2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42959000 Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH Osterfelder Straße 157
Stadt: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land, Gliederung (NUTS): Bottrop, Kreisfreie Stadt (DEA31)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RY18DALTM9 Der Zuschlag erfolgt gem. § 127 GWB, § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Zuschlagskriterien: 1. Preis / 2. Qualität Gewichtung: 1. 60 % / 2. 40 % Grundlage Punktwertung: 1. Angebot/niedrigste Summe / 2. nach aufgeführten Kriterien Punkte: 1. 60 / 2. 40 Die definierten Zuschlagskriterien (Preis; Qualität) beziehen sich auf die ausgeschriebene Leistung. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Bewertungsmatrix eingesetzt. Preis (Gewichtung 60 %) Der Preis ergibt sich aus dem Angebotspreis gemäß ausgefülltem Preisblatt. Für die Auswertung der Preise wird das preislich günstigste in der Wertung verbliebene Angebot als Referenzwert herangezogen und erhält die für den Preis maximal zu erreichende Punktzahl (60 Punkte). Für alle anderen Angebote wird die prozentuale Abweichung zum Referenzwert berechnet. Der Punktabzug wird im selben Verhältnis vorgenommen. Beispiel: Wenn ein Angebotspreis 10 Prozent über dem günstigsten Preis liegt, erhält das An-gebot mit dem höheren Preis 10 Prozent weniger von den zu erreichenden 60 Punkten, d.h. im Wertungsergebnis 54 Punkte. In den dafür vorgesehenen Feldern des Preisblattes sind die geforderten Preise mit zwei Nachkommastellen einzutragen. Kriterium Qualität (Gewichtung 40 %) Neben den zwingend zu erfüllenden Mindestanforderungen "K.O.-Kriterien" gemäß Bewertungsmatrix werden für sog. "Kann-Kriterien" bzw. Auswahlkriterien Punkte vergeben. Die Felder und Anforderungen, die als Kann-Kriterien mit Punkten belegt sind, sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Datei Bewertungskriterien ausgewiesen. Im Bereich der Kann-Kriterien sind maximal 40 Punkte erreichbar. Gesamtbewertung: Aus der Addition der Punktzahlen für die Kriterien Preis und Qualität ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis. Bei dann gleichem Preis entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB