5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72246000 Systemberatung
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es gelten die Regelungen gemäß Ziff. 40 der Rahmenvereinbarung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zu Beginn des Vergabeverfahrens (31.07.2024, 16:00 Uhr) wird eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen durchgeführt. Die Einladung hierzu samt Teilnahmelink und ergänzender Informationen ist im Projektraum im Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt. Eine Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung wird Ihnen über das DTVP oder in anderer geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für mögliche Klarstellungen, die auf etwaige Fragen interessierter Unternehmen, die während unserer Webkonferenz gestellt werden, ergehen. Hierfür gelten die Ausführungen unter Ziff. 10 des Dokuments "Allgemeine Bewerbungsbedingungen für Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der VgV", welches Teil der Vergabeunterlagen ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Angaben zum Unternehmen
Beschreibung: Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gründungsjahr und Rechtsform, Hauptsitz sowie die vollständige Anschrift sowie Ansprechpartner (einschließlich Telefon und E-Mail-Adresse). - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Beschreibung: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Erklärung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist, die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, ist den Auftraggeberinnen auf Anfrage in Kopie zur Verfügung zu stellen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz
Beschreibung: Der Bewerber weist im leistungsgegenständlichen Bereich einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von jeweils 10 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: -- 1.000.000 EUR gegen Personenschäden, -- 500.000 EUR gegen Sachschäden sowie -- 500.000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen; oder eine solche Versicherung spätestens nach Zuschlag (nach näherer Maßgabe der Vertragsbedingungen) nachweisen wird. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen -
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: ISMS
Beschreibung: Der Bewerber ist zertifiziert gemäß ISO/IEC 27001:2013 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. Der Bewerber hat das Zertifikat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Datenschutz
Beschreibung: Der Bewerber erklärt die Datenschutzkonformität seiner vergabegegenständlichen Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags entweder durch ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO oder durch eine sorgfältig ausgearbeitete Eigenbewertung ("Self-Assessment") in Übereinstimmung mit geeigneten Kriterienwerken. Geeignete Kriterienwerke im vorgenannten Sinne sind Europrivacy, GDPR-CARPA, EuroPriSe, BC5701:2023 und AUDITOR. Der Bewerber hat das Zertifikat oder die Eigenbewertung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Ausschlusskriterium). Legt der Bewerber in Bezug auf die vergabegenständliche Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO vor, erhält der Bewerber fünf (5) Punkte in der Bewertung. Legt der Bewerber ein "Self-Assessment" vor, erhält der Bewerber null (0) Punkte in der Bewertung. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens. Max. fünf (5) Punkte pro Bewerbergemeinschaft -
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschäftigte
Beschreibung: Der Bewerber verfügt im leistungsgegenständlichen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Mindestanzahl an ständig beschäftigten Fachkräften im Bereich Frontend-Entwicklung und -Bereitstellung, wie z. B. Projektmanager, Software-Entwickler, Software-Architekten, Test Manager, in Höhe von 65 FTE (Vollzeitäquivalent). Ein FTE entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Zu den FTE zählen bei dem Bewerber unmittelbar angestellte Mitarbeitende, einschließlich von in Teilzeit und befristet angestellten Mitarbeitenden, sowie Mitarbeitende, die freiberuflich, in Arbeitnehmerüberlassung oder in ähnlichen Arbeitsverhältnissen für den Bewerber tätig sind. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Beschäftigtenzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mindestens drei (3) Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge über Leistungen der Entwicklung, der Bereitstellung, der Pflege und dem Support von Frontend-Anwendungen, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar sind. Die Projekte müssen jeweils erfolgreich mit den angepassten oder entwickelten Produkten produktiv gesetzt worden sein. Die Projekte müssen jeweils einen Auftragswert von netto mind. EUR 0,5 Mio. haben. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Mindestens eins (1) der genannten Referenzprojekte hatte zumindest auch die Übernahme und Weiterentwicklung eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts zum Gegenstand.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches zumindest auch die Übernahme eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts und die Transformation und Optimierung der übernommenen Frontend-Codebasis hinsichtlich Standardisierung, Wiederverwendbarkeit und Modularität zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches Lösungen im Bereich regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind solche der Finanzen, Versicherungen, der Telekommunikation und des Gesundheitswesens (im Sinne der Deutschen Sozialgesetzgebung/ SGB V), jedoch mit Ausnahme des Bereichs Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV). In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches unter anderem die Entwicklung oder Integration von Software-Anwendungen im Zusammenspiel mit komplexen SAP-Systemen (z.B. oscare(R)-Anwendungen) oder welches Lösungen im Bereich Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Entwicklung von Anwendungen mit einer mandantenspezifisch unterschiedlichen Ausspielung auf Basis desselben Produkts zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches eine Menge von mind. 50.000 aktiven Nutzern im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die (Weiter-)Entwicklung kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, die es den Benutzern ermöglichen, gesundheitsbezogene Aktivitäten und Informationen innerhalb der vertrauten Umgebung der jeweiligen Anwendung auszuführen, ohne eine separate Anwendung öffnen zu müssen. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Integration von Produkten Dritter in die Frontend-Produkte des Kunden zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Multi-Plattform-Entwicklung von Anwendungen zum Schwerpunkt hatte, die mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis (Gesamtpreis)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frontend-Übernahme FE-Produkte: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 17.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frontend-Übernahme FE-Produkte: Wartung und Support FE-Produkt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 14.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Frontend-Übernahme FE-Produkte: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 17.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozess
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3.5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird ausdrücklich auf die Regelung des § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
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