5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Egenhausen
Postleitzahl: 72227
Land, Gliederung (NUTS): Calw (DE12A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweise, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Architektur, Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungsumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 2 Vollzeitbeschäftigte = 60 Punkte / < 2 Vollzeitbeschäftigte = 0 Punkte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzprojekte Unternehmen
Beschreibung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen Unternehmen - Tragwerksplanung: Anzugeben sind 2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Sie die Tragwerksplanung gem. § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben. Bewertungsgrundlage sind die zu machenden Angaben in der Angebotsunterlage sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten (max. 2 DIN A4-Seiten). Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Fehlende Angaben zu den Mindestbedingungen werden ggf. nachgefordert. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen werden aus der Wertung gestrichen. Fehlende Angaben zu den Mindestbedingungen werden ggfls. nachgefordert. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein. Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte ab 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage. *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur ein mal in die Wertung ein. Referenz 1 + 2: Anrechenbare Kosten KG 300 + 400 in € netto a) >= 1.200.000 € = 100 Punkte. / b) < 1.200.000 € und > 600.000 € = 50 Punkte. c) < 600.000 € = 0 Punkte. Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 5 + 8 gemäß § 52 HOAI 2021 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 5: 95 Punkte / LPH 6: 5 Punkte). -*Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. = 100 Punkte. *Referenz 1 ODER 2: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen = 100 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erteilt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Ab 30.000 € Auftragswert: Abfrage über Eintragung in Wettbewerbsregister.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 15:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in der Angebotsunterlage eingetragenen Angaben gewertet werden. Die geforderten Referenzdatenblätter dienen lediglich der Plausibilisierung und werden nicht gewertet. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Angaben zu den eingereichten Unternehmensreferenzen entsprechend § 56 VgV werden ausschließlich hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestbedingungen nachgefordert. Soweit und sofern in den Referenzpräsentationen der Bieter Angaben zu den in der Anlage D.2 aufgeführten Projektmerkmalen fehlen, werden diese jedoch ausdrücklich n i c h t nachgefordert und die fehlende Angaben werden gestrichen. Alle Bieter sind daher im eigenen Interesse angehalten, in den eingereichten Referenzpräsentationen vollständige Erläuterungen zu den einzelnen Mindestbedingungen und Projektmerkmalen zu machen. Da Referenzbestätigungen ehemaliger Auftraggeber in aller Regel nicht alle in dieser Angebotsunterlage geforderten Informationen zu den Referenzprojekten enthalten, sollten derartige Bestätigungen durch entspreche Referenzpräsentationen ergänzt werden. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/09/2024 15:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)