1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Beschreibung: Das Klima ändert sich weltweit. Und mit ihm ändern sich die Lebensbedingungen der Menschen. Schon heute ist klar, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig sind. Eine zeitgemäße Klimapolitik baut auf zwei Säulen auf: der Vermeidung von Treibhausgasen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden und heute schon deutlich spürbar sind. Anpassung und Vorsorge sind neben dem Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen, für die in vielen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft noch nicht das erforderliche Bewusstsein besteht, auch wenn vor Ort bereits die Auswirkungen schon besonders spürbar sind. Insbesondere bei Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen besteht bundesweit ein erheblicher Bedarf an Information, Beratung und Begleitung für die zunehmend wichtige Anpassung an den Klimawandel. Vorsorge ist zwingend notwendig zur Vermeidung von umfangreichen Schäden an Gesundheit, Infrastrukturen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie für den Erhalt und die Verbesserung unserer Lebensqualität, auch für künftige Generationen. Derzeit existieren nur vereinzelt Institutionen, die ein derartiges Angebot offerieren können. Auf Bundesebene gilt es, ein fundiertes, einheitliches und umfassendes Angebot zu schaffen und diese Lücke zu schließen. Das Bundesumweltministerium wird daher mit dem Beratungszentrum, dessen Leistungen sich an unterschiedlichste Akteure auf regionaler und lokaler Ebene richtet, länderübergreifend tätig. Informationen und Wissen sollen durch das Beratungszentrum gebündelt, politische Ziele vermittelt, Austauschplattformen geschaffen, die Vielfalt von Anpassungsmaßnahmen dargestellt und Entscheidungsträger*innen, Akteure und Fachexpert*innen miteinander vernetzt sowie Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Im besonderen Fokus des Beratungszentrums steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und - angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene
Kennung des Verfahrens: 3d68e000-a52a-4d3f-992d-01bf13c1b329
Interne Kennung: Z II 2-VSt. 1366/2020
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung, 90713000 Beratung in Umweltfragen, 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Beschreibung: Die Angebote und Leistungen des Beratungszentrums (BZ) orientieren sich an den Zielstellungen wie die Bildung von Wissen sowie die Sensibilisierung für und Information über das Thema Anpassung an den Klimawandel, die Initiierung von Entscheidungsprozessen, die Ertüchtigung und Begleitung sowie die Beratung und Entlastung, u. a. durch kompetente Klimaanpassungsmanager*innen, der Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen. Die Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches der verschiedenen Akteure sollen ausgebaut sowie Entscheidungsprozesse und die Schaffung von nachhaltigen Strukturen durch bundesweit einheitliche Vorgaben standardisiert und effizient durch fachkundige Klimaanpassungsmanager*innen umgesetzt werden. Im besonderen Fokus des BZs steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und -angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene. Daraus und aus den o. g. Angeboten und Leistungen ergeben sich folgende zu erbringende Arbeitspakete für das künftige BZ „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“: AP 1: Einrichtung des BZs Etablierung eines BZs „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“ als bundesweit zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen der Anpassung an klimabedingte Belastungen und an die Folgen des Klimawandels für Kommunen und weitere Träger sozialer Einrichtungen sowie Klimaanpassungsmanager*innen ; Aufbau und Darstellung der räumlichen, technischen und personellen Infrastruktur für ein umfassendes Informations- und Beratungs- und Bildungsangebot; Arbeitsfähigkeit des BZs möglichst innerhalb von 6 Monaten erreichen. APt 2: Beratungsangebot Insbesondere in den vom Klimawandel bereits besonders betroffenen oder strukturschwachen Regionen soll der Wissensaufbau sowie Informations- und Beratungsbedarf prioritär behandelt werden und zu einer zügigen Antragstellung für die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und Umsetzung von investiven Maßnahmen vor Ort sowie Erarbeitung von Gesamtkonzepten führen. Erste Beratung der Kommunen sowie weiterer Träger und Stiftungen, einzelnen Einrichtungen sowie Verbänden und sonstigen Akteuren im Sozial- und Bildungsbereich möglichst 3 Monate nach Vertragsabschluss. Befähigung der Entscheidungsträger*innen durch vermitteltes Wissen zu Fragen der Klimaanpassung das weitere Vorgehen über umfassende Konzepte hin zu konkreten Anpassungsmaßnahmen und nachhaltige Strukturen festzulegen und Lösungswege aufzuzeigen; Beratung zu sowohl generellen inhaltlichen Aspekten (Bestimmung der Ausgangssituation, Auswahl kurzfristiger investiver Maßnahmen, Initiierung der Beantragung geeigneter Förderbausteine aus den o. g. aktuellen Förderrichtlinien) als auch Fragen der personellen Ausstattung, Finanzierung und Schaffung nachhaltiger Strukturen (z. B. Etablierung, Vermittlung von Klimaanpassungsmanager*innen, Kumulierung von Förderprogrammen, ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten, Amortisationsberechnung etc.) oder Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit AP 3: Informationsangebot und Öffentlichkeitsarbeit. Gewährleistung einer zeitnahen öffentlichkeitswirksame