Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Offenland-Pflege-Leistungen an Hecken im Bundesforstbetrieb Trave (Rahmenvereinbarung Los 1) und ferngesteuertes Mulchen von Heideflächen auf kampfmittelbelasteten Flächen in der Lübtheener Heide (Los 2), (Vergabenummer VOEK 310-23/385-24)

449409-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Offenland-Pflege-Leistungen an Hecken im Bundesforstbetrieb Trave (Rahmenvereinbarung Los 1) und ferngesteuertes Mulchen von Heideflächen auf kampfmittelbelasteten Flächen in der Lübtheener Heide (Los 2), (Vergabenummer VOEK 310-23/385-24)
OJ S 145/2024 26/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOffenland-Pflege-Leistungen an Hecken im Bundesforstbetrieb Trave (Rahmenvereinbarung Los 1) und ferngesteuertes Mulchen von Heideflächen auf kampfmittelbelasteten Flächen in der Lübtheener Heide (Los 2), (Vergabenummer VOEK 310-23/385-24)
BeschreibungVOEK310-23(Los 1)_VU_Offenlandpflege: Heckenverjüngung/- auf Stock setzen und Erhalt von vorhandenen Überhältern im Forstrevier Wismar. Die Unterhaltungspflege ist auf diversen Maßnahmenflächen (A20; A14; B103 (Westtangente Rostock)) durchzuführen. -- VOEK385-24(Los 2)_VU_ferngest._Mulchen: Ferngesteuertes Mulchen von Besenheide-Flächen zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bundesforstbetrieb Trave
Kennung des Verfahrens7f1e4b52-47a6-434f-ba39-3e464d0dbc5b
Interne KennungVOEK 310-23/385-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77342000 Heckenschnitt
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigslust-Parchim (DE80O)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordwestmecklenburg (DE80M)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenOrtsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nach Absprache für: - Los 1 (VOEK 310-23) im Zeitraum vom 12.08. bis 16.08.2024 - Los 2 (VOEK 385-24) im Zeitraum vom 05.08. bis 12.08.2024. Besichtigungstermine sind vorab mit den für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen (s. Anlage A-01-Bewerbungsbedingungen) zu vereinbaren. --- Die Besichtigungstermine müssen mind. 3 Arbeitstage vor dem gewünschtem Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig gemäß der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot für das entsprechende Los, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig (Anlage B-05) 6. Nur für Los 2: Erklärung (möglichst in Form eines Datenblattes) zu den Parametern des/der für den Einsatz vorgesehenen Gerätes/Maschine. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 13.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den HelpDesk der e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an HelpDesk der e-Vergabe-Plattform: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach -§ 299 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 108e StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Belämpfung internationaler Bestechung
Betrugsbekämpfung123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 263 und 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129 StGB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129a und 129b StGB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 261 StGB bzw. 89c StGB i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB oder wegen der Teilnahme an der Terrorismusfinazierung oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen
Konkurs124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden (wenn eine Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehemen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabenetscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§ 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialsversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können
Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialsversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte darüber verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeVerstöße gegen die folgenden Gesetze: 1. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. 2. Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 98c (1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter 1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder 2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Ausschlüsse nach Satz 1 können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrunde liegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheitsoder der Geldstrafe erfolgen. 3. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 19 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. 4. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 5. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen. (2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Offenlandpflege - Heckenschnitt im Bundesforstbetrieb Trave
Beschreibung: Heckenverjüngung/- auf Stock setzen und weitere Leistungen an: 1. BAB A20, VKE 2812, Maßnahme 27: 5.000m² bei leichten bis mittleren Verhältnissen; Schnittgut häckseln bzw. zerspanen und im Bestand belassen. Stammholz im Bereich der Maßnahme als Totholzhaufen aufschichten. Überhälter belassen. Festlegung Lage der rückzusetzenden Heckenbereiche und Überhälter vor Ort mit Revierleiter; Biotop: Feldhecke/Feldgehölz üw. Sträucher, je nach Standort Baumanteil 10 bis 50%, mittlere Dichte des Bestandes über 1 bis 5 Stück/m²; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m; Bodenbeschaffenheit: lehmig/steinig; Befahrbarkeit/Geländeneigung: befahrbar/eben bis flach geneigt; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: Feldhecken im Randbereich der Maßnahmenfläche. Angr. Grünland, Garten, Acker; Zuwegung über bef. und unbef. Wirtschaftswege, Einholung Betretungserlaubnis übernimmt die AG ----- 2. BAB A20, VKE 2812, Maßnahme 27: 35.000m² bei leichten bis mittleren Verhältnissen; Schnittgut häckseln bzw. zerspanen, in Eigentum des AN übernehmen und ordnunsgemäß enstorgen. Stammholz ist ebenfalls ordnungsgemäß zu entsorgen. Überhälter