Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung

441175-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
OJ S 142/2024 23/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
BeschreibungRahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
Kennung des Verfahrens7b027ae5-af14-421d-bfe2-1483e5fb6fb1
Interne Kennung658-004301-00-101-79520
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 
Stadt Düsseldorf
Postleitzahl 40213
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUZT 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 4. Vorzulegen Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften) k) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner l) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe m) Vordruck 08: Preisblatt n) Vordruck 09: Projektmanagementkonzept o) Vordruck 10: Schulungs- Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept p) Vordruck 11: Qualifikation und Erfahrung des Teams 5. Auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung ist vorzulegen: a) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Der Bereich öffentliche Wohnraumförderung stellt eines der zentralen Fördersegmente der NRW.BANK im Förderfeld "Wohnraum" dar. Zielgruppe sind Selbstnutzer oder Mieter innerhalb definierter Einkommensgrenzen. Bei Selbstnutzern erfolgt die Förderung direkt im Rahmen der Eigentumsförderung, Mieter werden mittelbar gefördert durch die Kreditvergabe an Investoren in der öffentlichen Mietwohnraumförderung. Die NRW.BANK zieht im Rahmen der öffentliche Wohnraumförderung nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen einen externen Dienstleister (nachfolgend: Auftragnehmerin) hinzu, der sie auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung als Verwaltungshelfer im Rahmen der bankseitig vorgegebenen Bearbeitungsrichtlinien umfassend auf sämtlichen Stufen des jeweiligen Verwaltungsverfahrens unterstützt und hierbei ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der NRW.BANK tätig wird. Die Unterstützung umfasst nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgelagerte Unterstützungstätigkeiten bei der Kreditbearbeitung insbesondere im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung, soweit diese der der Auftragnehmerin zugeordnet wurden. Hierzu hat die Auftragnehmerin auch eine angemessene Projektstruktur zu schaffen und vorzuhalten. Eine eigene hoheitliche Kompetenz kommt der Auftragnehmerin nicht zu. Explizit ausgeschlossen werden eigenständige Kreditentscheidungen, Förder- oder Darlehensberatung von Kunden oder Antragsstellenden durch die Auftragnehmerin sowie Aktivitäten im Kontext der Verbuchung oder Auszahlung von Förderdarlehen. Auch die Freigabe von Ratings oder anderen entscheidungsrelevanten Beurteilungen obliegen allein den hierfür jeweils zuständigen Kompetenzträgern der NRW.BANK. Die Auftragnehmerin hat die eingesetzten Arbeitskräfte - unabhängig der initialen Schulung und fortlaufenden fachlichen Begleitung durch die NRW.BANK - selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Dies schließt nicht aus, dass die NRW.BANK jederzeit weitere Kontrollen umsetzen kann. Die Letztentscheidungskompetenz der NRW.BANK bleibt unberührt. Basierend auf dem vorgegebenen Leistungsumfang wird die Auftragnehmerin die geforderten Arbeiten zuverlässig für die NRW.BANK erledigen. Die Auftragnehmerin gewährleistet dies insbesondere durch: - Adäquate Teamstruktur, die auf eine enge Abstimmung mit der NRW.BANK, einen angemessenen Ressourceneinsatz und die Wirtschaftlichkeit der Prozesse achtet - Einsatz einer erfahrenen Teamleitung, die die fachliche Arbeit koordinieret und steuert, als Multiplikator im jeweiligen Team fungiert und sich regelmäßig mit den zuständigen Ansprechpartnern der NRW.BANK abstimmt - Ausreichende Bereitstellung von qualifizierten sachlichen und personellen Ressourcen zur auftragsgemäßen operativen Durchführung der Unterstützungstätigkeiten im Bereich der Kreditbearbeitung - Qualitätsmanagement zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung - Wissenstransfer innerhalb der eingesetzten Teams bei Personalwechseln - Grundkenntnisse der erforderlichen bankspezifischen Tätigkeiten und Abläufe sämtlicher Teammitglieder - Flexibilität in der Skalierung des eingesetzten Personals Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9, FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 18 beigefügten Regelungen für nichtwesentliche Auslagerungen Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt 4.165 Personentage (PT) abgerufen werden (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 135 Personentage - Teamleiter: 470 Personentage - Sachbearbeiter: 3.560 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 8.725 Personentage, gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 255 Personentage - Teamleiter: 950 Personentage - Sachbearbeiter: 7.520 Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Interne Kennung: 658-004301-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung, 79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestumsatz
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 3.500.000 Euro betragen haben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen kumulativ nachgewiesen ist: - Erbringung von Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung - auf grundsätzlich allen Stufen der Sachbearbeitung (nicht lediglich Datenerfassung) - mit mindestens 2 Teams bestehend aus jeweils mindestens einem Teamleiter und 8 Sachbearbeitern - für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (2.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. (3.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (4.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Projektmanagementkonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept; Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept; Qualität und Erfahrung des Teams) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 09 (Projektmanagementkonzept), 10 (Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 11 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Es ist (allein) zulässig, hierfür den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen sind zugelassen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 09, 10 und 11 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 11 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Projektmanagementkonzept 15 % (= 15 Punkte) 1.1 Organisation der Anlaufphase des Projekts und Sicherstellung der weitestmöglichen Eigenständigkeit des Dienstleisters im Rahmen der operativen Phase der zu erbringenden Unterstützungsleistungen 5 % (= 5 Punkte) 1.2 Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld 5 % (= 5 Punkte) 1.3 Uneingeschränkte auftragsbezogene Verfügbarkeit des übergeordneten Projektleiters und der jeweils benötigten Teams 5 % (= 5 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 1.1 Organisation der Anlaufphase des Projekts und Sicherstellung der weitestmöglichen Eigenständigkeit des Dienstleisters im Rahmen der operativen Phase der zu erbringenden Unterstützungsleistungen: In der Anlaufphase des Projekts werden insbesondere die Definition der Form der Zusammenarbeit, die Festlegung der prozessualen Übergabepunkte und Arbeitsweisen sowie die Planung des Onboardings der Beteiligten und der eingesetzten Controllinginstrumente gewährleistet. Das auftragsspezifische Projektmanagement stellt die weitestmögliche Eigenständigkeit des Dienstleisters als Verwaltungshelfer sicher. 