1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Objektplanung Freianlagen: Betriebsinfrastrukturplanung (BIP) der temporären Ausstellungsplanungen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Ausarbeitung der temporären Betriebsinfrastrukturplanungen zur Gartenschau im Jahr 2027. Die Planungen sind für die 3 eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und für die 2 eintrittsfreien Gartenschauflächen in Bergkamen und in Lünen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: 071386bc-7466-4353-a814-6a198cc7b658
Interne Kennung: IGA-2024-P1000-002
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4VY17VC7XTG keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Zukunftsgarten Dortmund
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Ausarbeitung der temporären Betriebsinfrastrukturplanungen für die temporären Ausstellungsinhalte zur Gartenschau im Jahr 2027. Die Planungen sind für den eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Dortmund zu erbringen. Die Objektplanung Freianlagen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanungen zur IGA Metropole Ruhr 2027, d.h. der Betriebsinfrastrukturplanungen für temporäre Ausstellungsplanungen. - Die Eingangsbereiche sind zum Teil in Bestandsgebäuden oder mit Container oder Pa-villonlösungen temporär herzustellen. Kassen, Kartenkontrollen, Kassenschalter, die auf Grundlage des Ticketings an den verschiedenen Standorten verortet und auf die bereits festgelegten Anforderungen abgestimmt worden sind zur LP 3 Grundleistung a, bedürfen der Fortschreibung. - Personalräumen, Drehkreuze, Geldautomaten, Leitsysteme und ein Treffpunkt mit Dar-stellungsmöglichkeiten und Präsentation der Geländepläne sind fortzuschreiben. - Es sind temporär Container- oder Pavillonlösungen für Merchandise/Shop, Verleih von Mobilitätshilfen, Informationsschalter, Umweltbildung, Leichtbauhallen für Hallenschau zu planen und fortzuschreiben. - Containerlösungen für WC-Anlagen sowie die temporäre optische Aufwertung der Einfriedungen dieser Bereiche sind zu planen und fortzuschreiben. Auf Grundlage der vorliegenden LP3 Grundleistung a und den Erfordernissen die sich aus der Gastronomiestudie ableiten. - Mobiliar und Serviceangebote wie Sitzgelegenheiten, Stühle, Liegen, Sitzsäcke, temporäre Bänke, Sonnenschirme sowie Gastroschirme und Mobiliar sind auf der vorliegen-den Grundlage weiter zu planen und fortzuschreiben. Weiterhin ergänzender temporärer Sonnenschutz wie Segel oder Lauben, ergänzende Mülleimer mit Trennsystemen oder auch Trinkbrunnen und Brumisateure (Nebelanlagen) einschließlich weiteres nicht explizit genanntes temporäres Mobiliar und Serviceangebote. - Veranstaltungsinfrastrukturen temporäre Bühnenbauwerke, sind auf Grundlage der vorliegenden Planungen weiter zu planen und die Bedarfe fortzuschreiben. Einschließlich der Künstler und Sozialräume, der Bühnentechnik und ergänzender Eventbedarfe. - Veranstaltungsinfrastrukturen bestehender Bühnen oder Indoorbühnen, abgestimmt auf die Bestandsinfrastruktur und ergänzt durch temporäre Notwendigkeiten zur Durchführung der Events. - Investive und/oder temporäre Gastronomiestandorte und deren Bedarfe während des Ausstellungszeitraums auf Grundlage der LP3 Grundleistung a vertiefend planen und fortschreiben. - Digitales, und Medienleitungen nach jeweiligen Bedarfen. - Temporäre Ladestationen nach zuvor ermittelten Bedarfen - Notfallinfrastrukturen wie Erste Hilfe Punkte oder Defibrilatoren anhand der fachlichen Richtlinien. - Mobilität im Park, temporär - Anschlüsse für die Bewässerung der temporären Ausstellungsinhalte Für den Zukunftsgarten Dortmund stehen auf Grundlage der Beschlüsse und des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft, sowie der genehmigten LP 3, temporäre Ausstellungsplanungen, folgende Bausummen für die temporäre Betriebsinfrastrukturplanung zur Verfügung: - Dortmund 1.040.000 EUR netto Die Leistungsbilder wurden folgenden Honorarzonen zugeordnet: Objektplanung Freianlagen Honorarzone III Der Vertrag wird stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ausgeschrieben werden die stufenweise Beauftragungen für die temporären Betriebsinf-rastrukturplanungen die Leistungsphasen 3 Grundleistung (b-g) - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Gesondert wird für alle oben genannten Punkte die Fachplanung der technischen Ausrüstung (TA ) LP 1-7 und als weitere Stufe LP 8 ausgeschrieben.