2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die gemäß Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen des Dienstleisters umfassen die Wartung und Weiterentwicklung vier komplexer Anwendungen, die der Erfassung, Verarbeitung und Abrechnung von Umlagen und Förderzahlungen im Zusammenhang mit dem EEG, KWKG & StromPBG dienen. Folgende Anwendungen sind betroffen: / EEG-Portal / Das EEG-Portal ist über das Marktpartnerportal online für externe Marktpartner erreichbar und dient der Annahme von monatlichen und jährlichen Meldungen zum EEG und StromPBG, sowie bei Unternehmen der besonderen Ausgleichsregelung auch zum KWKG. Der Technologiestand des EEG-Portals ist mittlerweile stark veraltet. / Schnittstellen: EEG 2.0, Marktpartnerportal / EEG 2.0 / Diese Applikation dient der Durchführung und Verwaltung der Abrechnungsprozesse, die auf den im EEG-Portal getätigten Meldungen der externen Marktpartner basieren. Darüber wird das EEG-Portal hauptsächlich über EEG 2.0 administriert. Zusätzlich zu den Abrechnungsfunktionen sind weitere Querschnitts- und Zusatzfunktionen in EEG 2.0 implementiert. Dazu zählen z.B. die regelmäßige Synchronisierung von Markstammdaten aus dem Markstammdatenregister über das EDM-Portal, die Erzeugung und der Versand von Fahrplänen für den Systembetrieb, sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Marktdaten für die Website netztransparenz.de. Der Technologiestand von EEG 2.0 ist ebenfalls veraltet und durch das hohe Alter der Applikation sowie das stetige Hinzufügen neuer Funktionalität seit Inbetriebnahme ist die Anwendung hochkomplex und fehleranfällig. / Schnittstellen: EEG-Portal, KWK 4.0, BIS-Datendrehscheibe (hierüber SAP, Systembetrieb, Netztransparenz-Veröffentlichungen), MaMaS-Stammdatenverwaltung, Marktpartnerportal / KWKG-Portal / Das KWKG-Portal dient analog zum EEG-Portal zur Erfassung monatlicher und jährlicher Meldungen externer Marktpartner zum KWKG bzw. EnFG. Das KWKG-Portal ist über das Marktpartnerportal online erreichbar. / Schnittstellen: KWK 4.0, Marktpartnerportal / KWK 4.0 / Diese Applikation dient der Durchführung und Verwaltung der Abrechnungsprozesse, die auf den im KWKG-Portal getätigten Meldungen basieren. Die Applikation löst seit dem Jahr 2024 die Vorgängerapplikation KWKG.NET ab, die aufgrund des notwendigen Zugriffs auf Alt-Daten und -Funktionen temporär weiterbetrieben wird. Ein Rückbau der Altanwendung im Jahr 2024 ist vorgesehen. Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass die Applikation auch bis ins Jahr 2025 weiterbetrieben werden muss. KWK 4.0 basiert aufgrund des geringen Alters auf modernen Technologien und weicht in der Architektur daher stark von EEG 2.0 ab. / Schnittstellen: KWKG-Portal, EEG 2.0, BIS-Datendrehscheibe (SAP), MaMaS-Stammdatenverwaltung, Marktpartnerportal Die aus den vier genannten Applikationen bestehende Systemlandschaft ist in technischer Hinsicht hoch komplex, da die eingesetzten Technologien sehr breit gestreut und die jeweiligen Quelltexte aufgrund zahlreicher fachlicher Anpassungen über viele Jahre hinweg nur noch schwer zu durchschauen sind. Die Inbetriebnahme der ältesten zu betreuenden Applikation (EEG 2.0) liegt mittlerweile beinahe 20 Jahre zurück. Da alle zu betreuenden Applikationen kontinuierlich an neue gesetzliche und fachliche Anforderungen angepasst werden müssen und für EEG 2.0 seit Inbetriebnahme keine nennenswerte Modernisierung vorgenommen wurde, ist die Wartung der Applikationen selbst für PTA in gelegentlichen Fällen sehr anspruchsvoll und fehlerträchtig. Um alle genannten Applikationen und die zugehörigen Funktionsbereiche technisch zu beherrschen, wäre daher eine umfangreiche technische Einarbeitung eines neuen Dienstleisters durch PTA zwingend erforderlich. Da PTA während dieser Zeit weiterhin Leistungen zur Wartung und Weiterentwicklung der betroffenen Applikationen leisten muss, ist damit zu rechnen, dass diese aufgrund der Kapazitätsbegrenzungen seitens PTA und der genannten technischen Komplexität einen erheblichen Zeitraum beanspruchen und ebenso erhebliche Mehraufwände bedingen