2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y1QWL0S65 - Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen handelt sowie die Nennung der Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer (Anlage 1). - Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2). - Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3). - Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4). Weitere Nachweise: - Projektleitung und Stellvertretung: Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung einschließlich ihrer Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung (s. C 2.6). - Angabe der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen: Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen sind in der Anlage 1 zu nennen. Ist die Projektleitung gleich die mit der Leistungserbringung beauftragte Person, so ist diese Person in Anlage 1 zweimal zu benennen. - Dem Angebot ist ein Nachweis beizufügen, dass die in C 2.4 beschriebene Umgebung für die Maximallaufzeit des Vertrags (s. C 5) betreut und unterstützt werden kann (z.B. durch eigenen Lagerbestand Komponenten). Eventuelle Einschränkungen sind darzustellen. - Dem Angebot ist ein Nachweis beizufügen, welche kompatiblen Lizenzen für die NAC-Lösung angeboten werden, sofern es sich nicht um die Lizenzen des Herstellers Extreme Networks handelt. Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen: - Erfahrung der Leistungserbringung beauftragten Personen (Anlage 11): Die für die Leistungserbringung eingesetzten Personen sind in Anlage 1 zu benennen. Pro genannter Person ist eine separate Anlage 11 abzugeben. Ist die Projektleitung zugleich Bearbeiter, ist die Anlage von dieser ebenfalls auszufüllen. In Anlage 11 sollen Referenzprojekte gem. Abschnitt C 2.3 und C 2.4 der letzten drei Jahre (2021-2023) mit folgen-den Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegen-stehen) genannt werden: - Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung - Name Projektleitung - Bearbeitungszeitraum - Name des Auftraggebers Die angegebenen Referenzprojekte müssen praktische Erfahrungen und Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachweisen: - Die Projekte müssen den Schwerpunkten (s. C 2.3) mit vergleichbarer Netzgröße und -komplexität (s. C 2.4) entsprechen. - Anforderungen zur Qualifikation und Erfahrung der für die Leistungserbringung eingesetzten Personen: Die Anforderungen zur Qualifikation und Erfahrung sind durch Studiennachweise, Zertifikate oder Referenzprojekte (Anlage 11) nachzuweisen: - Extreme Certified Professional in Extreme Switching, - Extreme Certified Professional in Extreme Control, - Extreme Certified Professional in XIQ Site Engine - Preis: Für die Kalkulation des Angebots ist die Anlage 7 (Leistungsverzeichnis) zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB