Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)

446004-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)
OJ S 144/2024 25/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Bremen/Bremerhaven
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)
BeschreibungFür die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.
Kennung des Verfahrens481f182b-e5e2-4afb-b2e2-e4ac0230812a
Interne KennungAML-2024#004-2
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72246000 Systemberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4DHYH37T
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)
Beschreibung: Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: AML-2024#004-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72246000 Systemberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es gelten die Regelungen gemäß Ziff. 40 der Rahmenvereinbarung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Zu Beginn des Vergabeverfahrens (31.07.2024, 16:00 Uhr) wird eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen durchgeführt. Die Einladung hierzu samt Teilnahmelink und ergänzender Informationen ist im Projektraum im Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt. Eine Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung wird Ihnen über das DTVP oder in anderer geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für mögliche Klarstellungen, die auf etwaige Fragen interessierter Unternehmen, die während unserer Webkonferenz gestellt werden, ergehen. Hierfür gelten die Ausführungen unter Ziff. 10 des Dokuments "Allgemeine Bewerbungsbedingungen für Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der VgV", welches Teil der Vergabeunterlagen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zum Unternehmen
Beschreibung: Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gründungsjahr und Rechtsform, Hauptsitz sowie die vollständige Anschrift sowie Ansprechpartner (einschließlich Telefon und E-Mail-Adresse). - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Beschreibung: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Erklärung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist, die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, ist den Auftraggeberinnen auf Anfrage in Kopie zur Verfügung zu stellen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Der Bewerber weist im leistungsgegenständlichen Bereich einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von jeweils 10 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: -- 1.000.000 EUR gegen Personenschäden, -- 500.000 EUR gegen Sachschäden sowie -- 500.000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen; oder eine solche Versicherung spätestens nach Zuschlag (nach näherer Maßgabe der Vertragsbedingungen) nachweisen wird. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen -

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: ISMS
Beschreibung: Der Bewerber ist zertifiziert gemäß ISO/IEC 27001:2013 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. Der Bewerber hat das Zertifikat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Datenschutz
Beschreibung: Der Bewerber erklärt die Datenschutzkonformität seiner vergabegegenständlichen Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags entweder durch ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO oder durch eine sorgfältig ausgearbeitete Eigenbewertung ("Self-Assessment") in Übereinstimmung mit geeigneten Kriterienwerken. Geeignete Kriterienwerke im vorgenannten Sinne sind Europrivacy, GDPR-CARPA, EuroPriSe, BC5701:2023 und AUDITOR. Der Bewerber hat das Zertifikat oder die Eigenbewertung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Ausschlusskriterium). Legt der Bewerber in Bezug auf die vergabegenständliche Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO vor, erhält der Bewerber fünf (5) Punkte in der Bewertung. Legt der Bewerber ein "Self-Assessment" vor, erhält der Bewerber null (0) Punkte in der Bewertung. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens. Max. fünf (5) Punkte pro Bewerbergemeinschaft -
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschäftigte
Beschreibung: Der Bewerber verfügt im leistungsgegenständlichen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Mindestanzahl an ständig beschäftigten Fachkräften im Bereich Frontend-Entwicklung und -Bereitstellung, wie z. B. Projektmanager, Software-Entwickler, Software-Architekten, Test Manager, in Höhe von 65 FTE (Vollzeitäquivalent). Ein FTE entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Zu den FTE zählen bei dem Bewerber unmittelbar angestellte Mitarbeitende, einschließlich von in Teilzeit und befristet angestellten Mitarbeitenden, sowie Mitarbeitende, die freiberuflich, in Arbeitnehmerüberlassung oder in ähnlichen Arbeitsverhältnissen für den Bewerber tätig sind. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Beschäftigtenzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mindestens drei (3) Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge über Leistungen der Entwicklung, der Bereitstellung, der Pflege und dem Support von Frontend-Anwendungen, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar sind. Die Projekte müssen jeweils erfolgreich mit den angepassten oder entwickelten Produkten produktiv gesetzt worden sein. Die Projekte müssen jeweils einen Auftragswert von netto mind. EUR 0,5 Mio. haben. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mindestens eins (1) der genannten Referenzprojekte hatte zumindest auch die Übernahme und Weiterentwicklung eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts zum Gegenstand.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches zumindest auch die Übernahme eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts und die Transformation und Optimierung der übernommenen Frontend-Codebasis hinsichtlich Standardisierung, Wiederverwendbarkeit und Modularität zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches Lösungen im Bereich regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind solche der Finanzen, Versicherungen, der Telekommunikation und des Gesundheitswesens (im Sinne der Deutschen Sozialgesetzgebung/ SGB V), jedoch mit Ausnahme des Bereichs Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV). In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches unter anderem die Entwicklung oder Integration von Software-Anwendungen im Zusammenspiel mit komplexen SAP-Systemen (z.B. oscare(R)-Anwendungen) oder welches Lösungen im Bereich Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Entwicklung von Anwendungen mit einer mandantenspezifisch unterschiedlichen Ausspielung auf Basis desselben Produkts zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches eine Menge von mind. 50.000 aktiven Nutzern im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die (Weiter-)Entwicklung kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, die es den Benutzern ermöglichen, gesundheitsbezogene Aktivitäten und Informationen innerhalb der vertrauten Umgebung der jeweiligen Anwendung auszuführen, ohne eine separate Anwendung öffnen zu müssen. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Integration von Produkten Dritter in die Frontend-Produkte des Kunden zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Multi-Plattform-Entwicklung von Anwendungen zum Schwerpunkt hatte, die mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis (Gesamtpreis)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frontend-Übernahme FE-Produkte: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 17.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frontend-Übernahme FE-Produkte: Wartung und Support FE-Produkt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 14.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frontend-Übernahme FE-Produkte: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 17.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozess
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3.5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen14/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHYH37T/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHYH37T
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf die Regelung des § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Baden-Württemberg
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Presselstraße 19  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Carls-Wery-Straße 28  
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95  
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1  
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Lüneburger Str. 4  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Virchowstr. 30  
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Sternplatz 7  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kasernenstr. 61  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Brandenburger Str. 73  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Basler Str. 2  
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-94990
Fax: 0228-9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc8fbc58-5e6f-40bc-bb59-2e62adf8017f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 11:58:10 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 446004-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024

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