Verbreitung von Informationen zur Thematik Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und in Kommunen sowie zu eigenen Aktivitäten bzw. des BMU, wie die neue Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Ebenso Bereitstellung von Informationen n verschiedenen Formaten zu der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ . Öffentlichkeitswirksame Präsentation des BZs auf Veranstaltungen Dritter durch Vorträge über die Arbeit des BZ, Förderprogramme des Bundes sowie Projektbeispielen. AP 4: Bildungsangebote für Klimaanpassungsmanager*innen Das BZ soll bundesweit einheitliches Grundwissen und Hintergrundinformationen für Anpassungsmanager*innen im Rahmen von Seminaren vermitteln, die zum Kapazitätsaufbau sowie der Standardisierung von Verfahren beitragen. Damit soll erreicht werden, dass Entscheidungsprozesse für Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen mit Unterstützung von Klimaanpassungsmanager*innen fundiert und standardisiert und deren Umsetzung effektiver gestaltet werden können. AP 5: Vernetzung und Erfahrungsaustausch Intensiver Austausch und breite Vernetzung mit möglichst vielen Akteuren, wie mit Verbänden, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereinen, Nichtregierungsorganisationen sowie auch mit Umwelt- und Naturschutzverbänden und -initiativen, Klimaanpassungsmanager*innen und anderen Fachexpert*innen ; Unterstützung überregionaler Austausch von „Best Practices“ der relevanten Entscheidungsträger*innen, weiterer Akteure wie Klimaanpassungsmanager*innen und sonstiger Multiplikatoren in den Kommunen und weiteren Trägern sozialer und Bildungseinrichtungen; bis Jahresende Einrichtung eines Runden Tisches von Vertreter*innen z. B. aus Vorreiter-Kommunen, kommunalen und Wohlfahrtsverbänden, Projektträgern und weiteren wichtigen Akteuren und Multiplikatoren; Koordination und kontinuierlich sowohl organisatorische als auch inhaltliche Betreuung des runden Tisches durch das BZ AP 6: Unterstützung des BMU Enge Zusammenarbeit des BZ mit dem BMU zur Einrichtung und Ausgestaltung der Arbeit des BZs u.a. in Form kurzfristiger, persönlicher Rücksprachen; Beitrag zur Strategieentwicklung der weiteren Anpassung an die Klimawandelfolgen in den Kommunen und sozialen Einrichtungen sowie weiteren gesellschaftlich besonders relevanten Bereichen in Deutschland bei; Unterstützung des BMU bei der Außenkommunikation des Themas Anpassung an den Klimawandel und der Vernetzung mit wichtigen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen; Unterstützung des BMU durch Erarbeitung von Empfehlungen bei der Fortentwicklung und ggf. Erweiterung der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sowie der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“.
Interne Kennung: Z II 2-VSt. 1366/2020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um 2 Jahre zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/04/2021
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen). 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die eVergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Organisation, die die Zahlung ausführt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Z II 2-VSt. 1366/2020
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 12/04/2021
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 129913-2021
Grund für die Änderung: Änderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.
Beschreibung: 5. Änderung gemäß gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 i.V.m. Absatz 2 Satz 2 GWB. Die Option zur Verlängerung des Vertrages (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) war in den Vergabeunterlagen (LB und Vertrag) bereits vorgesehen. Die Verlängerung schließt vertraglich vereinbarte Leistungen ein. Nicht zuletzt aufgrund einer gestiegenen Zahl von Extremwetterlagen trägt eine Erhöhung der Hotline-Beratungen und Mentoring-Programme der dynamischen Nachfrageentwicklung Rechnung, Der zusätzliche Leistungsumfang für gestiegene Bedarfe (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Absatz 2 Satz 2) entspricht weniger als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes. Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Wirtschaftliche Gründe, die für die Vertragsänderung sprechen: Administrative Gründe (kein zusätzlicher Abstimmungsbedarf; Abläufe sind bereits bekannt und etabliert), prozessuale Gründe (die Leistungen werden in die bestehende Arbeit mit aufgenommen). Ein neuer AN müsste sich darüber hinaus vollständig in Genese, Verlauf und aktuellen Stand der Arbeit des Beratungszentrums einarbeiten. Dies würde beim bisherigen AN und dem BMUV Mehraufwände verursachen. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Lot-0001 5.1.3 Geschätzte Dauer Enddatum der Laufzeit "2026-12-31" statt "2024-12-31"
Abschnittskennung: CON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Registrierungsnummer: 991-06375-38
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228993050
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49228-94990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894490
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Registrierungsnummer: UStID. DE 261590461
Postanschrift: Zimmerstraße 13-15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 39001-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f4e72ef9-21b6-4d37-8a89-5e0c1640df92 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 458809-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2024