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. - Ein Umsatz von 200.000 Euro netto erreicht den Erfüllungsgrad 1. - Über 200.000 Euro und unter 600.000 Euro netto wird gem. der vorstehenden Formel interpoliert: > EG 1 bis < EG 3 - Ein Umsatz von und über 600.000 netto Euro wird mit dem Erfüllungsgrad 3 bewertet. Zur kriteriumsspezifischen Bewertung: Es erfolgt zunächst eine Bepunktung des Umsatzes je abgeschlossenem Geschäftsjahr. Hierbei werden durch die jeweilige Umsatzangabe ein Erfüllungsgrad gem. linearer Interpolationsformel ermittelt. Dieser erreichte Erfüllungsgrad wird mit dem jeweiligen (Unter-) Gewichtungsfaktor in Höhe von jeweils 7 multipliziert. Das so errechnete Produkt stellt die Punktzahl für das jeweilige Jahr dar. Dieser Vorgang wird für die drei entsprechenden Jahre durchgeführt. Die jeweiligen Punktzahlen zu einer Gesamtsumme addiert. Diese Gesamtsumme ist die Gesamtpunktzahl für das Kriterium Umsatz. "Krumme" Werte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Beim Gesamtumsatz lassen sich maximal 63 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 21
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Nachweis (Eigenerklärung) einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß Sachschäden und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Erklärung durch jedes Mitglied abzugeben bzw. alternativ genügt eine Gruppenversicherung durch ein Mitglied.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Referenzen
      
      
       Beschreibung: Die Bewertung der Referenzen erfolgt wie folgt: Bei dem Kriterium Referenzen werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Die Gewichtung von 79 für das Oberkriterium wird hierbei auf die einzelnen Unterkriterien aufgeteilt. - Elektronische Abholung (Gewichtungsfaktor 16) Die Referenz umfasst die Teilleistung der elektronischen Abholung, die vergleichbar zu der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistung, ist - Druck und Kuvertierung (Gewichtungsfaktor 12) Die Referenz umfasst die Teilleistung der Druck und Kuvertierung, die vergleichbar zu der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistung, ist - Physische Zustellung (Brief, auch als PZA-Zustellung) (Gewichtungsfaktor 16) Die Referenz umfasst die Teilleistung der physischen Zustellung, die vergleichbar zu der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistung, ist mit und ohne förmliche Zustellung nach der ZPO. Die Referenzen der unförmlichen und förmlichen Zustellung können separat oder zusammen in einem Auftrag erbracht worden sein. - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 35) Die Referenz umfasst in sich die vorbenannten Teilleistungen. Mindestanforderung an die Referenzen (bei deren Nichtvorliegen ein Ausschluss des Teilnahmeantrages vorgenommen wird): Es muss je vorbenanntem Unterkriterium mind. eine wertbare Referenz vorgelegt werden. Wir keine wertbare Referenz bzgl. dieses Unterkriteriums vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Wertungsanforderungen an die Referenzen: - Zeitlicher Bewertungsrahmen Eine Referenz ist wertbar, wenn Sie sich über einen vertraglichen Leistungszeitraum von mind. 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre erstreckt hat. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge benannt - Für jede einzelne Referenz ist entsprechend des vorgegebenen Musters weiter anzugeben: o Projektzeitlaufzeit - insbesondere vertraglicher Abschluss der Leistung o Name des Referenzgebers o Anschrift o Ansprechpartner/-in o Telefon - Für jede Referenz bzw. zu den Angaben im Bewerberborgen ist zwingend eine Referenzbeschreibung beizulegen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen Die Einordnung in die Erfüllungsgrade erfolgt hier nach den folgenden Vorgaben - je Unterkriterium: - Wird eine wertbare Unternehmensreferenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1 - Werden fünf oder mehrere Unternehmensreferenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 3 - Werden zwei bis vier Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung auf die letzten zwei Nachkommastellen nach linearer Interpolationsformel Die so je Unterkriterium erreichten Erfüllungsgrade werden jeweils (je Unterkriterium) mit dem aus der Matrix (Anlagen 4-VgV-Teilnahmewettbewerb) ersichtlichen Gewichtungsfaktoren multipliziert. Für das Gesamtkriterium "Unternehmensreferenzen" lassen sich 237 Punkte erreichen. Die Referenz umfasst die Teilleistung der physischen Zustellung, die vergleichbar zu der in der Leistungsbeschreibung definierten Leistung ist, mit und ohne förmliche Zustellung nach der ZPO. Die Referenzen der unförmlichen und förmlichen Zustellung können separat oder zusammen in einem Auftrag erbracht worden sein. Die Referenznachweise müssen die geforderten Referenzbereiche (elektronische Abholung, Druck und Kuvertierung, Physische Zustellung) belegen. Die einzelnen Teilbereiche können durch jeweils einzelne Referenzen belegt werden. Es können auch Referenznachweise vorgelegt werden, die mehrere oder alle Referenzbereiche gleichzeitig belegen.
      
