1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ortenaukreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Kinzigtal
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden ergänzenden Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) ausgelöst. -- 1a. Verlängerung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird aufgrund der vorliegenden Berichtigung der ergänzenden Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) angemessen verlängert. Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird aufgrund der Reduzierung des Leistungsumfangs bis einschließlich 30. September 2024 verlängert. -- 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Kinzigtal“ (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in dem „Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung Landkreis Ortenaukreis – Linienbündel Kinzigtal“ nebst den Anlagen 1 bis 4 konkretisiert. Die Dokumente können unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises Ortenaukreis abgerufen werden: https://www.ortenaukreis.de/Unsere-%C3%84mter/Dezernat-2-Infrastrukturen-Baurecht-Migration/Stra%C3%9Fenverkehr-%C3%96PNV/. Bei der am 21.08.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungsnummer 2023/S163-513327) in Form ihrer erstmaligen Berichtigung vom 12.09.2023 (Bekanntmachungsnummer 2023/S1 178-555767) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzende Vorinformation veröffentlicht wird. Hierum handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Ortenaukreises abrufbaren Anlagen. -- 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 4. Hinweis zur Angabe unter 11.1 „Art der Bekanntmachung“: Mit dieser Vorinformation wird die am 21.08.2023 abgesendete Vorinformation 2023/S 163-513327 in Form ihrer erstmaligen Berichtigung 2023/S 178-555767, abgesendet am 12.09.2023, nochmals berichtigt. Aufgrund der Umstellung auf eForms war eine anderweitige Berichtigung dieser Vorinformation nicht möglich. Anstelle der Angaben unter Abschnitt II.2.4 der Vorinformation 2023/S 163-513327 in Form ihrer erstmaligen Berichtigung 2023/S 178-555767 gelten die Angaben unter Abschnitt 5.1. Anstelle der Angaben unter Abschnitt VI.1) Ziffer 1 bis 3 der Vorinformation 2023/S 163-513327 in Form ihrer erstmaligen Berichtigung 2023/S 178-555767 gelten die Angaben unter Abschnitt 2.1.4 Ziffer 1 bis 3. Die bisher veröffentlichte Vorinformation 2023/S 163-513327 sowie die erstmalige Berichtigung 2023/S 178-555767 können als Anlage 1 auf der Homepage des Landkreises Ortenaukreis abgerufen werden: https://www.ortenaukreis.de/Unsere-%C3%84mter/Dezernat-2-Infrastrukturen-Baurecht-Migration/Stra%C3%9Fenverkehr-%C3%96PNV/ --
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrages (Bruttovertrag) nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens. -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht zutreffend
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Kinzigtal
Beschreibung: Der Landkreis Ortenaukreis ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Er ist gemäß § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW zudem zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Ortenaukreis beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von öffentliche Personennahverkehrsleistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit Betriebsbeginn zum Freitag, den 1. August 2025 bis Samstag, den 28. Juli 2035 zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Buslinienverkehr im Linienbündel Kinzigtal mit folgenden Linien: • 722 Biberach – Zell a. Harmersbach – Oberharmersbach-Riersbach (auch dort nur betreffend Buslinienverkehr) • 7134 Offenburg – Gengenbach – Berghaupten • 7150 Hausach – Wolfach – Hornberg – Triberg • 7151 Welschensteinach/Mühlenbach – Haslach – Fischerbach – Hausach • 7160 Offenburg – Gengenbach - Hausach – Wolfach • Schnurr-Linie Biberach – Zell a. Harmersbach – Nordrach – Klausenbach • Zimbus 1 Haigerach – Gengenbach – Reichenbach – Berghaupten – Gengenbach • Zimbus 2 Gengenbach – Strohbach – Fußbach – Schönberg – Bergach – Schwaibach – Gengenbach • Zimbus 3 Wingerbach – Bermersbach – Gengenbach – Berghaupten – Wingerbach – Bermersbach Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers oder ein Angebot im Vergabeverfahren muss gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen der Linienbündel beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Ortenaukreis (Hauptort der Leistungserbringung) mit Linienabschnitten im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/07/2035
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Ortenaukreis
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ortenaukreis
Registrierungsnummer: 08317-A2849-96
Abteilung: Zentraler Einkauf
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77652
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Straßenverkehr und ÖPNV
Telefon: +497818056541
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5da20f12-f2bc-4892-a457-559c433ac6f2 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 434936-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 140/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/07/2024