1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Schule und Bildung NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Redaktion und Online-Publikation der BASS und des Amtsblatts MSB
Beschreibung: Redaktions-und Online-Publikationsdienstleistungen für die Herstellung und Bereitstellung der BASS und des Amtsblatts MSB.
Kennung des Verfahrens: 8352229d-bece-4a17-bd94-c630bac0ad12
Interne Kennung: 126-71.05.02.04-000013
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72320000 Datenbankdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDUU0 (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss die I.2.3_Formblatt Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bieter nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. (2) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der I.2.2_Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels I.2.4_Formblatt Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I. 2.7_Formblatt Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I. 2.5_Formblatt Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Formblatt Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das I.2.3_Formblatt Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. (3) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. (4) Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich über das Angebotstool der Vergabeplattform und keinesfalls über das Kommunikationsfeld für Bewerber-/Bieterfragen. (5) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus. (i) Bewertung des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (spezifischer Umsatz) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist = 20 % (ii) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Vergleichbarkeit der Referenzen - Fachliche Ausrichtung der publizierten Werke = 30 % - Art der publizierten Werke = 30 % - Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand = 20 % Spezifischer Umsatz: Bewertet wird der vom Bewerber dargestellte spezifische Umsatz pro Geschäftsjahr. Dabei wird ein spezifischer Gesamtjahresumsatz (Redaktions- und Publikationsdienstleistungen unabhängig von der fachlichen Ausrichtung (z. B. Rechtsvorschriften) und der Art der publizierten Werke (Online- oder Printmedium) in Höhe von 1.000.000,00 Euro (Mindestanforderung) mit 0 Punkten, ein spezifischer Gesamtjahresumsatz von 3.000.000,00 Euro oder mehr mit den maximal erreichbaren 20 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Gesamtumsätze werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Aus den so für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet und dieser Punktewert auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die vom Bewerber vorgelegten Referenzen werden anhand der Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen auf Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen bewertet. Die Beurteilung erfolgt jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen. Der Auftraggeber berücksichtigt die durch die Referenzen nachgewiesene Erfahrung im Hinblick auf die Kriterien - fachliche Ausrichtung und - Art der publizierten Werke sowie - Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. - Fachliche Ausrichtung der publizierten Werke Eine Referenz ist mit den ausgeschriebenen Redaktions- und Publikationsdienstleistungen besonders vergleichbar und erzielt demnach eine hohe Punktzahl, wenn die redaktionell sowie publizistisch betreuten Werke (Print- oder Online-Medium) hinsichtlich ihrer fachlichen Ausrichtung den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen weitgehend entsprechen. Die Punkte werden im Einzelnen wie folgt vergeben: 30 Punkte = Mindestens eines (1) der redaktionell sowie publizistisch betreuten Werke betrifft die Sammlung von Rechtsvorschriften aus dem Bereich des deutschen Schulrechts. 15 Punkte = Mindestens eines (1) der redaktionell sowie publizistisch betreuten Werke betrifft Rechtsvorschriften oder sonstige Texte mit rechtlichem Inhalt. 0 Punkte = Keine Darstellung zur fachlichen Ausrichtung der redaktionell sowie publizistisch betreuten Werke oder kein Werk betrifft Rechtsvorschriften oder sonstige Texte mit rechtlichem Inhalt. - Art der publizierten Werke Eine Referenz ist mit den hier ausgeschriebenen Redaktions- und Publikationsdienstleistungen besonders vergleichbar und erzielt demnach eine hohe Punktzahl, wenn sie eine datenbankgestützte Online-Publikation von Werken betrifft. 30 Punkte = Die Referenzen betreffen mindestens zwei (2) datenbankgestützte Online-Publikationen. 15 Punkte = Die Referenzen betreffen mindestens eine (1) datenbankgestützte Online-Publikation. 0 Punkte = Keine Darstellung zur Art der Publikation oder bei den Referenzen handelt es um keine datenbankgestützte Online-Publikation (z.B. ausschließlich Druckwerke). - Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand Eine Referenz ist mit den ausgeschriebenen Redaktions- und Publikationsdienstleistungen besonders vergleichbar und erzielt demnach eine hohe Punktzahl, wenn sich die redaktionelle Betreuung der Werke (Print- oder Online-Medium) durch eine Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand auszeichnet. Die Punkte werden im Einzelnen wie folgt vergeben: 20 Punkte = Redaktionelle Betreuung von mindestens vier Werken, die eine publizistische Zusammenarbeit mit Behörden und/oder öffentlichen Institutionen oder Unternehmen erforderten. 10 Punkte = Redaktionelle Betreuung von mindestens zwei Werken, die eine publizistische Zusammenarbeit mit Behörden und/oder öffentlichen Institutionen oder Unternehmen erforderten. 0 Punkte = Keine Darstellung oder die redaktionelle Betreuung betrifft weniger als zwei Werke aus dem öffentlichen Bereich, die eine publizistische Zusammenarbeit mit Behörden und/oder öffentlichen Institutionen oder Unternehmen erforderten. Die Gesamtpunktzahl für das Kriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ermittelt sich durch Addition der Einzelpunkte aus den vorgenannten Unterkriterien "Fachliche Ausrichtung der publizierten Werke", "Art der publizierten Werke" sowie "Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand". Ein Bewerber kann danach maximal insgesamt 80 Punkte erzielen. Eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Unterkriterien erfüllt, wird entsprechend mehrfach bewertet. Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Punkte je Unterkriterium gebildet (Gesamtpunkte). Es werden die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Redaktion und Online-Publikation der BASS und des Amtsblatts MSB
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung sind die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Redaktions- und Publikationsdienstleistungen für die Herstellung und Bereitstellung der BASS und des Amtsblatts MSB im Internet sowie auf mobilen Endgeräten für einen Leistungszeitraum frühestens ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027, optional bis längstens 31. Dezember 2029.