1.2 Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld: Das auftragsspezifische Projektmanagement gewährleistet die Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld mit sich ändernden Anforderungen an die Bearbeitung und/oder sich ändernde rechtliche Bestimmungen. 1.3 Uneingeschränkte auftragsbezogene Verfügbarkeit des übergeordneten Projektleiters und der jeweils benötigten Teams: Die uneingeschränkte auftragsbezogene Verfügbarkeit des übergeordneten Projektleiters und der jeweils benötigten Teams gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen innerhalb der jeweils vorgesehenen Vorlaufzeiten ist sichergestellt. Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept; Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept; Qualität und Erfahrung des Teams) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 09 (Projektmanagementkonzept), 10 (Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 11 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Es ist (allein) zulässig, hierfür den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen sind zugelassen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 09, 10 und 11 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 11 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 2. Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept 15 % (= 15 Punkte) 2.1 Fortlaufende auftragsspezifische Schulungen 5 % (= 5 Punkte) 2.2 Multiplikatorenkonzept 5 % (= 5 Punkte) 2.3. Qualitätssicherungskonzept 5% (= 5 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 2.1 Fortlaufende auftragsspezifische Schulungen: Das zum Einsatz kommende Personal wird vor der Leistungserbringung geschult und sodann fortlaufend auftragsspezifisch geschult. Dies gilt auch für den Fall, dass während der Vertragslaufzeit Personal hinzukommt oder ausgetauscht wird. 2.2 Multiplikatorenkonzept: Das zum Einsatz kommende Personal wird fortlaufend auftragsspezifisch fachlich begleitet, so dass es stets in der Lage ist, die Auftragsausführung unter Berücksichtigung von Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen ordnungsgemäß durchzuführen. Durch die Anwendung des Multiplikatorenkonzepts wird die fachliche Führung durch die Projekt- und Teamleitung durch weitere fachlich erfahrene Mitarbeitende ergänzt, die zusammen mit der Leitung für die schnelle Weitergabe ihres (überdurchschnittlichen) Fachwissens sorgen. 2.3. Qualitätssicherungskonzept: In Ergänzung zum Schulungs- und Multiplikatorenkonzept sind im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend Fehler, insbesondere systematische Bearbeitungsfehler, zu identifizieren, fachliche Schwächen der Mitarbeitenden und (mögliche) Probleme in organisatorischen Abläufen zu erkennen. Es ist proaktiv durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern, z.B. durch Verbesserung der Arbeitsbeschreibungen, der Abläufe, durch (Nach-)Schulungen und ggf. geeignete organisatorische oder personelle Maßnahmen. Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des Teams
Beschreibung: Zur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien (Projektmanagementkonzept; Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept; Qualität und Erfahrung des Teams) ist jeweils ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die Vordrucke 09 (Projektmanagementkonzept), 10 (Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept) und 11 (Qualifikation und Erfahrung des Teams) zu verwenden. Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Es ist (allein) zulässig, hierfür den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Skizzen sind zugelassen. Angaben außerhalb dieser Vordrucke bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Die Vordrucke 09, 10 und 11 dürfen ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Dem Vordruck 11 sind die angeforderten Lebensläufe (CVs) beizufügen, diese werden nicht auf die Seitenbegrenzung angerechnet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 3. Erfahrung des Teams 40 % (= 40 Punkte) 3.1 Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters: 15 % (= 15 Punkte) 3.2 Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden: 15 % (= 15 Punkte) 3.3 Auftragsspezifisch ausgerichtete Personalauswahl 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: 3.1 Erfahrung des übergeordneten Projektleiters und seines Stellvertreters: Es ist sichergestellt, dass der Projektleiter und sein Stellvertreter nachweislich über Erfahrungen in der Erbringung von Unterstützungsleistungen vorzugsweise im Bereich der Kreditbearbeitung sowie der entsprechenden Anleitung der Sachbearbeiter bzw. auch der Teamleiter verfügen. Dazu sind dem Konzept jeweils aussagekräftige CVs des Projektleiters und seines Stellvertreters beizufügen, die auch persönliche Referenzen darlegen. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. 3.2 Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden: Es ist sichergestellt, dass die weiteren Mitarbeitenden nachweislich über Erfahrung in der Erbringung von Unterstützungsleistungen vorzugsweise im Bereich der Kreditbearbeitung verfügen. Lebensläufe müssen im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht vorgelegt werden, dürfen dies aber und werden dann entsprechend bei der Wertung mitberücksichtigt. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit gestattet. 3.3 Auftragsspezifisch ausgerichtete Personalauswahl zur auftragsgerechten Zusammensetzung der eingesetzten Teams: Durch geeignete Maßnahmen ist eine auftragsspezifisch ausgerichtete Personalauswahl sichergestellt (Matching von Qualifikation zu den Anforderungen / Personalmix mit Vermeidung von Über-/Unterqualifikation). Ihre Antworten werden zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss1 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die NRW.BANK sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertragsunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNRW.BANK AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE 223501401
Postanschrift: Kavalleriestr. 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49211 91741-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: abe0e282-fae2-4410-9b75-48a21c63cfe1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 18:23:15 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 441175-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 142/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/07/2024

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