1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für Digitalmaßnahmen
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für Digitalmaßnahmen.
Kennung des Verfahrens: 6de707c3-1615-466e-b982-bd3058cdd05e
Interne Kennung: 2024/1830
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342000 Marketing
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Top 6 innerdeutschen Quellmärkte in absteigender Priorität sind - Baden-Württemberg - Bayern - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Hessen - Niedersachsen. Für diese Maßnahme relevante Auslandsmärkte sind weiter - Schweiz - Niederlande - Österreich - Belgien - Frankreich
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 800 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHGG0 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Vgl. Eignungskriterium "Sonstiges - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für Digitalmaßnahmen
Beschreibung: Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) sucht einen langfristigen Agenturpartner für die Umsetzung von digitalen Werbekampagnen und weiteren Digitalmaßnahmen. Als Entscheidungsgrundlage dient dabei die Grobplanung (Kreation, Media, Budget) einer Jahreskampagne 2025. In diesem Vergabeverfahren soll der Bieter mit der entsprechend den Zuschlagskriterien besten Konzeptidee und einem überzeugenden Preis- Leistungsverhältnis für die Ausführung von Digitalkampagnen für das Urlaubsland Baden-Württemberg ermittelt und ausgewählt werden. Die Jahreskampagne hat in erster Linie die Aufgabe Aufmerksamkeit für das Urlaubsland Baden-Württemberg zu generieren und das vielfältige Produktportfolio zielgruppengenau zu transportieren und zu verankern. Dieses kommunikative Dach muss für weitere touristische Partner (bspw. einzelne Regionen) und explizite Produktableger (bspw. Weinsüden oder Kleinstadtperlen) adaptierbar sein. Um die Zielgruppe bereits frühzeitig in der Urlaubsplanung anzusprechen, ist ein Kampagnenstart im April 2025 angedacht. Die Kampagne soll möglichst lange bis September/Oktober 2025 laufen. Eine Empfehlung der Agentur zur Budgetverteilung und Flighting ist erwünscht. Über die Leistung der beschriebenen Jahreskampagne unter Ziffer 1.1 bis 1.3 hinaus soll der künftige Agenturpartner auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung weitere Leistungen auf Anforderung der TMBW erbringen. Dies können beispielhaft folgende Leistungen sein: - Weitere Produktkampagnen in Anlehnung an die Jahreskampagne - Adaptionen der Jahreskampagne für relevante Auslandsmärkte - Weitere digitale Marketingmaßnahmen (bspw. SEM) - Datenanalyse und Tracking - Unterstützung bei Social Media und Influencer-Marketing - Content Creation (Text, Bild, Video) für Web und/oder Social Media - Trendscouting und Beratung zu aktuellen Entwicklungen im Digitalen
Interne Kennung: 2024/1830
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342000 Marketing
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Top 6 innerdeutschen Quellmärkte in absteigender Priorität sind - Baden-Württemberg - Bayern - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Hessen - Niedersachsen. Für diese Maßnahme relevante Auslandsmärkte sind weiter - Schweiz - Niederlande - Österreich - Belgien - Frankreich
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2025 zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2025. Die Rahmenvereinbarung endet am 31. Dezember 2026. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenvereinbarung bereits abgerufene Leistungen sind durch den Auftragnehmer auszuführen. Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 800.000,00 EUR netto. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der zwei Jahre verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 200.000 EUR netto.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Allgemeines zum Nachweis der Eignung
Beschreibung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000,00 netto betragen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: (1) Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt sein; (2) Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfang von mindestens 200.000,00 EUR netto. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt sein. Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen (on- und offline), Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Hinweis: Die Referenzen zu (1) und (2) können durch dieselbe Kampagne oder durch zwei unterschiedliche Kampagnen nachgewiesen werden. (3) Unter den Bewerbern wird anhand von max. drei Referenzen (Mindestreferenz(en) und ggf. weitere Referenz(en)) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet: (a) Kriterium "Vergleichbarkeit" Erbringung einer digitalen und internationalen Kampagne für einen Kunden mit Partnerbeteiligung/-integration: 5 Punkte Erbringung einer digitalen Kampagne mit Partnerbeteiligung/-integration: 3 Punkte Keine Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Partnerbeteiligung/-integration: 0 Punkte (b) Kriterium "Auftraggeber" Kampagne erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich: 5 Punkte Kampagne erfolgte nicht für einen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich: 0 Punkte (c) Kriterium "Budgetumfang" (1) Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure Budgetumfang über 200.000. EUR netto: 5 Punkte Budgetumfang über 150.000 EUR netto: 4 Punkte Budgetumfang über 100.000 EUR netto: 3 Punkte Budgetumfang über 50.000 EUR netto: 2 Punkte Budgetumfang über 30.000 EUR netto: 1 Punkt *Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. (2) Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfang von mindestens 200.000,00 EUR netto und evtl. dritte Referenz Budgetumfang über 500.000 EUR netto: 5 Punkte Budgetumfang über 400.000 EUR netto: 4 Punkte Budgetumfang über 300.000 EUR netto: 3 Punkte Budgetumfang über 200.000 EUR netto: 2 Punkte *Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Stundensätze 10% Einkaufskonditionen anhand Mediaplanung 5% Agenturhonorar 10%
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kreation
Beschreibung: Originalität des Konzepts und dessen Herleitung unter Berücksichtigung der Brand und Zielgruppe
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mediaplanung
Beschreibung: Herleitung, Effizienz und Plausibilität
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Skalierbarkeit
Beschreibung: Konzept zur Verlängerung für weitere Partnern wie Regionen oder spezifische Produkte
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Profil / Weitere Leistungen
Beschreibung: Profil/weitere Leistungen
Gewichtung (Punkte, genau): 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsentwurf. Dieser wird den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE154755718
Postanschrift: Esslinger Straße 8
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 071186040730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: DE232078089
Postanschrift: Stresemannstraße 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 071186040730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a591686d-5723-4f5d-9c38-b1c53e0f741d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/07/2024 16:57:11 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 456316-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2024