Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Rahmenvereinbarung Compliance

451741-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Rahmenvereinbarung Compliance
OJ S 145/2024 26/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungcivillent GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung Compliance
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Beratung zur Entwicklung des vorhandenen Compliance Managements zu einem Compliance Management System und die Beratung zur Abrundung und zur notwendigen Aktualisierung vorhandener Compliance-Instrumente und -Maßnahmen. Abrufberechtigt unter der Rahmenvereinbarung ist neben dem Auftraggeber auch die Komm.ONE AöR.
Kennung des Verfahrensc35f0032-78d8-4ee3-8593-fbd6cca6ceed
Interne Kennung1197
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftCarl-Zeiss-Str. 15  
StadtReutlingen
Postleitzahl72770
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung450 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXRAYDBY6D6 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der drei geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. 2. Stufe: Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Stufe: Schließlich ist in dem Fall, dass sich mehr als drei geeignete Unternehmen beworben haben, eine Auswahlentscheidung zu treffen. Liegen mehr als drei Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert: 1. Quantität der Referenzen Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz 5 Punkte, maximal 25 Punkte 2. Qualität der Referenzen 2a. Öffentlicher Auftraggeber Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung eines öffentlichen Auftraggebers i.S.v. § 99 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte 2b. IT-Sektor Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung zu Compliance-Maßnahmen im IT-Sektor zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte. 2c. Lieferkettensorgfalt Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung zu Compliance-Maßnahmen im Bereich Lieferkettensorgfalt zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte. 2.d Nachhaltigkeit Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung zu Compliance-Maßnahmen zu Nachhaltigkeitsaspekten zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte. In der Auswahlentscheidung nach den vorstehenden Kriterien werden nur die Referenzen berücksichtigt, die die Mindestanforderungen aus Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung erfüllen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, werden so werden alle betroffenen Bewerber, d.h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Compliance
Beschreibung: Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Beratungsleistungen durch Wirtschaftsprüfer, spezialisierte Compliance-Berater und/oder Juristen, in den kommenden 4 Jahren schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen: 1. Compliance-Management-Prozess 2. Compliance-Management-System mit Überwachung und Dokumentation 3. Public Corporate Governance Kodex (PCGK) 4. Code of Conduct 5. interne Leitlinien 6. Risikomanagementsystem und Risikomanagementprozess 7. Anti-Korruption 8. Hinweisgeber-Meldesystem 9. Whistleblowerschutz 10. Statistische Compliance-Methoden 11. Geschäftsgeheimnisse 12. Kartellprävention 13. EU-Beihilfenrecht 14. IP-Compliance 15. Lizenzmanagement allgemein und Open Source 16. Urheberrecht 17. Markenschutz 18. Produktsicherheit und IT-Governance (Produktkonformität) 19. Einhaltung von Satzungen und Zusatzdokumenten 20. Betrugsprävention 21. Geschäftspartneranalyse (Sanktionen, Tariftreue, Due Diligence) 22. Digitale Beweissicherung 23. Lieferkettensorgfalt 24. Vertragsmanagement 25. Vertragsdokumentation und -vereinheitlichung 26. Tax-Compliance. Diese Beratungsleistungen sind insbesondere in Form von Fragenkatalogen, Arbeitssitzungen, Protokollen, Vermerken, Checklisten und Formulierungsvorschlägen für innerdienstliche Anweisungen bzw. Dienstvereinbarungen oder auch als vorformulierte Vertragsanlagen zu erbringen. Zum Leistungsgegenstand gehören zudem Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Der Auftraggeber geht nach den Planungen zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens davon aus, dass der Berater jährlich mit drei bis fünf Schwerpunktthemen mit einem Umfang von insgesamt ca. 200 bis 250 Beratungsstunden betraut wird. Dabei handelt es sich um eine Schätzung - ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Der Höchstwert der Leistungen, die unter der Rahmenvereinbarung abgerufen werden dürfen (Obergrenze), beträgt EUR 450.000,00 netto.
Interne Kennung: 1197
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15  
Stadt: Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens in das Berufs-oder Handelsregister (bei GmbH &Co.KG auch der Komplementär-GmbH). Die Bescheinigung über die oben beschriebene Eintragung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren(Neugegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen.)