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsphase 8 Die Ausschreibung ist in folgende Lose unterteilt: Los 1: Zukunftsgarten Dortmund Los 2: Zukunftsgarten Gelsenkirchen Los 3: Zukunftsgarten Duisburg Los 4: Bergkamen und Lünen Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelas-senen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewer-bergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die Erbringung von Freianlagenplanungen; 3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestbedingungen: Nachweis in Form einer Bestätigung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate (maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Scan ausreichend) ist und den aktuellen Stand wiedergibt, über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Be-kanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 2) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in beiden Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in beiden Kategorien gewertet. Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen: 1) Anzahl der Referenzen Gartenschauen Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen Gartenschauen a) 1 Referenz: 2 Punkte b) 2 Referenzen: 4 Punkte c) >= 3 Referenzen: 8 Punkte 2) Anzahl der Mitarbeiter Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft a) mehr als 2 Mitarbeiter: 2 Punkte b) mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte c) mehr als 4 Mitarbeiter: 6 Punkte d) mehr als 5 Mitarbeiter: 8 Punkte e) mehr als 6 Mitarbeiter: 10 Punkte Es können maximal 18 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der mehr vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Besteht immer noch Gleichstand, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorweisen kann.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen. Die Hinzuziehung von Ingenieur:innen der Fachrichtung Technische Ausstattung wird vorgegeben. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt:in" - oder vergleichbar zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in Architekt:in/Stadtplaner:in oder vergleichbar, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 EG - Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertretende der juristischen Person und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be-gangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Un-ternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Mo-nate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mit-glieder der Bewerbergemeinschaft. - keine Ausschlussgründen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen; - keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Angaben zu mind. 1 realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte aus den letzten 12 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2012), wobei folgende Angaben gefordert werden: - öffentlicher oder privater Empfänger/Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - Auftragswert, - Gegenstand der Referenzleistung, - Informationen zum Referenzprojekt - Honorarzone; - Art der Leistung; - Leistungszeitraum, inkl. Datum des Abschlusses der Leistungen - Projektbeschreibung, ggfs. als Anlage. Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Landschaftsplanung für Gartenschauen oder vergleichbar komplexe Objekte; 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Zukunftsgarten Gelsenkirchen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Ausarbeitung der temporären Betriebsinfrastrukturplanungen für die temporären Ausstellungsinhalte zur Gartenschau im Jahr 2027. Die Planungen sind für den eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Gelsenkirchen zu erbringen. Die Objektplanung Freianlagen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanungen zur IGA Metropole Ruhr 2027, d.h. der Betriebsinfrastrukturplanungen für temporäre Ausstellungsplanungen. - Die Eingangsbereiche sind zum Teil in Bestandsgebäuden oder mit Container oder Pa-villonlösungen temporär herzustellen. Kassen, Kartenkontrollen, Kassenschalter, die auf Grundlage des Ticketings an den verschiedenen Standorten verortet und auf die bereits festgelegten Anforderungen abgestimmt worden sind zur LP 3 Grundleistung a, bedürfen der Fortschreibung. - Personalräumen, Drehkreuze, Geldautomaten, Leitsysteme und ein Treffpunkt mit Dar-stellungsmöglichkeiten und Präsentation der Geländepläne sind fortzuschreiben. - Es