1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Markterkundung - Auflegung eines Indexfonds mit Unternehmensanleihen
Beschreibung: Auftraggeber sind die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie die Bundesrepublik Deutschland. Sie prüfen ein gemeinsames Investment in einen Fonds mit Euro-denominierten Unternehmensanleihen globaler Emittenten. Vor der Veröffentlichung der Ausschreibung wollen die Auftraggeber im Markt abfragen, ob bei Anwendung ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsvorgaben ein solcher Fonds einerseits das gewünschte Investitionsvolumen aufnehmen und andererseits zugleich den Liquiditäts-, Sicherheits- und Diversifikationsanforderungen der Länder Rechnung tragen kann. Zur Vorbereitung des europaweiten Vergabeverfahrens führen die Auftraggeber daher ein Markterkundungsverfahren durch, bei dem sie mögliche Anbieter öffentlich einladen, sich zu ihren Fragen betreffend Fondstruktur und Anlageuniversum zu äußern. 1. Gewünschte Konstruktion der Auftraggeber: Die Deutsche Bundesbank soll künftig als Fiskalagentin für die Portfolien der beteiligten Länder und des Bundes Anteile an einem gemeinsamen Fonds mit Euro-Unternehmensanleihen kaufen. Dieser neu aufzulegende Fonds soll passiv einen marktgängigen und liquiden Unternehmensanleiheindex nachbilden, bei dessen Konstruktion die auf dem Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg beruhenden Nachhaltigkeitskriterien zugrunde gelegt werden. Die gesetzlichen Nachhaltigkeitskriterien finden sich hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4199_D.pdf. Die gemeinsamen Nachhaltigkeitsvorgaben finden sich hier: https://cloud.landbw.de/index.php/s/HpkWdecM9s86JiP Die künftige Ausschreibung wird voraussichtlich folgende Dienstleistungen umfassen: (1) Konzeption eines Index, der den gemeinsamen Nachhaltigkeitsvorgaben entspricht (2) Nachhaltigkeitsdaten, die für die Erstellung des Index erforderlich sind (3) Auflegung eines Anlagevehikels (Spezial-AIF oder Publikumsfonds) zur Verwaltung der im Index enthaltenen Werte (Ausgestaltung noch offen, z.B. Indexfonds, ETF) (4) Fonds- und Nachhaltigkeitsreporting mit halbjährlicher stichtagsbezogener Berichterstattung 2. Vorläufige technische Vorgaben für das Anlagevehikel - tägliche (Markt-)Bewertung zum Tagesschlusskurs, die der Deutschen Bundesbank zugänglich ist (z.B. über einen Bloomberg-Ticker einschl. Angabe des Nettoinventarwertes NAV); - tägliche Lieferung der Unternehmensanleihe-Einzeldaten durch den Indexanbieter; - Vorhandensein einer WKN/ISIN; - Publikumsfonds oder Spezial-AIF, der über Clearstream verwahrfähig ist; - steuerliche Strukturierung, die eine Vereinnahmung der Kapitalerträge auf Fondsebene weitestgehend ohne Steuerabzug ermöglicht; - möglichst Umsetzbarkeit von Swing Pricing; - regelmäßige Ausschüttung der Erträge; - Bereitstellung von Fondsinformationen (z.B. tägliche Bestandsdatei) in einem automatisiert einlesbaren Format (z.B. csv-Datei) über eine FTP-Schnittstelle. 3. Vorgaben zum Fondsaufbau - Der Fonds muss zur Aufnahme eines Investitionsvolumens in Höhe von mindestens 3 Mrd. Euro geeignet sein. - Der Fonds muss zur Aufnahme wachsender Volumina geeignet sein. - Einzelne Länder oder der Bund sollen auch zu einem späteren Zeitpunkt über eine Teilnahme an dem gemeinsamen Investment entscheiden können. - Kapitalinvestitionen und -deinvestitionen müssen innerhalb eines zeitlich überschaubaren Ankündigungszeitraums/innerhalb von 10 Werktagen möglich sein.
