1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband BioEnergie
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Vergärungsstufe
Beschreibung: Seit langem kooperieren die Städte Heidelberg und Mannheim auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Zusammenhang mit der Verwertung von Bioabfällen. Hierzu betreibt die Stadt Heidelberg im Stadtteil Heidelberg-Wieblingen eine Kompostierungsanlage, in der die Abfälle aus beiden Gebietskörperschaften verwertet und im Rahmen eines ausschließlich aeroben Behandlungsverfahrens zu Bodenverbesserer (Dünger) verarbeitet werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich möglichst hochwertiger Verwertungsverfahren einerseits und zur Unterstützung der Klimaziele in beiden Städten ist beabsichtigt, sowohl die bestehende Kooperation bei der Bioabfallverwertung zu festigen und fortzuentwickeln als auch das Behandlungsverfahren um eine Vergärungsstufe zu ergänzen, um künftig auch das energetische Potential der Bioabfälle erschließen zu können. Hierzu wurde der Zweckverband BioEnergie nach § 2 Abs. 1 GKZ gegründet und diesem die Aufgabe der Bioabfallverwertung für diejenigen Abfälle übertragen, die zur Vergärung geeignet sind (Bioabfälle gem. § 3 Abs, 7 KrWG mit Ausnahme von Landschaftspflegeabfällen gem. § 3 Abs. 7 Nr. 2 KrWG). Der Zweckverband ist insoweit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Verwertung von Bioabfällen. Zur Ergänzung des Behandlungsverfahrens um eine Vergärungsstufe vergibt der Zweckverband auf Grundlage eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Planung und den Bau sowie diverse Betriebsführungs- und Nebenleistungen mit dem Ziel, die Vergärungsstufe in einer privatrechtlichen Tochtergesellschaft (voraussichtlich GmbH) gemeinsam mit einem privaten Partner zu errichten und zu betreiben (ÖPP-Modell). Dies vorausgeschickt, wird zur Findung eines gleichermaßen zukunftsfähigen wie wirtschaftlichen Betriebskonzepts die Konzeption und Realisierung einer Vergärungsstufe als Vorschaltanlage einschließlich der Begründung einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP), nachfolgend gesamthaft als "Vergärungsstufe" bezeichnet, ausgeschrieben. Die Ausschreibung der gegenständlichen Dienstleistungen erfolgt vor diesem Hintergrund in Verbindung mit einer Beteiligung des strategischen Partners an der gemeinsamen ÖPP-Gesellschaft in Höhe von 49,0 %. Die übrigen Anteile (51,0 %) an der gemeinsamen ÖPP-Gesellschaft hält der Zweckverband. Der Zweckverband wird zudem Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen.
Kennung des Verfahrens: c7f82a58-65b4-4ab8-9fdf-ce72f46036b9
Interne Kennung: 2024_ZV BioEnergie
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb Interessierte Unternehmen sind in der vorliegenden Stufe 1 zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der in der EU-Auftragsbekanntmachung dargestellten Kriterien wird die Eignung der Bewerber geprüft. Sodann werden gemäß den in der EU-Auftragsbekanntmachung dargestellten Kriterien unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei bis fünf Bewerber ausgewählt und voraussichtlich im September 2024 zur Abgabe eines ersten ("indikativen") Angebots aufgefordert. Stufe 2 - Verhandlungsverfahren Die Bestimmungen zum Ablauf der Angebots- und Verhandlungsphase sind im "Verfahrensleitfaden" dargestellt. Dieser Verfahrensleitfaden sowie alle weiteren Vergabeunterlagen der Stufe 2 - Verhandlungsverfahren - werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kompostwerk Heidelberg Mittelgewannweg 2a
Stadt: Heidelberg-Wieblingen
Postleitzahl: 69123
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHXZB Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts einzureichen (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Für die Gesamtkosten besteht eine Preisobergrenze von 80,00 EUR/Mg. Die Preisobergrenze versteht sich brutto (inklusive Mehrwertsteuer) für alle vergabegegenständlichen Leistungen unter Anwendung der Auswertungsmengengerüste bezogen auf das erste Vertragsjahr. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die angebotenen Gesamtkosten im finalen verbindlichen Angebot des wirtschaftlichsten Bieters die Preisobergrenze überschreiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe Vergärungsstufe