sind temporär Container- oder Pavillonlösungen für Merchandise/Shop, Verleih von Mobilitätshilfen, Informationsschalter, Umweltbildung, Leichtbauhallen für Hallenschau zu planen und fortzuschreiben. - Containerlösungen für WC-Anlagen sowie die temporäre optische Aufwertung der Einfriedungen dieser Bereiche sind zu planen und fortzuschreiben. Auf Grundlage der vorliegenden LP3 Grundleistung a und den Erfordernissen die sich aus der Gastronomiestudie ableiten. - Mobiliar und Serviceangebote wie Sitzgelegenheiten, Stühle, Liegen, Sitzsäcke, temporäre Bänke, Sonnenschirme sowie Gastroschirme und Mobiliar sind auf der vorliegen-den Grundlage weiter zu planen und fortzuschreiben. Weiterhin ergänzender temporärer Sonnenschutz wie Segel oder Lauben, ergänzende Mülleimer mit Trennsystemen oder auch Trinkbrunnen und Brumisateure (Nebelanlagen) einschließlich weiteres nicht explizit genanntes temporäres Mobiliar und Serviceangebote. - Veranstaltungsinfrastrukturen temporäre Bühnenbauwerke, sind auf Grundlage der vorliegenden Planungen weiter zu planen und die Bedarfe fortzuschreiben. Einschließlich der Künstler und Sozialräume, der Bühnentechnik und ergänzender Eventbedarfe. - Veranstaltungsinfrastrukturen bestehender Bühnen oder Indoorbühnen, abgestimmt auf die Bestandsinfrastruktur und ergänzt durch temporäre Notwendigkeiten zur Durchführung der Events. - Investive und/oder temporäre Gastronomiestandorte und deren Bedarfe während des Ausstellungszeitraums auf Grundlage der LP3 Grundleistung a vertiefend planen und fortschreiben. - Digitales, und Medienleitungen nach jeweiligen Bedarfen. - Temporäre Ladestationen nach zuvor ermittelten Bedarfen - Notfallinfrastrukturen wie Erste Hilfe Punkte oder Defibrilatoren anhand der fachlichen Richtlinien. - Mobilität im Park, temporär - Anschlüsse für die Bewässerung der temporären Ausstellungsinhalte Für die 5 Zukunftsgärten stehen auf Grundlage der Beschlüsse und des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft, sowie der genehmigten LP 3, temporäre Ausstellungsplanungen, folgende Bausummen für die temporäre Betriebsinfrastrukturplanung zur Verfügung: - Gelsenkirchen 1.040.000 EUR netto Die Leistungsbilder wurden folgenden Honorarzonen zugeordnet: Objektplanung Freianlagen Honorarzone III Der Vertrag wird stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ausgeschrieben werden die stufenweise Beauftragungen für die temporären Betriebsinf-rastrukturplanungen die Leistungsphasen 3 Grundleistung (b-g) - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Gesondert wird für alle oben genannten Punkte die Fachplanung der technischen Ausrüstung (TA ) LP 1-7 und als weitere Stufe LP 8 ausgeschrieben.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsphase 8 Die Ausschreibung ist in folgende Lose unterteilt: Los 1: Zukunftsgarten Dortmund Los 2: Zukunftsgarten Gelsenkirchen Los 3: Zukunftsgarten Duisburg Los 4: Bergkamen und Lünen Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelas-senen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewer-bergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die Erbringung von Freianlagenplanungen; 3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestbedingungen: Nachweis in Form einer Bestätigung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate (maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Scan ausreichend) ist und den aktuellen Stand wiedergibt, über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Be-kanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 2) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in beiden Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in beiden Kategorien gewertet. Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen: 1) Anzahl der Referenzen Gartenschauen Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen Gartenschauen a) 1 Referenz: 2 Punkte b) 2 Referenzen: 4 Punkte c) >= 3 Referenzen: 8 Punkte 2) Anzahl der Mitarbeiter Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft a) mehr als 2 Mitarbeiter: 2 Punkte b) mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte c) mehr als 4 Mitarbeiter: 6 Punkte d) mehr als 5 Mitarbeiter: 8 Punkte e) mehr als 6 Mitarbeiter: 10 Punkte Es können maximal 18 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der mehr vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Besteht immer noch Gleichstand, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorweisen kann.