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.) 2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden i.H.v. 2.500.000,00 EUR, die jährlich zweifach zur Verfügung steht (zweifache Maximierung) bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Hinweise: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Erklärung ist im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft/ Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweisseiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124GWBvorzulegen. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: 1. Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, 2. Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 3. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG), 4. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014(Russland-Bezug) 5. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung 6. Scientology-Schutzerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen (Referenzen): Eigenerklärung über mindestens eine Referenz mit folgenden Mindestanforderungen: Referenz über die Ausführung von Leistungen, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten die mehrjährige (mindestens zwei Jahre) Beratung und Begleitung eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers bei der Entwicklung und Einführung von Compliance-Maßnahmen, wie etwa Compliance-Management-Prozessen, Erstellung interner Leitlinien, Produktsicherheit und IT-Governance (Produktkonformität), Einhaltung von Satzungen, Betrugsprävention, Geschäftspartneranalyse oder Lieferkettenmanagement. Die Referenz muss aus den letzten fünf Jahren (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge) stammen. Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung je Referenz einzureichen. Die Darstellung enthält folgende Angaben: - Bezeichnung der Referenz - Angabe des Auftraggebers einschließlich Anschrift und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse - Angabe des Ausführungszeitraums (MM.JJJJJ - MM.JJJJ) - Angabe, ob Referenzleistung die Beratung und Begleitung eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers bei der Entwicklung und Einführung von Compliance-Maßnahmen umfasste - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen - Angabe, ob es sich bei dem Referenzgeber um einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2, Nr. 3 GWB handelt - Angabe, ob Referenzleistung im IT-Sektor erbracht wurde - Angabe, ob Referenzleistung Compliance-Maßnahmen im Bereich Lieferkettensorgfalt zum Gegenstand hat - Angabe, ob Referenz Compliance-Maßnahmen zu Nachhaltigkeitsaspekten zum Gegenstand hat Hinweis: Im Rahmen der Referenzbeschreibungen darf für den Punkt "Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen" pro eingereichtem Referenzprojekt eine Anlage zur Beschreibung des Leistungsumfangs eingereicht werden, wenn der in der Vorlage zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreichend ist. Diese Anlage soll jeweils eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung tragen und pro Referenzprojekt einen Umfang von einer DIN A4-Seite (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) nicht überschreiten. Legt der Bewerber/Bieter mehr als fünf vergleichbare Referenzen vor, werden die fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung herangezogen. Auf die Angaben in der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der drei geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. 2. Stufe: Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Stufe: Schließlich ist in dem Fall, dass sich mehr als drei geeignete Unternehmen beworben haben, eine Auswahlentscheidung zu treffen. Liegen mehr als drei Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert: 1. Quantität der Referenzen Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz 5 Punkte, maximal 25 Punkte 2. Qualität der Referenzen 2a. Öffentlicher Auftraggeber Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung eines öffentlichen Auftraggebers i.S.v. § 99 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte 2b. IT-Sektor Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung zu Compliance-Maßnahmen im IT-Sektor zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte. 2c. Lieferkettensorgfalt Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung zu Compliance-Maßnahmen im Bereich Lieferkettensorgfalt zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte. 2.d Nachhaltigkeit Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die die Beratung zu Compliance-Maßnahmen zu Nachhaltigkeitsaspekten zum Gegenstand hat, 10 Punkte, maximal 50 Punkte. In der Auswahlentscheidung nach den vorstehenden Kriterien werden nur die Referenzen berücksichtigt, die die Mindestanforderungen aus Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung erfüllen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, werden so werden alle betroffenen Bewerber, d.h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 1
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Die Vergütung der Bieter wird im Zuschlagskriterium "Preis" bewertet. Bei dem Zuschlagskriterium "Preis" können die Bieter maximal 40 Wertungspunkte erreichen. Davon entfallen - 20 Punkte auf das Unterkriterium "Stundensatz Junior Consultant" - 8 Punkte auf das Unterkriterium "Stundensatz Senior Consultant" - 12 Punkte auf das Unterkriterium "Stundensatz Rechtsberater" Der Bieter, dessen Angebot im jeweiligen Unterkriterium die geringste Vergütung enthält, erhält für das jeweilige Unterkriterium die volle Punktzahl. Die übrigen Bieter erhalten proportional weniger Punkte, berechnet im umgekehrten Dreisatz, indem der niedrigste Angebotspreis die volle Punktzahl erhält und der Abstand der teureren Angebote ermittelt wird, indem der jeweils günstigste Angebotspreis aller Bieter dividiert durch den jeweiligen Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung berechnet wird. Die Formel lautet danach: Für das Unterkriterium "Stundensatz Junior Consultant": Punktzahl für den Angebotspreis = Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, multipliziert mit 20 Für das Unterkriterium "Stundensatz Senior Consultant": Punktzahl für den Angebotspreis = Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, multipliziert mit 8 Für das Unterkriterium "Stundensatz Rechtsberater": Punktzahl für den Angebotspreis = Bestpreis, dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots, multipliziert mit 12 Die von einem Bieter in den einzelnen Unterkriterien erzielten Punkte werden sodann addiert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Wertung ein. Hinweis: Da sich der Auftraggeber für öffentliche Mittel verantwortlich zeichnet, werden nur Angebote in die endgültige Wertung einbezogen, die im gewogenen arithmetischen Mittel (s.o. 50 | 20 | 30) keinen höheren Stundensatz als 300,00 Euro netto beinhalten.