würde. Auch die fachliche Komplexität der zu vergebenen Leistungen wird durch die Vielzahl abzurechnender Sachverhalte aus EEG, KWKG und StromPBG bedingt: / EEG-Umlage (seit Abschaffung der Umlage werden nur noch Korrekturen abgerechnet) / EEG-Förderung / Unterjährige Prozesse: Stammdatenmeldung, Prognosemeldung, Rechnungsprüfung inkl. monatlicher Auszahlung von Förderzahlungen / Jährliche Abrechnung der unterjährigen Zahlungen inkl. Testierung / Strompreisbremse / Jahresabrechnungsprozesse zur Entlastung von EltVU und sonstigen Letztverbrauchern, sowie zur Meldung zur Abschöpfung durch Anlagen- und Netzbetreiber / Besondere Ausgleichsregelung / Privilegierte Abrechnung von Unternehmen der besonderen Ausgleichsregelung. / Erstellung und Export von Fahrplänen aus gemeldeten Zeitreihen / Finanzieller Ausgleich (horizontaler Belastungsausgleich) ggü. anderen ÜNB / Abrechnung KWKG-bezogener Umlagen: KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, §19 (2)-Umlage, Entgangene Erlöse / Unterjährige Abrechnung (teilweise auf Prognosen und Ist-Werten basiert) / Jährliche Abrechnung der unterjährigen Zahlungen inkl. Testierung / KWKG-Förderung / Unterjähriger Abrechnungsprozess / Jährliche Abrechnung der unterjährigen Zahlungen inkl. Testierung / WKNS-Abrechnungen Beim Dienstleister muss für alle genannten Abrechnungsprozesse ein fachliches Grundverständnis vorhanden sein, um Anforderungen korrekt und mit einem überschaubaren Kommunikationsaufwand durch den Fachbereich umsetzen zu können. Da PTA dieses fachliche Verständnis im Zuge der jahrelangen Zusammenarbeit aufgebaut hat, können neue Anforderungen ohne umfangreiche Erklärungen der fachlichen Zusammenhänge in technische Konzepte überführt werden. Über den Wettbewerb ist dieses fachliche Verständnis in der benötigten Breite und Tiefe nicht realistisch zu beziehen und müsste ebenfalls im Rahmen einer ausgeprägten Übergangsphase aufgebaut werden. Die hierfür notwendigen personellen Ressourcen sind auf Seiten des Fachbereichs nicht vorhanden. Der Abschluss eines zusätzlichen Rahmenvertrags zur Modernisierung von EEG 2.0 in mehreren Teilschritten über einen längeren Zeitraum (voraussichtlich ca. 2 Jahre) ist für Ende des Jahres 2024 vorgesehen. Infolgedessen verändern sich auch die Anforderungen an die Wartung der Applikation. Für den abzudeckenden Übergangszeitraum ist wegen des technischen Anspruchs aus den genannten Gründen kein Wettbewerb vorhanden. 2.0 RISIKO DURCH SYSTEMABHÄNGIGKEITEN Die zu wartenden Systeme sind sowohl untereinander, als auch mit zahlreichen externen Systemen über diverse Schnittstellen verbunden. Diese Schnittstellen dienen sowohl dem Bezug relevanter Daten u.a. für Abrechnungs- und Veröffentlichungsprozesse, sowie auch zur Übermittlung von Daten an nachgelagerte Systeme. Da auch diese Schnittstellen Teil der zu wartenden Systemlandschaft sind, birgt die Wartung durch einen mit diesen Schnittstellen nicht vertrauten Dienstleister das Potenzial unvorhergesehener Systemstörungen oder -ausfälle aufgrund zahlreiche Abhängigkeiten der miteinander verbundenen Systeme. So kann beispielsweise eine fehlerhafte Anpassung der Schnittstelle zum Marktpartnerportal dazu führen, dass externe Markpartner nicht mehr auf das EEG- oder KWKG-Portal zugreifen können und infolgedessen gesetzliche Fristen zur Meldung von Abrechnungssachverhalten nicht einhalten können. Darüber hinaus sind einzelne Abrechnungssachverhalte (KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage) historisch bedingt auf die EEG- und KWKG-Systeme verteilt, sodass bei Fehlern in einer Anwendung stets Folgewirkungen auf die andere Anwendung möglich bzw. zu erwarten sind. Da die zu wartenden Systeme für die Umsetzung gesetzlicher Aufträge der TransnetBW unverzichtbar sind, ist die Funktion und Zuverlässigkeit der Applikationen inkl. aller betroffenen Schnittstellen von besonderer Bedeutung. Daher spricht auch die Abhängigkeit der Systeme untereinander und zu externen Systemen gegen die Vergabe des Rahmenvertrags an ein Wettbewerbsunternehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU