1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umsetzung Anschreiben PTnova
Beschreibung: Aus den verschiedenen Kundenprozessen, die im Vertriebshintergrundsystem PTnova des Anbieters HanseCom ablaufen, werden als Ergebnis Kundenanschreiben generiert. Diese müssen vorab definiert, im Programm Adobe Forms erstellt, mit den notwendigen Informationen bzw. Daten aus dem Prozess befüllt und am korrekten Ablauf implementiert und verknüpft werden.
Kennung des Verfahrens: 4820b105-67f3-45c7-a0a1-4f4edd8a7dea
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) SektVO
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Umsetzung Anschreiben PTnova
Beschreibung: Aus den verschiedenen Kundenprozessen, die im Vertriebshintergrundsystem PTnova des Anbieters HanseCom ablaufen, werden als Ergebnis Kundenanschreiben generiert. Diese müssen vorab definiert, im Programm Adobe Forms erstellt, mit den notwendigen Informationen bzw. Daten aus dem Prozess befüllt und am korrekten Ablauf implementiert und verknüpft werden.
Interne Kennung: 201-24-E21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 16 731,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gemäß § 132 GWB, Absatz 2, Nr. 2, ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, die ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht zulassen. Mit dem laufenden Projekt PTnova wird das aktuelle Vetriebshintergrundsystem PT120, in dem alle Abrechnungsprozesse der Fahrgeldeinnahmen der rnv abgewickelt sowie alle Abonnementverträge der rnv-eigenen sowie der von der rnv vertretenen Verkehrsunternehmen verwaltet wird, abgelöst. Hierfür müssen alle laufenden Prozesse ins neue System übertragen werden und zum Teil neu modelliert und umgesetzt werden. Im Rahmen der Migration werden Bestandsverträge übertragen. Für alle Abläufe die im neuen System ablaufen, müssen die notwendigen Formulare neu programmiert werden. Da es sich hier unter anderem um Mahnungen, Avise, Zahlungsaufforderungen und Fahrpreisbestätigungen handelt, muss neben dem Satz der Textbausteine insbesondere die Programmierung der korrekten Übernahme von abrechnungsrelevanten Positionen aus den Kundenverträgen sowie deren korrekte Aufsummierung und Berechnung notwendiger Termine sowie der korrekte Archivierung im jeweiligen Kundenstamm umgesetzt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese Formulare je nach Anwendungsfall vollständig an den vorhandenen Produkten, Kunden bzw. im korrekten Prozessschritt im System eingebunden werden. Da die Umsetzung sehr komplex ist, wird dieses Arbeitspaket im Rahmen eines Teilprojektes des bereits beauftragen Gesamtprojektes umgesetzt. Es erfordert nicht nur eine sehr gute Kenntnis der Software, sondern auch ein extrem hohes Maß an Kenntnissen der Prozessabläufe der rnv und des Systems PTnova. Da im Rahmen des Teilprojektes mit sensiblen Kundendaten gearbeitet wird und die Fahrgeldeinnahmen von der korrekten Umsetzung betroffen sind, kann diese nur durch die bereits im Projekt eingebundene Firma HanseCom umgesetzt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH
Offizielle Bezeichnung: HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot HanseCom
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag
Datum der Auswahl des Gewinners: 09/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621 465 1730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721 9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 140491 (AG Hamburg)
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +4915209073406
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 614e7773-7d5c-466f-bdc9-34a049a8393d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 471063-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 151/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2024