1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer biplanen Angiographieanlage
Beschreibung: Die Abteilung Neuroradiologie des Universitätsklinikums Heidelberg beabsichtigt die Beschaffung einer biplanen Angiographieanlage. Das Gerät soll für die endovaskuläre Schlaganfallbehandlung (Thrombektomie), für die endovaskuläre Aneurysmabehandlung mit neuen Techniken wie Flow-Disruptor, Flow-Diverter etc. und für die Behandlung von vaskulären Malformationen eingesetzt werden.
Kennung des Verfahrens: a7875cda-0558-4420-9bbd-7bd2d33f192b
Interne Kennung: 2024-123
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer biplanen Angiographieanlage
Beschreibung: Die Abteilung Neuroradiologie des Universitätsklinikums Heidelberg beabsichtigt die Beschaffung einer biplanen Angiographieanlage. Das Gerät soll für die endovaskuläre Schlaganfallbehandlung (Thrombektomie), für die endovaskuläre Aneurysmabehandlung mit neuen Techniken wie Flow-Disruptor, Flow-Diverter etc. und für die Behandlung von vaskulären Malformationen eingesetzt werden.
Interne Kennung: 2024-123
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 508 124,73 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Anforderungen des Auftraggebers an die biplane Angigraphieanlage: Eine ultraschnelle 3D-Bildgebung inklusive Perfusionsbildgebung ist für die Behandlung von Schlaganfallpatienten essenziell. Hierbei ist vor allem wichtig, dass nicht nur das zerebrale Blutvolumen, sondern auch der zerebrale Blutfluss bestimmt werden kann. Die ortsaufgelöste Bestimmung des Blutflusses (Perfusions-Mapping) ist für die Diagnostik der Ischämie unverzichtbar. Wenn in der Angiographie der zerebrale Blutfluss zuverlässig bestimmt werden kann, so kann auf eine Untersuchung des Patienten im CT verzichtet werden. Diagnose und Therapie können dann in einem Gerät erfolgen. Dadurch kann wertvolle Zeit für den Patienten gewonnen werden. Beim Schlaganfall gilt: Time is Brain - je früher man einen Schlaganfall-Patienten behandelt, desto höher ist die Chance, dass keine oder nur geringe Schäden durch den Gefäßverschluss bleiben. Um bei der Perfusionsbildgebung den zerebralen Blutfluss bestimmen zu können, muss die Angiographieanlage die Aufnahme von 3D-Datensätzen mit einer Abtastrate von mindestens 8 vollständigen 3D Datensätzen pro Minute ermöglichen. Die zeitlich aufgelöste 3D-Bildgebung ist für die Behandlung von Patienten mit duralen arteriovenösen Fisteln (DAVF) oder arteriovenösen Malformationen (AVM) entscheidend, da hierfür die dynamischen Veränderungen des Blutflusses in Echtzeit visualisiert werden müssen. Dies ist besonders wichtig, da DAVFs und AVMs sehr komplexe Gefäßanatomien aufweisen. Durch zeitlich aufgelöste 3D-Bildgebung kann ihre Größe, Form und die Richtung des Blutflusses genau bestimmt werden. Nur mit einem solchen Feature ist eine präzise Planung und Durchführung einer Embolisation möglich, um die DAVF oder AVM zu behandeln und potenzielle Komplikationen zu minimieren. Durch die Spezialisierung der interventionellen Neuroradiologie in Heidelberg (einzige W3 Professur in Deutschland) muss die Angiographieanlage die Voraussetzungen zur Darstellung und Behandlung von kleinsten Gefäßen (Gefäßdurchmesser <1mm) ermöglichen. Es handelt sich dabei zwar um seltene Erkrankungen, z. B. Vaskulitiden oder Mikro-AVMs. Im Universitätsklinikum Heidelberg erfolgt die Behandlung dieser Patienten jedoch vergleichsweise häufig, da aufgrund der hohen Spezialisierung der Abteilung Patienten aus ganz Deutschland zugewiesen werden. Für eine sichere und effektive Behandlung dieser Erkrankungen ist eine bestmögliche Auflösung sowie Vergrößerung erforderlich. Diese Anforderung können nur Angiographieanlagen erfüllen, die einen Mikrofokus (quadratischer Brennfleck von 0,3mm) bieten. Die beiden Detektoren müssen in den beschriebenen Anwendungsfällen der Neuroradiologie die Aufnahme des gesamten Kopfes sowie der hirnversorgenden Gefäße