belassen. Festlegung Lage der rückzusetzenden Heckenbereiche und Überhälter vor Ort mit Revierleiter Biotop: wie vor; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: wie vor; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor Zuwegung über bef. und unbef. Wirtschaftswege, bei Beanspruchung angrenzender Acker - Einholung Betretungserlaubnis übernimmt die AG ----- 3. BAB A20, VKE 2813, Maßnahme 28: 20.000m² wie vor; Biotop wie vor; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: befahrbar/ mäßig geneigt; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor; Zuwegung über bef. und unbef. Wirtschaftswege und angrenzendes Acker- bzw. Grünland - Einholung Betretungserlaubnis übernimmt die AG ----- 4. BAB A20, VKE 2814, Maßnahme 29: 20.000m² wie vor; Biotop wie vor; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: befahrbar/eben bis flach geneigt; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor; Zuwegung: wie vor ----- 5. BAB A14, Maßnahme 25: 16.000m² wie vor; Biotop wie vor; ca. 15 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: wie vor; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor; Zuwegung: wie vor ----- 6. Westtangente Rostock, Maßnahme 2: 5.000m² wie vor; Biotop wie vor; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m; Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: wie vor; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor; Zuwegung: über bef. und unbef. Wirtschaftswege und angrenzendes Acker - bzw. Grünland, bei Beanspr. angrenzender Acker - Einholung Betretungserlaubnis übernimmt die AG ----- Ausführungszeitraum: 01.10.2025 - 28.02.2026 (in der 1. Vertrags-Verlängerungsoption) Heckenverjüngung/- auf Stock setzen und weitere Leistungen an: 7. BAB A20, VKE 2812, 2813, 2814 (diverse Maßnahmen): 81.000m² wie vor; Biotop wie vor; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: wie vor; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor; Zuwegung: über bef. und unbef. Wirtschaftswege, bei Beanspr. angrenzender Acker - Einholung Betretungserlaubnis übernimmt die AG, ----- Ausführungszeitraum: 01.10.2026 - 28.02.2027 (in der 2. Vertrags-Verlängerungsoption) Heckenverjüngung/- auf Stock setzen und weitere Leistungen an: 8. BAB A20, VKE 2812, 2813, 2814: 81.000m² wie vor, Biotop wie vor; ca. 20 Jahre seit Erstherrichtung; Höhe: > 3m Bodenbeschaffenheit: wie vor; Befahrbarkeit/Geländeneigung: wie vor; Betretungseinschränkung/Geländeerschwernis: wie vor; Zuwegung: wie vor
Interne Kennung: VOEK 310-23 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77342000 Heckenschnitt
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordwestmecklenburg (DE80M)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2024
Enddatum der Laufzeit30/09/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Der Gesamtumfang aller Einzelabrufe beträgt während der maximalen Laufzeit von drei Jahren 263.000,00 m².
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Allgemeine Angaben zum Unternehmen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in Ziffer 2 (soweit zutreffend), und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB - 4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland - 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG) - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Die Angabe der Erklärung stellt eine Mindestanforderung dar. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung 7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. €, Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und die Umsätze für die ausgeschriebenenen Leistungen für die Offenland-Heckenpflege oder vergleichbar sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung 9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen 10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens in der ausgeschriebenen Leistungsart Offenland-Heckenpflege oder vergleichbar, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart der Offenland-Heckenpflege oder vergleichbar -- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Offenland-Heckenpflege oder vergleichbar von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 11) Angabe zu Bietergemeinschaften 12) Angabe zu Unterauftragnehmern 13) Angabe zur Eignungsleihe - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 11, 12 und 13, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis - Gesamtangebotspreis des Preisblattes netto in € zu 100%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/08/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=703869
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf Anforderung der Vergabestelle sind nachfolgende Unterlagen einzureichen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern und Anlage B-06, - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe und Anlage B-06, - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) 4) Nachweis der gültigen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung 5) Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Registrierung in einem entsprechenden Register)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Ferngesteuertes Mulchen von Besenheide-Flächen zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Beschreibung: Die vegetative und generative Vermehrung der Besenheide ist zu ermöglichen. An einigen Stellen wächst Naturverjüngung der Baumart Kiefer, diese muss bis zu einem Wurzelhalsdurchmesser von sieben Zentimetern ebenfalls gemulcht werden. Es soll lediglich die Vegetationsdecke (bis zum Oberboden) bearbeitet werden, Eingriffe in den Boden dürfen nicht stattfinden. Das organische Material verbleibt auf der Fläche. In einigen Teilbereichen des zu bearbeitenden Offenlandes stehen einzelne Bäume oder Baumgruppen, welche umfahren werden müssen. Der Umfang der Leistung beträgt in der Summe 53,9 Hektar (ha), auf fünf Teilflächen des Forstreviers Kavelmoor in der Lübtheener Heide. Die Teilflächen befinden sich im Abstand von 