Beschreibung: Kernelement ist die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für eine Vergärungsstufe als Vorschaltanlage der bestehenden Kompostierung im Rahmen eines Generalübernehmervertrags. Da der Zweckverband weder im Zusammenhang mit der Vergärung (Fermentation), noch im Umgang mit Biogas über eigene betriebliche Erfahrungen verfügt, sollen gleichzeitig auch die grundsätzlichen Betriebsleistungen mit vergeben werden. Um auch insoweit an der Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Vergärung beteiligt zu sein, sieht die Zielstruktur die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft (ÖPP-Gesellschaft) mit dem privaten Partner, der im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens obsiegt, vor. Die ÖPP-Gesellschaft wird insoweit formal Betreiberin der Vergärungsstufe, während die Annahme und Vorbehandlung der Bioabfälle, die Kompostierung der festen Gärrückstände sowie die Erzeugung und Vermarktung von Bodenverbesserern auch nach Gründung der ÖPP-Gesellschaft unverändert in der Verantwortung des Zweckverbands bleiben, der diese Aufgaben mit eigenem Personal erledigt. Als Betreiberin der Vergärungsstufe übernimmt die ÖPP-Gesellschaft die entsprechend dem Betriebskonzept des privaten Partners vorbehandelten Bioabfälle vom Zweckverband, vergärt diese, nutzt das dabei erzeugte Biogas, entwässert den nach Vergärung anfallenden Gärrückstand (d.h. es entsteht ein flüssiges und ein festes Gärprodukt), sichert die Entsorgung des flüssigen Gärprodukts und übergibt das feste Gärprodukt zur weiteren aeroben Behandlung an den Zweckverband zurück. Nachfolgend werden die im Rahmen der Vergärungsstufe im Wesentlichen zu vergebenden Leistungen stichpunktartig dargestellt: - Verfahrenstechnische Konzeption der Vergärung (einschließlich Rohgasnutzung) und der Entwässerung; dabei hat der private Partner ein innovatives, ökologisch wie ökonomisch sinnvolles Betriebskonzept zu entwickeln; - ggf. Zuarbeit und Unterstützung des Auftraggebers bei der Anpassung der Anlagengenehmigung, da sich aus der Vergärung Auswirkungen auf die erteilte Genehmigung ergeben (z.B. in Form von Verfahrensbeschreibungen, Planunterlagen, Schemata etc.); - Planung/Lieferung/Bau/Integration der Verfahrenstechnik für die Vergärungsstufe mit nachgelagerter Entwässerung einschließlich der erforderlichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik entsprechend der verfahrenstechnischen Konzeption des privaten Partners (Auftraggeber hierfür ist die ÖPP-Gesellschaft); - Inbetriebnahme der vom verfahrenstechnischen Konzept des privaten Partners umfassten Verfahrenstechnik und Begleitung des mindestens 3-monatigen Probebetriebs in Verantwortung des privaten Partners bis zur Abnahme; - Entwicklung eines wirtschaftlichen Betriebskonzepts (einschließlich eines Instandhaltungskonzepts) für die auftragsgegenständlichen verfahrenstechnischen Teilschritte und Zusicherung wesentlicher Betriebsparameter wie Rohbiogasertrag, Mengen an flüssigen und festen Gärresten, TS-Gehalt des festen Gärrests, Feststoffgehalt des flüssigen Gärrests, Verbräuche (Wärme, elektrische Energie, Trink- /Brauchwasser), Abwasser, Betriebsmittel (u.a. Flockungs-/Fällmittel), (externe) In-standhaltungskosten einschließlich Verschleiß-/Ersatzteile; - Erbringung sämtlicher Betriebsführungsleistungen für die vom verfahrenstechnischen Konzept umfassten Verfahrenstechnik und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Gesellschaft (Auftraggeber hierfür ist die ÖPP-Gesellschaft); - Übernahme sämtlicher (externer) Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend des erarbeiteten Instandhaltungskonzepts (Teil des Betriebskonzepts des privaten Partners); - Sicherstellung der Versorgung mit Verschleiß- und Ersatzteilen für die auftragsgegenständliche Verfahrenstechnik für den gesamten Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit unter Zusicherung von maximalen Lieferfristen; - Einzahlung des auf den privaten Partner als Mitgesellschafter entfallenden Stammkapitals auf das Konto der ÖPP-Gesellschaft; - Stellung eines Gesellschafterdarlehens sowie Sicherstellung erforderlicher Fremdfinanzierungsinstrumente durch privaten Partner, damit die ÖPP-Gesellschaft die notwendige Investitionstätigkeit in die vom verfahrenstechnischen Konzept des privaten Partners umfasste Verfahrenstechnik vornehmen kann. Weitere Einzelheiten der zu vergebenden Leistung werden in Stufe 2 des Verfahrens (Verhandlungsverfahren) für die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Interne Kennung: 2024_ZV BioEnergie
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kompostwerk Heidelberg Mittelgewannweg 2a
Stadt: Heidelberg-Wieblingen
Postleitzahl: 69123