Interne Kennung: 126-71.05.02.04-000013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72320000 Datenbankdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Auftrag einseitig zweimal um jeweils ein Jahr, längstens also bis zum 31.12.2029, verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: (1) Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz
Beschreibung: (1) Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2022, 2021). (2) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Spezifischer Umsatz
Beschreibung: (1) Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Redaktions- und Publikationsdienstleistungen unabhängig von der fachlichen Ausrichtung (z. B. Rechtsvorschriften) und der Art der publizierten Werke (Online- oder Printmedium)) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2022, 2021). (2) Mindestanforderung: Der nachgewiesene spezifische Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist muss mind. EUR 1.000.000 pro Jahr betragen. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: (1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. (2) Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00 Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Vorlage einer Bürgschaft
Beschreibung: (1) Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Vorlage einer für die Vertragslaufzeit geltenden, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Versicherung für den Fall der Zuschlagserteilung. (2) Mindestanforderung: Die Bürgschaftssumme der für die Vertragslaufzeit gelten-den, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Versicherung muss mindestens EUR 200.000 betragen. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: (1) Geeignete Referenzen über Redaktions- einschließlich Publikationsdienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit einer aussagekräftigen Beschreibung der publizierten Werke, des Leistungszeitraums sowie einer Beschreibung der konkret erbrachten Leistungen sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Redaktions- und Publikationsdienstleistungen müssen noch nicht abgeschlossen sein. Die Referenzen sind geeignet, wenn sie mit den hier auftragsgegenständlichen Re-daktions- und Publikationsdienstleistungen vergleichbar sind. Hierfür genügt es, wenn die Referenzen einen im technischen oder organisatorischen Bereich gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Auf die Ähnlichkeit der Referenzen hinsichtlich Art und Umfang der auftragsgegenständlichen Werke (BASS, Amtsblatt MSB) kommt es nicht an. (2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens fünf Referenzen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über vergleichbare Redaktions- einschließlich Publikationsdienstleistungen (Print- oder Online-Medium). Jedes betreute Medium gilt dabei als eine Referenz. Mindestens zwei der fünf Werke müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags ununterbrochen und laufend über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren redaktionell und publizistisch betreut worden sein. Nicht erforderlich ist, dass die vergleichbaren Redaktions- einschließlich Publikationsdienstleistungen hinsichtlich der fünf Werke für verschiedene Herausgeber (Auftraggeber) erbracht werden/worden sind. Auch Eigenproduktionen sind zulässig. Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mitarbeiterzahlen
Beschreibung: (1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers, die Zahl der Führungskräfte sowie der fest angestellten Redakteure der letzten drei Jahre (2023. 2022, 2021) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist. (2) Zur Nachweisführung ist die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unterauftragsvergabe
Beschreibung: (1) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (2) Zur Nachweisführung ist die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Netto-Gesamtfestpreis
Beschreibung: Netto-Gesamtfestpreis für die Durchführung der Vorbereitungsmaßnahmen und die Erbringung der Redaktions- und Publikationsleistungen für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich Verlängerungsoptionen).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept über die Vorgehensweise hinsichtlich der Redaktion und Online-Publikation der BASS und des Amtsblatts MSB. Das Konzept wird anhand der Unterkriterien "Redaktionssystem", "Redaktionsbetrieb", "Zeitplanung" und "Personal" qualitativ bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer muss die Leistung entsprechend der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere nach der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, erbringen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Schule und Bildung NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Schule und Bildung NRW
Registrierungsnummer: 05111-05001-82
Postanschrift: Völklinger Str. 49
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21158673252
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f6d2c659-0e90-4ab2-8757-e2cb90c28ac5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2024 10:14:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 458124-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2024