      
       Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
      
      
       Gewichtung (Prozentanteil, genau): 79
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001
      
      
       Beschreibung: Kopie eines gültigen Zertifizierungsbelegs über das Vorliegen eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle - Alternativ: Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung einer akkreditierten Stelle aus anderen Staaten - Alternativ: Vorlage von anderen Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme, wobei der Bewerber nachzuweisen hat, dass - die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten DIN ISO 9001 Norm entsprechen - Gründe vorlagen, die er nicht zu vertreten hat und die dazu führten, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb der angemessenen Frist eingeholt werden konnte
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: ISO 27001-Zertifikat
      
      
       Beschreibung: Kopie eines gültigen ISO 27001-Zertifikats - Alternativ: Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung einer akkreditierten Stelle aus anderen Staaten. - Alternativ: Vorlage von anderen Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme, wobei der Bewerber nachzuweisen hat, dass - die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen der geforderten DIN ISO 27001 Norm entsprechen - Gründe vorlagen, die er nicht zu vertreten hat und die dazu führten, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb der angemessenen Frist eingeholt werden konnte. - Hinweis: Soweit die Bewerber auf externe Rechenzentren zurückgreift, gelten für diese die Nachunternehmeranforderungen nur in Bezug auf die vorbenannte Zertifizierung.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 ff GWB
      
      
       Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 ff GWB
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB
      
      
       Beschreibung: Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV)
      
      
       Beschreibung: Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (sofern einschlägig) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Angabe zu Unteraufträgen
      
      
       Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (sofern einschlägig). (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Verpflichtungserklärung bei Subunternehmereinsatz
      
      
       Beschreibung: Verpflichtungserklärung bei Subunternehmereinsatz (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (auf gesondertes Anfordern des AG)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen § 47 VgV
      
      
       Beschreibung: Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
      
      
       Beschreibung: Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (auf gesondertes Anfordern des AG)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Russlanderklärung
      
      
       Beschreibung: Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärung Subventionen
      
      
       Beschreibung: Eigenerklärung Subventionen Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters
      
      
       Beschreibung: Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
      
      
     
      Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: 
      
       Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
      
      
       Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: Erweiterte Richtwertmethode
      
      
       Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach an der sog. erweiterten Richtwertmethode. Die Richtwertmethode unterteilt sich in vier Stufen. Auf den unterschiedlichen Stufen werden unterschiedliche Bewertungsansätze angewendet. Die Abbildung lässt das hiesige Bekanntmachungsformular nicht zu. Die Angabe Preis 50 % und Qualität 50 % bildet wird nur in der 1. Stufe angewendet. Wir stellen verbal die Methode auszugsweise vor, die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen: Auf der ersten Stufe wird das Leistungs-Kosten-Verhältnis ermittelt. Es wird bei jedem Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Unter Preis ist der Gesamtpreis zu verstehen. Es wird der Quotient aus der Leistung (Gesamtsumme der gewichteten Leistungspunkte [bei den Leistungskriterien in Summe erzielte Bepunktung]) geteilt durch den Gesamtpreis EUR (brutto) errechnet. Das Ergebnis, also die Kennzahl für das Leistungs-Kosten-Verhältnis, wird zum Zwecke der Skalierung mit 100.000 multipliziert. Hinsichtlich der Preise gilt § 60 VgV (ungewöhnlich niedrige Angebote). Die Preise werden nicht bepunktet, sondern als unveränderter Gesamtpreis (brutto) in die Berechnung im Schritt 1 eingebracht. Es erfolgt die Bepunktung für das Zuschlagskriterium Qualität, das Ergebnis wird ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Auf der 2 Stufe wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 Prozent ergibt, ermittelt. Auf der 3. Stufe werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen (inklusive der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Angebote mit schlechterer Kennziffer (Quotienten) als im Kennzahlkorridor werden pauschal als nicht gleichwertig betrachtet und nicht weiter berücksichtigt. Innerhalb der Gruppe "gleichwertiger Angebote" (Angebote im Kennzahlkorridor) wird das Angebot beauftragt, das die meisten gewichteten Qualitätspunkte (Entscheidungskriterium) aufweist, der Preis ist weiterhin grundsätzlich nicht relevant. 4. Stufe: Eine Rückausnahme hierzu: Bei fast identischen Angeboten, d. h. Angebote, welche bis zu 5 % Abstand zu dem erzielten Leistungspunkt des besten Leistungsangebots liegen, ist dann dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Preis wieder allein maßgeblich. Die Ermittlung der Gesamtsumme der Qualitätspunkte erfolgt anhand der leistungsbezogenen Zuschlagskriterien (alle Kriterien außer den Preisen) im Rahmen der bereits erwähnten Bewertungsmatrix. Sie dient zum einen der objektiven, vollständigen Berücksichtigung der maßgeblichen leistungsbezogenen Kriterien. Zum anderen werden durch die Anwendung der Bewertungsmatrix ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sowie eine vollständige und transparente Dokumentation der Abfolge der Wertungsschritte sowie der Einhaltung der Ermessensspielräume sichergestellt. (Sofern notwendig, erfolgt eine kaufmännische Rundung auf die zweite Nachkommastelle) Für die genaue Formel wird auf Anlage 9 der Vergabeunterlagen verwiesen.
      
      
       Fester Wert (insgesamt): 50
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: erweitere Richtwertmethode
      
      
       Beschreibung: Das Kriterium Qualität 50 % wird nur auf der 1. Stufe der erweiterten Richtwertmethode angewendet. Eine ordentliche Darstellung der erweiterten Richtwertmethode ist über e-Forms nicht möglich. Wir verweisen auf vorstehend Erläuterungen und auf die Vergabeunterlagen.
      
      
       Fester Wert (insgesamt): 50
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/08/2024 10:30:00 (UTC+2)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 $name_timeperiod.MONTHS_PLURAL_deu
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Ort: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
      
      
       Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
       Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des AG innerhalb von 14 Tagen unter Abzug eines ggf. vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
      
      
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
      
       Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Steinfurt
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)