gewährleisten. Hierfür müssen beide Detektoren (in beiden Ebenen) mindestens eine Fläche von 30x40cm abbilden. Bei kleineren Detektoren besteht die Gefahr, dass nicht die gesamte Gefäßerkrankung, z. B. AVM oder Fistel, abgebildet wird. Gleichzeitig ist für die Darstellung kleiner Gefäße eine höchstmögliche räumliche Auflösung (2k x 2k) notwendig, die über die gesamte Bildkette erhalten bleibt. Aus Gründen der Patientensicherheit (Strahlenschutz) werden effektivste Features zur Dosiskontrolle gefordert. Hierbei soll eine niedrigstmögliche Dosis bei höchstmöglicher räumlicher und zeitlicher Auflösung unabhängig von der Angulierung und des Patientengewichts erreicht werden: Dazu gehört die Kupfervorfilterung mit mindestens 5 Kupferfiltern, die automatisch für die jeweilige Angulierung angepasst wird. Alle fünf Dosisrelevanten Parameter (Röhrenspannung (KV), Röhrenstrom (mA), Belichtungszeit (ms), Vorfiltration und Brennfleck) müssen flexibel einstellbar sein. Bei endovaskulären Behandlungen ist essenziell, dass die Strahlendosis und die Kontrastmittelmenge so gering wie möglich gehalten werden. Ein wesentliches Feature ist hierbei die biplane 3D Roadmap: Der Hauptunterschied zur herkömmlichen digitalen 2D-Roadmap-Technik besteht darin, dass die 3D-Roadmap auf einer Rotationsangiographie-Aufnahmetechnik mit dem 2D-Durchleuchtungsbild als Overlay basiert. Die Daten, die für eine genaue Überlagerung des zuvor aufgenommenen rekonstruierten 3D-Bildes mit dem interaktiv erstellten 2D-Durchleuchtungsbild in Echtzeit erforderlich sind, werden auf der 3D-Workstation gespeichert und bilden den Kalibrierungsdatensatz. Beide Datensätze werden in Echtzeit räumlich ausgerichtet, so dass das 3D-Bild dem 2D-Durchleuchtungsbild unabhängig von einer Änderung der C-Bögen-Positionen oder der Vergrößerung genau überlagert wird. Der Hauptvorteil der beschriebenen Roadmap-Methode besteht darin, dass die C-Bögen mit einer einzigen Kontrastmittelinjektion an jeder beliebigen Stelle im Raum positioniert werden können und Änderungen des Abstands zwischen Röntgenröhre und Bildverstärker sowie Änderungen der Bildvergrößerung möglich sind, ohne nochmals eine Kontrastmittelinjektion zu erfordern. Im klinischen Umfeld ermöglicht die 3D-Roadmap eine präzise intravaskuläre Neuronavigation bei gleichzeitiger Reduzierung der Dauer der Prozedur und führt somit zu verkürzten Durchleuchtungszeiten sowie zu einem geringeren Kontrastmittelverbrauch. Ferner ist es wichtig, dass die Roadmap über ein Fußpedal aktualisiert werden kann und nicht über das Bedienpanel zurückgesetzt werden muss, damit sich der Behandler vollständig auf die Embolisation konzentrieren kann und nicht durch den stetigen Blickwechsel zwischen Monitor und Bedienpanel abgelenkt ist (während einer Embolisation muss beispielsweise die Roadmap bis zu 30 mal aktualisiert werden). Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Fußpedal neben anderen Funktionen auch zur Aktualisierung der Roadmap eingesetzt werden kann. Das automatische Anfahren der Arbeitsprojektion mit beiden Ebenen nach Erstellung einer 3D-Aufnahme ist für die Behandlung von intrakraniellen Erkrankungen essenziell und wird in der klinischen Routine täglich verwendet.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg AÖR
Registrierungsnummer: 08-A8120-40
Abteilung: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Telefon: +496221560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthineers AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE315879502
Abteilung: SHS EMEA CWE GER MTE PSM-DI&AT&US
Postanschrift: Postfach 102862
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68028
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SHS EMEA CWE GER MTE PSM-DI&AT&US
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 413f7440-8f39-4610-bf50-f8a900db2ac8 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 456240-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2024