1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ortenaukreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Lahr Umland
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monatsfrist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt. -- 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Lahr Umland“ (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert. -- 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. --
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrages (Bruttovertrag) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens. -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht zutreffend
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Lahr Umland
Beschreibung: Der Landkreis Ortenaukreis ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG BaWü. Er ist gemäß § 6 Abs. 3 ÖPNVG BaWü zudem zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Ortenaukreis beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 bis 31. Dezember 2033 zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Buslinienverkehr im Linienbündel Lahr Umland mit folgenden Linien: • 106 Schweighausen – Seelbach – Lahr – Altenheim – Kehl (hier nur betreffend Abschnitt Schweighausen – Altenheim) • 111 Wittenweier – Nonnenweier – Ottenheim – Allmannsweier – Lahr • 113 Rust – Kappel-Grafenhausen – Ettenheim – Orschweier – Mahlberg – Kippenheim - Mietersheim – Lahr • 114 Orschweier Bhf. – Ettenheim – Ettenheimmünster – Ettenheim – Schmieheim - Kippenheim – Sulz – Lahr • 115 Ettenheim Gymnasium – Ettenheimweiler Schule • Schönberg-Linie Lahr Bahnhof – Reichenbach – Schönberg – Biberach Bahnhof Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag eines Unternehmens muss gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen des Linienbündels beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis Ortenaukreis als zuständige Behörde kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 eine ergänzende Vorinformation (Berichtigung) veröffentlicht.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 27/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ortenaukreis
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ortenaukreis
Registrierungsnummer: 08317-A2849-96
Abteilung: Zentraler Einkauf
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77652
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Straßenverkehr und ÖPNV
Telefon: +497818056541
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fa5bc9a9-d8f2-4297-b09e-89035c1bc581 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 443512-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 143/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2024