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen. Die Hinzuziehung von Ingenieur:innen der Fachrichtung Technische Ausstattung wird vorgegeben. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt:in" - oder vergleichbar zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in Architekt:in/Stadtplaner:in oder vergleichbar, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 EG - Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertretende der juristischen Person und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be-gangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Un-ternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Mo-nate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mit-glieder der Bewerbergemeinschaft. - keine Ausschlussgründen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen; - keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Angaben zu mind. 1 realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte aus den letzten 12 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2012), wobei folgende Angaben gefordert werden: - öffentlicher oder privater Empfänger/Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - Auftragswert, - Gegenstand der Referenzleistung, - Informationen zum Referenzprojekt - Honorarzone; - Art der Leistung; - Leistungszeitraum, inkl. Datum des Abschlusses der Leistungen - Projektbeschreibung, ggfs. als Anlage. Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Landschaftsplanung für Gartenschauen oder vergleichbar komplexe Objekte; 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Zukunftsgarten Duisburg
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Ausarbeitung der temporären Betriebsinfrastrukturplanungen für die temporären Ausstellungsinhalte zur Gartenschau im Jahr 2027. Die Planungen sind für den eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Duisburg zu erbringen. Die Objektplanung Freianlagen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanungen zur IGA Metropole Ruhr 2027, d.h. der Betriebsinfrastrukturplanungen für temporäre Ausstellungsplanungen. - Die Eingangsbereiche sind zum Teil in Bestandsgebäuden oder mit Container oder Pa-villonlösungen temporär herzustellen. Kassen, Kartenkontrollen, Kassenschalter, die auf Grundlage des Ticketings an den verschiedenen Standorten verortet und auf die bereits festgelegten Anforderungen abgestimmt worden sind zur LP 3 Grundleistung a, bedürfen der Fortschreibung. - Personalräumen, Drehkreuze, Geldautomaten, Leitsysteme und ein Treffpunkt mit Dar-stellungsmöglichkeiten und Präsentation der Geländepläne sind fortzuschreiben. - Es sind temporär Container- oder Pavillonlösungen für Merchandise/Shop, Verleih von Mobilitätshilfen, Informationsschalter, Umweltbildung, Leichtbauhallen für Hallenschau zu planen und fortzuschreiben. - Containerlösungen für WC-Anlagen sowie die temporäre optische Aufwertung der Einfriedungen dieser Bereiche sind zu planen und fortzuschreiben. Auf Grundlage der vorliegenden LP3 Grundleistung a und den Erfordernissen die sich aus der Gastronomiestudie ableiten. - Mobiliar und Serviceangebote wie Sitzgelegenheiten, Stühle, Liegen, Sitzsäcke, temporäre Bänke, Sonnenschirme sowie Gastroschirme und Mobiliar sind auf der vorliegen-den Grundlage weiter zu planen und fortzuschreiben. Weiterhin ergänzender temporärer Sonnenschutz wie Segel oder Lauben, ergänzende Mülleimer mit Trennsystemen oder auch Trinkbrunnen und Brumisateure (Nebelanlagen) einschließlich weiteres nicht explizit genanntes temporäres Mobiliar und Serviceangebote. - Veranstaltungsinfrastrukturen temporäre Bühnenbauwerke, sind auf Grundlage der vorliegenden Planungen weiter zu planen und die Bedarfe fortzuschreiben. Einschließlich der Künstler und Sozialräume, der Bühnentechnik und ergänzender Eventbedarfe. - Veranstaltungsinfrastrukturen bestehender Bühnen oder Indoorbühnen, abgestimmt auf die Bestandsinfrastruktur und ergänzt durch temporäre Notwendigkeiten zur Durchführung der Events. - Investive und/oder temporäre Gastronomiestandorte und deren Bedarfe während des Ausstellungszeitraums auf Grundlage der LP3 Grundleistung a vertiefend planen und fortschreiben. - Digitales, und Medienleitungen nach jeweiligen Bedarfen. - Temporäre Ladestationen nach zuvor ermittelten Bedarfen - Notfallinfrastrukturen wie Erste Hilfe Punkte oder Defibrilatoren anhand der fachlichen