Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser

436933-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
OJ S 141/2024 22/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKnappschaft Kliniken Solution
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDrive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
BeschreibungGegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa. DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt werden.
Kennung des Verfahrens3404351a-5fba-4162-be61-548262dce2be
Interne KennungKKSG_2024JBA009
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift In der Schornau 23-25  
Stadt Bochum
Postleitzahl 44892
Land, Gliederung (NUTS)Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4DMLHG02
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa. DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt werden. Alle Leistungsinhalte in Bezug auf z.B. Lizenzbedingungen und Service ergeben sich aus der jeweiligen Artikelnummer von DriveLock. Die Leistungsinhalte und Servicebedingungen sind einsehbar in den diesen Vergabeunterlagen beigefügten Dateien "Cloud Subscription - M2 Service Agreement", "DriveLock Support Level Agreement (Version: 01/2024)" und "Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen der DriveLock SE (Stand 08/2022)". Es werden keine ergänzenden vertraglichen Verpflichtungen in der Ausschreibung festgelegt. Beschafft werden jeweils 7.500 Device und Application Control Lizenzen, sowie 1.000 Encryption 2-Go Lizenzen, jeweils für 3 Jahre. Bei der angegebenen Anzahl handelt es sich um eine verbindliche Mindestabnahmemenge. Die Bestellung erfolgt nach Zuschlag. Die Abrechnung und Zahlung der Gesamtsumme für die Mindestabnahme erfolgt nach Zuschlag und muss in 2024 abgewickelt sein. Die Mindestabnahmemenge der Device und Application Control Lizenzen beträgt jeweils 7.500 Lizenzen. Der Auftraggeber hat das Recht, jeweils bis zu 1.000 weitere Device und Application Control Lizenzen zum gleichen Angebotspreis (Einzelpreis in EUR) innerhalb der 3-jährigen Vertragslaufzeit zu beziehen (Option). Die Mindestabnahmemenge der Encryption 2-Go Lizenzen beträgt 1.000 Lizenzen. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu 3.000 weitere Encryption 2-Go Lizenzen zum gleichen Angebotspreis (Einzelpreis in EUR) innerhalb der 3-jährigen Vertragslaufzeit zu beziehen (Option). Die Einzelpreise gelten auch für Nachkäufe innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Zuschlag. Die Laufzeit der Lizenzen aus Nachkäufen muss mit den ursprünglich bestellten Lizenzen harmonisiert werden. Die Kosten reduzieren sich analog zur Restlaufzeit. Die Berechnung der Restlaufzeit und Kosten muss in der Rechnung genau dargestellt werden. Die Lizenzen werden nicht direkt von Drive Lock, sondern von Handelspartnern vertrieben. Der Auftragnehmer muss berechtigter Handelspartner sein und wird mit dem Verkauf beauftragt (Vertriebswettbewerb).
Interne Kennung: KKSG_2024JBA009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: In der Schornau 23-25  
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44892
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: - Nachweis über Autorisierter als Partner / Reseller für die angebotenen Lizenzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100 % der Wertungspreis gemäß Preisblatt maßgeblich.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Nachweis über Autorisierter als Partner / Reseller für die angebotenen Lizenzen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKnappschaft Kliniken Solution
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Solution
Registrierungsnummer: 00001831
Postanschrift: In der Schornau 23-25  
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44892
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2342992870
Internetadresse: https://www.kk-sg.de
Profil des Erwerbers: https://www.kk-sg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 02289499163
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 14d5c417-a452-469a-b90e-45720910c051 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 12:53:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 436933-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024

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