1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Greven
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: "Neubau Rathaus" in Greven
Beschreibung: Nicht offener einphasiger hochbaulicher-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau des Rathauses" in Greven, nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, zur Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 (Honorarzone III § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. ______________________________________________________________ Die Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses. Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Ursprünglich war beabsichtigt, das bestehende Rathaus baulich und energetisch zu sanieren. Im Zuge der Planungsvertiefung wurde jedoch eine äußerst hohe Belastung mit PCB festgestellt. Aufgrund der gesundheitsgefährdenden und nicht sanierungsfähigen Belastung des Rathauses wurde zum Schutz der Mitarbeitenden entschieden, die Sanierung des Rathauses nicht weiter zu verfolgen und eine Machbarkeitsstudie für ein Rathausneubau zu beauftragen. Diese Machbarkeitsstudie sowie eine im Vorfeld beauftragte städtebauliche Rahmenplanung bilden die Grundlage für den Wettbewerb. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau beträgt 11.526 qm. Geplant werden soll ein Rathaus mit öffentlichen, halböffentlichen und internen Bereichen. Die Thematiken der "Neuen Arbeitswelten" sollen bei der Umsetzung ebenfalls Berücksichtigung finden. Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche, wobei die Bruttogrundfläche bei ca. 11.964 qm liegen wird. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsteam aus Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI mit Landschaftsarchitekt*in - Freianlagen gemäß § 39 HOAI für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb richtet sich daher an Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen. Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist der/die Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber/in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.
Kennung des Verfahrens: fdcbd9c3-988c-4a93-a49f-eb37cc6b1bee
Interne Kennung: 2024-56
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Eine Teilnahme ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greven
Postleitzahl: 48268
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYR4LBDL ______________________________________________________________ Mitglieder der Jury: Fachpreisgericht: Franz-Jörg Feja - Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen, Prof. Andreas Fritzen - Architekt und Stadtplaner, Köln, Holger Hoffschröer - Stadtplaner, Dortmund, Judith Kusch - Architektin und Stadtplanerin, Köln, David Theidel - Landschaftsarchitekt, Bielefeld, Henrike Thiemann - Architektin, Münster - Sachpreisgericht: Dietrich Aden - Bürgermeister Stadt Greven, Matthias Bücker - Kämmerer Stadt Greven, Klaus Hoffstadt - Fachbereichsleiter Steuerung und Service Stadt Greven, Marco Scheil - Fachbereichsleiter Stadtentwicklung Stadt Greven, André Kintrup - Betriebsleiter Technische Betriebe Greven ______________________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 320.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 105.600 Euro; 2. Preis: 70.400 Euro; 3. Preis: 57.600 Euro; 4. Preis: 38.400 Euro; 2 Anerkennungen je 24.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 (Honorarzone III § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Greven
Postleitzahl: 48268
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): _______________________________________________________________________ - Städtebaulich-hochbauliche Qualität, - Freiraumplanerische Qualität - Gestalterische und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, - Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms, - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, - Nachhaltigkeit (über den gesamten Lebenszyklus) ____________________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner/die Gewinnerin. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ______________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 23.08.2024 - 10:00 Uhr; Auslosung: 04.09.2024, Versand der Auslobungsunterlagen: 18.09.2024; Einführungskolloquium: 11.10.2024; Abgabe der Planunterlagen:11.12.2024; Preisgerichtssitzung: 25.02.2025; Verhandlungsgespräche: 15.05.2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Auswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb
Beschreibung: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. ______________________________________________________________________ Bereits ausgewählte Teilnehmer: 1. bez+kock architekten, Stuttgart, mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln 2. Code Unique Architekten GmbH, Dresden, mit RSP Freiraum GmbH, Dresden 3. kleihues + kleihues Gesellschaft von Architekten, Dülmen, mit S|A|L Landschaftsarchitektur GmbH, Münster 4. SSP Architekten | Ingenieure Integrale Planung, Bochum, mit RMPSL, Köln 5. Behnisch Architekten, Stuttgart mit GTL Landschaftsarchitektur, Kassel ______________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt sind in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig. ______________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. ______________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" und "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweise) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. ______________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. ______________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden 10 Teilnehmende und 5 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb
Beschreibung: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 2,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. ______________________________________________________________ Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
BeschreibungInsgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 500 Punkte; 2. Preis: 350 Punkte; 3. Preis: 200 Punkte; 4. Preis: 50. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baukosten
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Honorarforderung
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen bei Angebotsabgabe, die nachgefordert werden dürfen, mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Eingang der Aufforderung, nachzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Greven
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Greven
Registrierungsnummer: DE 125502568
Postanschrift: Rathausstr. 6
Stadt: Greven
Postleitzahl: 48268
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2571920-0
Fax: +49 2571920-6320
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48128
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ad50505-822c-4cda-b4b6-9a22a6dc4f20 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2024 16:20:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 443322-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 143/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2024