Richtlinien. - Mobilität im Park, temporär - Anschlüsse für die Bewässerung der temporären Ausstellungsinhalte Für die 5 Zukunftsgärten stehen auf Grundlage der Beschlüsse und des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft, sowie der genehmigten LP 3, temporäre Ausstellungsplanungen, folgende Bausummen für die temporäre Betriebsinfrastrukturplanung zur Verfügung: - Duisburg 1.640.000 EUR netto Die Leistungsbilder wurden folgenden Honorarzonen zugeordnet: Objektplanung Freianlagen Honorarzone III Der Vertrag wird stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ausgeschrieben werden die stufenweise Beauftragungen für die temporären Betriebsinf-rastrukturplanungen die Leistungsphasen 3 Grundleistung (b-g) - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Gesondert wird für alle oben genannten Punkte die Fachplanung der technischen Ausrüstung (TA ) LP 1-7 und als weitere Stufe LP 8 ausgeschrieben.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsphase 8 Die Ausschreibung ist in folgende Lose unterteilt: Los 1: Zukunftsgarten Dortmund Los 2: Zukunftsgarten Gelsenkirchen Los 3: Zukunftsgarten Duisburg Los 4: Bergkamen und Lünen Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelas-senen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewer-bergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die Erbringung von Freianlagenplanungen; 3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestbedingungen: Nachweis in Form einer Bestätigung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate (maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Scan ausreichend) ist und den aktuellen Stand wiedergibt, über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Be-kanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 2) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in beiden Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in beiden Kategorien gewertet. Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen: 1) Anzahl der Referenzen Gartenschauen Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen Gartenschauen a) 1 Referenz: 2 Punkte b) 2 Referenzen: 4 Punkte c) >= 3 Referenzen: 8 Punkte 2) Anzahl der Mitarbeiter Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft a) mehr als 2 Mitarbeiter: 2 Punkte b) mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte c) mehr als 4 Mitarbeiter: 6 Punkte d) mehr als 5 Mitarbeiter: 8 Punkte e) mehr als 6 Mitarbeiter: 10 Punkte Es können maximal 18 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der mehr vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Besteht immer noch Gleichstand, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorweisen kann.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen. Die Hinzuziehung von Ingenieur:innen der Fachrichtung Technische Ausstattung wird vorgegeben. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt:in" - oder vergleichbar zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in Architekt:in/Stadtplaner:in oder vergleichbar, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 EG - Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertretende der juristischen Person und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be-gangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Un-ternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Mo-nate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mit-glieder der Bewerbergemeinschaft. - keine Ausschlussgründen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen; - keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Angaben zu mind. 1 realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte aus den letzten 12 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2012), wobei folgende Angaben gefordert werden: - öffentlicher oder privater Empfänger/Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - Auftragswert, - Gegenstand der Referenzleistung, - Informationen zum Referenzprojekt - Honorarzone; - Art der Leistung; - Leistungszeitraum, inkl. Datum des Abschlusses der Leistungen - Projektbeschreibung, ggfs. als Anlage. Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Landschaftsplanung für Gartenschauen oder vergleichbar komplexe Objekte; 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Bergkamen und Lünen