Interne Kennung: FM-2024-005
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66171000 Finanzberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66523000 Beratung für Pensionsfonds
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPY509 Die Rückmeldung zu den Fragestellungen unter 4. wird im Schriftwege erbeten. Die Auftraggeber behalten sich vor, aufgrund der schriftlichen Rückmeldungen Kontakt zu Marktteilnehmern für Gespräche im Rahmen der Markterkundung aufzunehmen. Die Markterkundung endet nun zum 15.08.2024.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Markterkundung - Auflegung eines Indexfonds mit Unternehmensanleihen
Beschreibung: 4. Fragestellungen im Rahmen der Markterkundung (1) Erbetene Simulation/Szenarienanalyse Die Auftraggeber bitten um die Darstellung der Veränderungen des Anlageuniversums bei Anwendung der dargestellten Nachhaltigkeitsvorgaben gegenüber einer herkömmlichen Benchmark mit Euro-Unternehmensanleihen, die über ein Rating mindestens im Investmentgrade-Bereich verfügen (z.B. ICE Euro Corporate Index oder einer vergleichbaren Benchmark), zum Stichtag 31.05.2024. Darüber hinaus sind folgende Merkmale zu berücksichtigen: - festverzinsliche Unternehmensanleihen, die in Euro denominiert sind; - mindestens Investmentgrade der investierten Euro-Unternehmensanleihen (bei mehreren Ratings ist auf das schlechteste Rating abzustellen); - Mindestrestlaufzeit der Anleihen zum Erwerbszeitpunkt: 1,5 Jahre; - Emissionsvolumen jeder Anleihe mindestens 500 Mio. Euro; - physische Replikation der im Index enthaltenen Anleihen (ggf. Sampling); - kein Derivateeinsatz. Dargestellt werden sollen die Unterschiede in der Zusammensetzung - bei einem Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro; - bei einem Investitionsvolumen von 6 Mrd. Euro; - bei einem Investitionsvolumen von 9 Mrd. Euro. Die Darstellung soll erkennen lassen, wie sich das Anlageuniversum zahlenmäßig gegenüber der Vergleichsbenchmark - hinsichtlich der Liquidität, der Rendite, der Volatilität und der Sharpe Ratio; - hinsichtlich der Bonität der Emittenten; - hinsichtlich der Anzahl der Emissionen und Emittenten; - hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit und; - hinsichtlich der geographischen Verteilung verändert. Erbeten werden zudem Ausführungen zu der Frage, wie - ausgehend von einem Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro - ein geeigneter Aufbaupfad für das Fondsvermögen aussehen und eine Begründung, warum das gewählte Fondsvehikel den gewünschten Vermögenszuwachs aufnehmen und abbilden kann. (2) Erbetene Empfehlungen zu weiteren Fragestellungen: Bitte hierzu das unter der URL https://cloud.landbw.de/index.php/s/HpkWdecM9s86JiP abgelegte Word-Dokument ausfüllen (2.1) Rechtsform, Auflageort und Investmentprozess 1. Welche Rechtsform und welche Ausgestaltung des Fonds empfehlen Sie (bspw. Indexfonds, ETF, Spezial-AIF/ OGAW)? Wo sehen Sie die entsprechenden Vor- bzw. Nachteile? Welche Rechtsform erweist sich unter steuerlichen Gesichtspunkten (insbesondere in Hinblick auf Quellensteuern, Finanztransaktions- und Stempelsteuern) für öffentliche Investoren als geeignet? 2. Wie kann eine gerechte Verteilung der Transaktionskosten (insbes. bei den alternativen rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten) erreicht werden? Wann ist Swing Pricing umsetzbar? Welche weiteren Aspekte (z.B. Handelsvolumen) müssen hinsichtlich der Zu- und Abflüsse berücksichtigt werden? 3. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei unterschiedlichen, gängigen Auflageorten (z.B. Luxemburg, Irland)? 4. Wie kann eine Beteiligung an Primärmarktemissionen erreicht werden? (2.2) Indexvorgaben/ Portfoliokonstruktion 1. Welche Vor- und Nachteile bestehen, wenn das Mindestemissionsvolumen der Anleihen auf 300 Mio. Euro herabgesetzt wird? 2. Wird empfohlen, einen prozentualen Höchstanteil je Emission festzulegen? 3. Wird empfohlen, einen prozentualen Höchstanteil je Emittent am Fondsvolumen festzulegen? 4. Sollten Vorgaben zur geographischen Zusammensetzung berücksichtigt werden? Empfehlen Sie z.B. den expliziten Ausschluss von Emittenten aus Schwellenländern? 5. Wird die Vorgabe eines Branchencaps (prozentualer Höchstanteil einer einzelnen Branche im Index) empfohlen? Falls ja, in welcher Höhe? Nach welchen Kriterien sollte die Umverteilung auf andere Branchen erfolgen? 6. Wie verändert sich das Anlageuniversum, wenn - wie etwa beim PAB-Standard für Aktien - die Anforderung aufgenommen wird, dass mindestens der gleiche Anteil treibhausgasintensiver Wirtschaftssektoren wie in der konventionellen Unternehmensanleihen-Benchmark vorzusehen ist? Wird eine solche Vorgabe empfohlen? 7. Gibt es Empfehlungen zur maximalen Restlaufzeit der Anleihen (bzw. Verteilung der Restlaufzeit) sowie Durations- und Haltevorgaben auf Fondsebene? Empfehlen Sie bspw. den Verkauf von Anleihen aufgrund der niedrigen Liquidität kurz vor Laufzeitende? 8. Welche Vor- und Nachteile bringt die Aufnahme variabel oder hybrid verzinster Unternehmensanleihen in das Anlageuniversum? Empfehlen sie Begrenzungen der Kapitalstruktur (Tier1, Tier2)? Sollten Strukturen grundsätzlich ausgeschlossen werden? 9. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei Zulassung einer Wertpapierleihe? Welche Möglichkeiten zur Absicherung von Kontrahentenrisiken gibt es? 10. Wie verändert sich das Anlageuniversum und welche Vor- und Nachteile ergeben sich, wenn das niedrigste Rating einer Emission mindestens 1 Notch besser als die Investmentgrade-Untergrenze sein soll? 11. Wie wirkt sich die Berücksichtigung des Dekarbonisierungszielpfads (jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionsintensität des Index um 7 Prozent bezogen auf die Treibhausgasemissionsintensität des Index im Vorjahr) auf das Anlageuniversum aus bzw. in welchem Maß wird dadurch die Indexzusammenstellung im Rahmen eines turnusmäßigen Rebalancings beeinflusst? 12. Inwieweit beeinflusst die Einhaltung des Dekarbonisierungszielpfads die Transaktionskosten unter der Annahme, dass die Notwendigkeit des Austauschs einzelner Titel hierdurch um 5%, 10% bzw. 25% erhöht wird? 13. Ist es sinnvoll mit einem Rebalancing-Zeitraum zu arbeiten, um so eine vermögensschonende Portfolio-Umschichtung zu erreichen? Wie kann eine Verminderung von Kursrisiken und -schwankungen erreicht werden?
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66171000 Finanzberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66523000 Beratung für Pensionsfonds
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A3464-40
Postanschrift: Neues Schloss - Schlossplatz 4
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7111234-354
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen Hessen
Registrierungsnummer: 08-A3464-40
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61132132-366
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer: 08-A3464-40
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40479
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7111234-354
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Registrierungsnummer: 08-A3464-40
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7111234-354
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268-730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 28ce3698-08e5-452e-80ee-e3ec7aa4d277-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Markterkundung endet nun zum 15.08.2024.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7cdf341c-03cb-4b18-9545-759fd6f35105 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 14:46:29 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 445421-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 143/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 31/01/2025