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot ein Umsetzungskonzept beizufügen. In diesem Konzept ist darzustellen und zu erläutern, wie die Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben erbringen werden. Die Bieter können im Zuschlagskriterium "Umsetzungskonzept" maximal 60 Wertungspunkte erreichen. Das Konzept soll sich in zwei Bestandteile und Unterkriterien aufgliedern: - Darstellung der Herangehensweise (30 Punkte) In diesem ersten Konzeptteil ist die generellen Herangehensweise und die beabsichtigte Art und Weise der Leistungserbringung in Bezug auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung darzustellen. Dabei ist auch auf die Personalausstattung und -planung, die Sicherstellung einer konstanten Betreuung über die gesamte Vertragslaufzeit sowie auf die Verfügbarkeit und Reaktionszeiten einzugehen. Zu beachten: Die Darstellung der Herangehensweise soll einen Umfang von fünf Seiten (DIN A4) nicht überschreiten. Wird ein Leistungskonzept vorgelegt, das über den zulässigen Umfang von fünf Seiten hinausgeht, werden nur die Seiten 1-5 zum Gegenstand der Bewertung gemacht; Ausführungen auf den weiteren Seiten bleiben in der Angebotswertung unberücksichtigt. - Fallbeispiel (30 Punkte) In zweiten Konzeptteil sollen die Bieter ihre Herangehensweise anhand des folgenden Beispielfalls erläutern: "Praktische Umsetzung der Berichterstattungspflichten für Lieferkettensorgfalt im IT-Sektor." Zu beachten: Die Darstellung Fallbeispiels soll einen Umfang von drei Seiten (DIN A4) nicht überschreiten. Wird ein Leistungskonzept vorgelegt, das über den zulässigen Umfang von drei Seiten hinausgeht, werden nur die Seiten 1-3 zum Gegenstand der Bewertung gemacht; Ausführungen auf den weiteren Seiten bleiben in der Angebotswertung unberücksichtigt. Bewertung: Jedes Unterkriterium wird mit 5 bis 0 Punkten bewertet. Dabei werden 5 Punkte vergeben, wenn das Kriterium sehr gut erfüllt wird, indem ein sehr gutes Konzept vorgelegt wird. 4 Punkte entsprechen einer guten Erfüllung, 3 Punkte erhält ein Angebot, das das Kriterium befriedigend erfüllt. 2 Punkte werden bei ausreichender Erfüllung vergeben, 1 Punkt bei mangelhafter Erfüllung. Ein insoweit ungenügendes Angebot erhält 0 Punkte. Dabei richtet sich die Bewertung des Konzeptes nach der Erfüllung der Anforderungen und Ziele im wertenden Vergleich mit den Angeboten der weiteren Bieter. Das Unterkriterium wird im Anschluss gewichtet: Zu diesem Zweck werden die erreichten Punkte mit dem Faktor multipliziert, der bei voller Punktzahl (d.h. sehr guter Bewertung) die gemäß Bewertungsmatrix maximal erreichbare Punktzahl von jeweils 30 Punkten ergibt. Der Multiplikator beträgt also 6. Die von einem Bieter in den einzelnen Unterkriterien erzielten Punkte werden sodann addiert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Wertung ein.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen(vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2),so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltcivillent GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: civillent GmbH
Registrierungsnummer: 08212652-3000000000-08
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15  
Stadt: Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7121956-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926873-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c7ecbbc6-d71c-4d93-9ab0-25f52ef3c895 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 15:51:36 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 451741-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024

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Bösingen
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Bräunlingen
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Brühl (Baden)
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Buchenbach
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Bühl
Bühlertal
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Burladingen
Calw
Calw
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Crailsheim
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Dauchingen
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Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
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Denzlingen
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Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Durmersheim
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Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
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Edingen-Neckarhausen
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Eggingen
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Ehningen
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Engstingen
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Eschenbach
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Esslingen am Neckar
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Ettlingen
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Fellbach
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Furtwangen im Schwarzwald
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Jagstzell
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