200m-500m über 1200m bis 1500m und haben maximal die Abmessungen: 1. Fläche: 5,564 ha, Umfang: 2,94 km 2. Fläche: 3,352 ha, Umfang: 787,9 m 3. Fläche: 4,813 ha, Umfang: 1,15 km 4. Fläche: 21,257 ha, Umfang: 2,6 km 5. Fläche: 18,903 ha, Umfang: 2,33 km. ----- Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen ehemaligen Truppenübungsplatz, welcher bis 2014 aktiv genutzt wurde. Die zu bearbeitenden Heideflächen liegen am Ende der ehemaligen Schießbahnen. Aufgrund der hohen Kampfmittelbelastung kann das Mulchen nur mit ferngesteuerter Technik erfolgen. Zwischen dem Bediener und der Maschine müssen mindestens 500 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Befindet sich eine Binnendüne zwischen dem Bediener und der Maschine, kann der Abstand auch geringer sein. Die Maßnahmenflächen liegen ausnahmslos auf Flächen, die gemäß den „Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung“ in Kategorie 4 eingeordnet sind. Die Kategorie 4 ist definiert als „Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.“ Es gibt kein schriftliches Regelwerk in dem die technischen Spezifikationen zum Umgang mit den kampfmittelbelasteten Flächen dieser mehrerer tausend Hektar großen Liegenschaft festgehalten sind, da durch Nutzungsänderungen auch immer wieder Neubewertungen nötig sind. ----- Folgende Grundsätze sind für die Kategorie 4 Flächen in Lübtheen gültig: 1. Ein gefahrloses Betreten und Befahren ist nur auf den abgestimmten befestigten Wegen möglich. Ein Betreten der Flächen abseits der Wege ist durch eigenes Personal bzw. Beauftragte möglich, wenn diese regelmäßig in Bezug auf das Verhalten auf diesen Flächen und das Verhalten bei Auffinden von kampfmittelverdächtigen Gegenständen geschult sind. 2. Innerhalb der Flächen können nur Maßnahmen durch das regelmäßig geschulte Personal durchgeführt werden, die nicht mit Bodeneingriffen oder Erschütterung verbunden sind. Aus diesen Grundsätzen folgt, dass ein Befahren und Mulchen der betroffenen Flächen mittels eines bemannten Fahrzeuges nicht möglich ist. Es wird der Auftragnehmerin (AN) freigestellt, ob sie zur Bearbeitung der Flächen gepanzerte oder nicht gepanzerte Maschinen benutzt. Die Benutzung der Maschinen auf Kategorie 4 Flächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Auftraggeberin (AG) übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden an eingesetzten Maschinen. ----- Die zu mulchenden Flächen dieser Ausschreibung sind Bestandteil des FFH-Gebietes „DE 2733-301 Lübtheener Heide und Trebser Moor“
Interne Kennung: VOEK 385-24 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigslust-Parchim (DE80O)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2024
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bezeichnung: Allgemeine Angaben zum Unternehmen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in Ziffer 2 (soweit zutreffend), und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB - 4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland - 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG) - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. Die Angabe der Erklärung stellt eine Mindestanforderung dar. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - 7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 0,3 Mio. €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und die Umsätze für die ausgeschriebenenen Leistungen für die ferngesteuerte Mulchung oder vergleichbar, sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung 9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen 10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 8) Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, - dass das/die für den Einsatz vorgesehene Gerät/Maschine für das ferngesteuerte Mulchen entsprechend den Anforderungen über mindestens 500m ferngesteuert bedienbar ist - dass der Abstand zwischen Mulchgerät und Bediener mindestens 500 m beträgt. - das technische Datenblatt (als Erklärung der technischen Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages) für das/die einzusetzende Gerät/Maschine für das ferngesteuerte Mulchen mit dem Angebot einzureichen -- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens in der ausgeschriebenen Leistungsart ferngesteuertes Mulchen oder vergleichbar, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart ferngesteuertes Mulchen oder vergleichbar -- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart ferngesteuertes Mulchen oder vergleichbar, von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 11) Angabe zu Bietergemeinschaften 12) Angabe zu Unterauftragnehmern 13) Angabe zur Eignungsleihe - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 11, 12 und 13, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte Es handelt sich um Pflichtangaben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis: Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt in € netto zu 100%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/08/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=703869
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf Anforderung der Vergabestelle sind nachfolgende Unterlagen einzureichen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern und Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe und Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) 4) Nachweis der gültigen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung 5) Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Registrierung in einem entsprechenden Register)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b71497fd-178a-4103-96ba-53a1c8353a50 - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 449409-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024

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Gummersbach
Gütersloh
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Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
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