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Ausarbeitung der temporären Betriebsinfrastrukturplanungen für die temporären Ausstellungsinhalte zur Gartenschau im Jahr 2027. Die Planungen sind für die 2 eintrittsfreien Gartenschauflächen in Bergkamen und in Lünen zu erbringen. Die Objektplanung Freianlagen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanungen zur IGA Metropole Ruhr 2027, d.h. der Betriebsinfrastrukturplanungen für temporäre Ausstellungsplanungen. - Die Eingangsbereiche sind zum Teil in Bestandsgebäuden oder mit Container oder Pa-villonlösungen temporär herzustellen. Kassen, Kartenkontrollen, Kassenschalter, die auf Grundlage des Ticketings an den verschiedenen Standorten verortet und auf die bereits festgelegten Anforderungen abgestimmt worden sind zur LP 3 Grundleistung a, bedürfen der Fortschreibung. - Personalräumen, Drehkreuze, Geldautomaten, Leitsysteme und ein Treffpunkt mit Dar-stellungsmöglichkeiten und Präsentation der Geländepläne sind fortzuschreiben. - Es sind temporär Container- oder Pavillonlösungen für Merchandise/Shop, Verleih von Mobilitätshilfen, Informationsschalter, Umweltbildung, Leichtbauhallen für Hallenschau zu planen und fortzuschreiben. - Containerlösungen für WC-Anlagen sowie die temporäre optische Aufwertung der Einfriedungen dieser Bereiche sind zu planen und fortzuschreiben. Auf Grundlage der vorliegenden LP3 Grundleistung a und den Erfordernissen die sich aus der Gastronomiestudie ableiten. - Mobiliar und Serviceangebote wie Sitzgelegenheiten, Stühle, Liegen, Sitzsäcke, temporäre Bänke, Sonnenschirme sowie Gastroschirme und Mobiliar sind auf der vorliegen-den Grundlage weiter zu planen und fortzuschreiben. Weiterhin ergänzender temporärer Sonnenschutz wie Segel oder Lauben, ergänzende Mülleimer mit Trennsystemen oder auch Trinkbrunnen und Brumisateure (Nebelanlagen) einschließlich weiteres nicht explizit genanntes temporäres Mobiliar und Serviceangebote. - Veranstaltungsinfrastrukturen temporäre Bühnenbauwerke, sind auf Grundlage der vorliegenden Planungen weiter zu planen und die Bedarfe fortzuschreiben. Einschließlich der Künstler und Sozialräume, der Bühnentechnik und ergänzender Eventbedarfe. - Veranstaltungsinfrastrukturen bestehender Bühnen oder Indoorbühnen, abgestimmt auf die Bestandsinfrastruktur und ergänzt durch temporäre Notwendigkeiten zur Durchführung der Events. - Investive und/oder temporäre Gastronomiestandorte und deren Bedarfe während des Ausstellungszeitraums auf Grundlage der LP3 Grundleistung a vertiefend planen und fortschreiben. - Digitales, und Medienleitungen nach jeweiligen Bedarfen. - Temporäre Ladestationen nach zuvor ermittelten Bedarfen - Notfallinfrastrukturen wie Erste Hilfe Punkte oder Defibrilatoren anhand der fachlichen Richtlinien. - Mobilität im Park, temporär - Anschlüsse für die Bewässerung der temporären Ausstellungsinhalte Für die 5 Zukunftsgärten stehen auf Grundlage der Beschlüsse und des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft, sowie der genehmigten LP 3, temporäre Ausstellungsplanungen, folgende Bausummen für die temporäre Betriebsinfrastrukturplanung zur Verfügung: - Bergkamen und Lünen, nicht eintrittspflichtig, 342.000 EUR netto Die Leistungsbilder wurden folgenden Honorarzonen zugeordnet: Objektplanung Freianlagen Honorarzone III Der Vertrag wird stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ausgeschrieben werden die stufenweise Beauftragungen für die temporären Betriebsinf-rastrukturplanungen die Leistungsphasen 3 Grundleistung (b-g) - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Gesondert wird für alle oben genannten Punkte die Fachplanung der technischen Ausrüstung (TA ) LP 1-7 und als weitere Stufe LP 8 ausgeschrieben.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsphase 8 Die Ausschreibung ist in folgende Lose unterteilt: Los 1: Zukunftsgarten Dortmund Los 2: Zukunftsgarten Gelsenkirchen Los 3: Zukunftsgarten Duisburg Los 4: Bergkamen und Lünen Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Angebote können abgegeben werden für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose. Die Vergabestelle behält sich vor den Zuschlag auf mehrere Lose desselben Bieters vor-zunehmen. Hiervon macht sie Gebrauch, wenn mit Blick auf die durch die Angebote be-legten separaten Lose die Zuschlagskriterien eines Bieters insgesamt als Ganzes besser erfüllt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelas-senen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewer-bergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für die Erbringung von Freianlagenplanungen; 3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestbedingungen: Nachweis in Form einer Bestätigung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate (maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Scan ausreichend) ist und den aktuellen Stand wiedergibt, über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Be-kanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 2) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in beiden Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in beiden Kategorien gewertet. Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen: 1) Anzahl der Referenzen Gartenschauen Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen Gartenschauen a) 1 Referenz: 2 Punkte b) 2 Referenzen: 4 Punkte c) >= 3 Referenzen: 8 Punkte 2) Anzahl der Mitarbeiter Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft a) mehr als 2 Mitarbeiter: 2 Punkte b) mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte c) mehr als 4 Mitarbeiter: 6 Punkte d) mehr als 5 Mitarbeiter: 8 Punkte e) mehr als 6 Mitarbeiter: 10 Punkte Es können maximal 18 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der mehr vergleichbare Referenzen vorweisen kann. Besteht immer noch Gleichstand, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorweisen kann.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen. Die Hinzuziehung von Ingenieur:innen der Fachrichtung Technische Ausstattung wird vorgegeben. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt:in" - oder vergleichbar zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt:in Architekt:in/Stadtplaner:in oder vergleichbar, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 EG - Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertretende der juristischen Person und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung be-gangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Un-ternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Mo-nate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mit-glieder der Bewerbergemeinschaft. - keine Ausschlussgründen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen; - keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Angaben zu mind. 1 realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte aus den letzten 12 Jahren (Leistungsbeginn nach dem 01.01.2012), wobei folgende Angaben gefordert werden: - öffentlicher oder privater Empfänger/Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - Auftragswert, - Gegenstand der Referenzleistung, - Informationen zum Referenzprojekt - Honorarzone; - Art der Leistung; - Leistungszeitraum, inkl. Datum des Abschlusses der Leistungen - Projektbeschreibung, ggfs. als Anlage. Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Landschaftsplanung für Gartenschauen oder vergleichbar komplexe Objekte; 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/09/2024 14:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 88 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen und Stadtpla-ner:innen. Architekt:innen und Stadtplaner:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft und unter Federführung der Landschaftsarchitekt:innen zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Registrierungsnummer: DE 338727333
Postanschrift: Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 20156576915
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Registrierungsnummer: DE 338727333
Postanschrift: Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 20156576915
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE 338727333
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 565 769 12
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Registrierungsnummer: DE 338727333
Postanschrift: Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 20156576915
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH
Registrierungsnummer: DE 338727333
Postanschrift: Huyssenallee 82-88
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45128
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +49 20156576915
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37e3e716-d0c6-427c-ab50-c647c12b59c9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2024 17:34:45 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 462527-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/08/2024