1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bekanntmachung vergebener Aufträge - Hauptpartnerschaft mit der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
Beschreibung: Auftraggeber ist mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95% und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5%. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Der Abschluss der Hauptpartnerschaft mit dem KSC ist Teil der sog. Employer-Branding- und Recruitingkampagne, um die Marke SWEG als Arbeitgeber zu stärken und insbesondere neue Bus- und Triebfahrzeugfahrer für den Wachstumskurs des Unternehmens zu gewinnen. Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es enorm wichtig, einen Kanal/Asset zu bespielen, welcher über die Landesgrenze hinaus an Strahlkraft verfügt, gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und eine einfache und kommunikative Brücke zu den beworbenen Themen bauen kann sowie die avisierte Präsenz mit Reichweite umsetzt. Die Ex-Post-Bekanntmachung erfolgt zudem freiwillig, da die SWEG beim Sponsoring nicht dem EU-Vergaberecht unterliegt. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Sektorentätigkeit gemäß § 102 GWB.
Kennung des Verfahrens: 51fb0971-b5e3-4ba5-9642-f178bd63e7e7
Interne Kennung: SWEG/91_2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 13 Abs. 2 Nr. 3b), Abs. 3 SektVO
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bekanntmachung vergebener Aufträge - Hauptpartnerschaft mit der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH &Co. KGaA
Beschreibung: Auftraggeber ist mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95% und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5%. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Der Abschluss der Hauptpartnerschaft mit dem KSC ist Teil der sog. Employer-Branding- und Recruitingkampagne, um die Marke SWEG als Arbeitgeber zu stärken und insbesondere neue Bus- und Triebfahrzeugfahrer für den Wachstumskurs des Unternehmens zu gewinnen. Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es enorm wichtig, einen Kanal/Asset zu bespielen, welcher über die Landesgrenze hinaus an Strahlkraft verfügt, gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und eine einfache und kommunikative Brücke zu den beworbenen Themen bauen kann sowie die avisierte Präsenz mit Reichweite umsetzt.
Interne Kennung: SWEG/91_2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79341400 Werbekampagnen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: . Zur Erhöhung der Bekanntheit der SWEG und ihres Images als Arbeitgeber in verschiedenen Branchen kommt ausschließlich ein Partner in Betracht, welcher über eine große mediale Reichweite verfügt, die über eine spezielle Branche hinausgeht. Eine Kampagne in einer spezifischen Branche des Arbeitsmarktes ist daher nicht zielführend. Ideale Rahmenbedingungen bietet dafür der Sport; wobei hier das Sponsoring gegenüber einer Mannschaftssportart aufgrund der vermittelnden Werte gegenüber einer Einzelsportart vorzugswürdig ist. Die notwendige mediale Reichweite bieten Fußballvereine. Zur Erreichung des Ziels, dem Anwerben von neuem Personal, kommen ausschließlich in den Bundesligen vertretene Vereine mit Standorten in Baden-Württemberg in Betracht. Ferner steht das zu erreichende Ziel einer möglichst großen Reichweite im Spannungsverhältnis zum Budget der SWEG, welches sich auf bis zu 1,5 Mio EUR/Jahr beläuft. Aufgrund des finanziellen Budgets entfallen bereits die Vereine der 1. Bundesliga, da ein Sponsoring dieser Vereine nach der Markterkundung erst ab einem Budget von > 1,5 Mio. EUR möglich ist. Aufgrund der Nähe der verschiedenen Standorte der SWEG zu den Grenzregionen in Frankreich und der Schweiz kommen auch dort wohnhafte Menschen als potentielle Arbeitnehmer in Betracht. Der Sponsoringpartner muss daher auch über mediale Präsenz und Kontakte (etwa Fan-Freundschaften) im sog. Dreiländereck verfügen. Weitere Kriterien sind die Sichtbarkeit von über 10 Stunden/Jahr im Fernsehen, eine Zuschauerzahl von über 300.0000 Menschen in der vergangenen Saison, eine Einwohnerzahl von mindestens 200.000, eine Stadionkapazität von mindestens 25.000 Plätzen, eine Mitgliederanzahl von mindestens 10.000 sowie mindestens 100.000 Follower auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook. Alle genannten Kriterien erfüllt ausschließlich der KSC. Es bestehen keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen gemäß § 13 Abs. 3 SektVO. Die Definition der Kriterien für die Hauptpartnerschaft als Beschaffungsbedarf ist aus nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Gründen sachlich gerechtfertigt und diskriminiert keinen Wettbewerber des KSC. Die SWEG ist daher nach eingehender technischer und rechtlicher Prüfung der Auffassung, dass die Direktvergabe nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 b), Abs. 3 SektVO unter Berücksichtigung ihres vergaberechtlichen Leistungsbestimmungsrechts zulässig ist. Ihre Ansicht wird durch die von ihr eingeholten technischen (Markterkundung) und vergaberechtlichen Stellungnahmen von einem unabhängigen Unternehmen und einer Rechtsanwaltskanzlei für Vergaberecht bestätigt. Die SWEG hat die Direktvergabe und die Gründe dafür in ihrer Vergabeakte ausführlich und sorgfältig dokumentiert und damit auch dem Transparenzgebot umfassend genügt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Registrierungsnummer: Freiburg HRB 725126
Stadt: Lahr/Schwarzwald
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
Registrierungsnummer: Amtsgericht Mannheim HRB 734800
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33378846-00d5-4e9d-bd1d-947d880cea50 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 467358-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/08/2024