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Leistungen der ÖPP-Gesellschaft sind auf Grundlage der ausgeschriebenen Verträge für eine feste Grundvertragslaufzeit von 15 Jahren (ab Beginn Regelbetrieb) zu erbringen. Anschließend verlängern sich die Verträge automatisch jeweils um zwei weitere Jahre, sofern der Auftraggeber oder privaten Partner nicht mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Bewerberauswahl dreistufig. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen gemäß der europaweiten Vergabebekanntmachung geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird anhand der Auswahlkriterien gemäß europaweiten Vergabebekanntmachung beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vergabestelle plant drei bis fünf Bewerber auszuwählen und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordern. Dabei kommen folgende Auswahlkriterien zur Anwendung: Referenzen gem. Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung; die Referenzen werden hierbei insbesondere im Hinblick auf die verfahrenstechnische Konzeption der Referenz, den Leistungsumfang des Bewerers sowie die Aktualität beurteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeines / Vorbemerkung
Beschreibung: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die von den Bewerbern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,25 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,25 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft) übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über Referenzen der letzten 5 Jahre vor Einreichung des Teilnahmeantrags: - mindestens eine Referenz über den Bau eines Fermenters zur Vergärung von Bioabfall aus der haushaltsnahen kommunalen Sammlung mit einer Kapazität von mindestens 15.000 Mg pro Jahr; die Referenzanlage muss sich seit mindestens sechs Monaten im Normalbetrieb befinden; - mindestens eine Referenz über den Betrieb einer Vergärungsanlage von Bioabfall aus der haushaltsnahen kommunalen Sammlung von mindestens 15.000 Mg pro Jahr, die Referenzanlage muss sich seit mindestens sechs Monaten im Normalbetrieb befinden; - mindestens eine Referenz über die verantwortliche Abwicklung und Projektsteuerung (Ausübung "Bauherrenfunktion") beim Neubau einer Vergärungsanlage für Bioabfälle aus der haushaltsnahen kommunalen Sammlung, die Referenzanlage muss sich seit mindestens sechs Monaten im Normalbetrieb befinden. Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bewerber innerhalb einer gesetzten Frist verpflichtet, ergänzende Informationen zu der Referenz oder von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Lebenszykluskosten
Beschreibung: Als quantitatives Zuschlagskriterium werden die Lebenszykluskosten bezogen auf einen Zeitraum von 20 Jahren bewertet. Das Angebot des Bieters mit den niedrigsten Lebenszykluskosten erhält die maximale Punktzahl von 800 Punkten. Die wertungsrelevanten Lebenszykluskosten der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des wirtschaftlichsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. D.h. zum Beispiel erhält ein Angebot mit 10 % höheren Lebenszykluskosten 10 % weniger Punkte als das Angebot des Bieters mit den niedrigsten Lebenszykluskosten.
Gewichtung (Punkte, genau): 800
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfahrenstechnisches Konzept (inklusive Planungskonzept)
Beschreibung: Im Hinblick auf das verfahrenstechnische Konzept werden dabei insbesondere die Aspekte der Funktionssicherheit sowie stabile verfahrenstechnische Prozessabläufe bewertet. Neben der redundanten Auslegung kritischer Teilaggregate kommt dabei insbesondere der (Material-)Qualität sowie etwaigen Leistungsreserven besondere Bedeutung zu.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebskonzept (einschließlich Instandhaltungskonzept, Energiekonzept)
Beschreibung: Die Bewertung des Betriebskonzepts einschließlich Instandhaltungskonzept zielt darauf ab, einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb sowie eine gute Bedien- und Beherrschbarkeit sicherzustellen. Dabei spielen Aspekte wie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ebenso eine Rolle wie eine flexible Betriebsweise im Hinblick auf saisonal schwankende Eingangsmengen sowie eine veränderliche Zusammensetzung (Anteil Küchen- bzw. Grünabfälle) der Bioabfälle. Im Hinblick auf das Instandhaltungskonzept ist bedeutsam, welche geplanten Maßnahmen in Eigenregie durch die ÖPP-Gesellschaft erledigt werden können und in welchem Umfang externe Instandhaltungsleistungen erforderlich werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gleiches gilt für die Bieter im Rahmen der Stufe 2 - Verhandlungsverfahren. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband BioEnergie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband BioEnergie
Registrierungsnummer: DE365457299
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69123
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6221 58-29601
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47fc2bb9-c185-400b-9602-ab6ff8b35159 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2024 18:20:10 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 466628-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/08/2024