Deutschland – Kantinen- und Verpflegungsdienste – Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193 in 76185 Karlsruhe

454591-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Kantinen- und Verpflegungsdienste – Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193 in 76185 Karlsruhe
OJ S 146/2024 29/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193 in 76185 Karlsruhe
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193 in 76185 Karlsruhe
Kennung des Verfahrens3c4d45b3-f027-4da2-8754-619b48132b7e
Interne Kennung0230.0/7-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftErstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76185
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y59K
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193 in 76185 Karlsruhe
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193 in 76185 Karlsruhe mit Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Lunchpaketen
Interne Kennung: 0230.0/7-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste, 55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitkausel: Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung der Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 31.01.2026 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Mitarbeiter betreffen, angepasst werden. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt. Ebenfalls abweichend von den Sätzen 1 und 2 können frühestens zum 31.01.2026 und dann weiter immer jährlich zum 31.01. gestiegene Wareneinstandspreise geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens ein Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die gestiegenen Wareneinstandspreise werden dabei für eine Erhöhung zum 31.01.2026 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statischen Bundesamtes zwischen den Monaten August 2024 bis September 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.12. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand September geteilt durch den Indexstand August (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2021 einen Indexstand von 102,7, im Dezember 2023 betrug dieser 131,2. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2021 zu Dezember 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (131,2/102,7) x 100 - 100 = 27,75 %) Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisindexes angepasst.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf des Leistungszeitraums nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis 30.01.2029, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden d) 0,25 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden f) 1,0 Mio. EUR für Umweltschäden. Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Mindestens eines vergleichbare Referenzobjektes (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe ob die Verpflegung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der über die bisherige Vertragslaufzeit innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag. Bei der Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 150 betragen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz. Die Verpflegungsleistung mit Mittagessen muss an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgen. Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich. Bei der Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 150 betragen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: fiktiver Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Probeessen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen26/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 22.07.2024 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformRechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Felsstraße 2-4  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 91 - Vergabestelle
Telefon: +49 721824829-387
Fax: +49 72193340225
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungb280b26c-cd99-41b0-92b2-9358657330a8-01
Hauptgrund für die ÄnderungInformationen sind jetzt verfügbar
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist (spätester Termin zur Abgabe des Angebots) sowie das Datum der Angebotsöffnung werden gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 Vergabeverordnung um eine Woche verlängert. (vgl. Nr. 5.1.12)
Änderung der Auftragsunterlagen am26/07/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ddfc683-6297-4c7f-86bf-9e5c96a58086 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/07/2024 13:15:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 454591-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2024

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Biberach
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Binzen
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Bissingen an der Teck
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Böhmenkirch
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Bonndorf im Schwarzwald
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Denzlingen
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Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Dietenheim
Dietingen
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Dotternhausen
Dunningen
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Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
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Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
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Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
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Eningen unter Achalm
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Eppingen
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