1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Entsorgungslogistik im Kreis Paderborn_Sammlung und Transport von kommunalen Abfällen
Beschreibung: Entsorgungslogitik im Kreis Paderborn: Sammlung und Transport von Rest-, Bio-, Papier-und Sperrabfall aus folgenden Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn: Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten. Die vorgenannten Leistungen werden in zwei Losen vergeben. Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten wird jeweils der Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb (A.V.E.) Paderborn, der für die vorgenannten Städte und Gemeinden handelt.
Kennung des Verfahrens: e62bff9c-c14b-4361-adef-f7c44f1a4068
Interne Kennung: 30.31-24314
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebotes ist für ein oder beide Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. (2) Für das Los 2 gilt die Besonderheit, dass die Leistungen für die Gemeinde Borchen wegen eines noch laufenden Vertrages im ersten Vertragsjahr 2026 noch nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Alle in der Leistungsbeschreibung für die Gemeinde Borchen genannten Leistungen sind somit erst ab dem 01.01.2027 zu erbringen. Dies hat der Bieter bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf eine höhere Vergütung bei Los 2 für das Vertragsjahr 2026 besteht nicht. (3) Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung bzw. Vergütung gewährt. (4) Der AG schließt mit dem AN den Entsogungsvertrag für Los 1 und/oder Los 2 gemäß Teil VI der Vergabeunterlagen. Dieser wird Grundlage für die Auftragsabwicklung. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass der jeweilige Entsorgungsvertrag Vertragsstrafenansprüche zugunsten des Auftraggebers enthält. (5) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Nordkreis: Delbrück, Hövelhof, Salzkotten
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) im Landkreis Paderborn inklusive damit verbundener Nebenleistungen. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen bei Los 1 aus folgenden Städten und Gemeinden : Delbrück, Hövelhof und Salzkotten. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. 1.3. Auftragsabwicklung Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Delbrück und Salzkotten sowie die Gemeinde Hövelhof erhalten bezogen auf Los 1 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung, die Nachholung der Abfuhr, Sonderabfuhren und die Abwicklung der Abholung sperriger Abfälle, direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die betreffenden Städe Delbrück und Salzkotten und die Gemeinde Hövelhof sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall) Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Weitere und detailliertere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2031 (Vertragsende), falls der AG den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten vor Vertragsende kündigt. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2032 (neues Vertragsende).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Der Bieter muss im Handelsregister oder Berufsregister eingetragen sein. Zum Nachweis ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung mit dem Angebot einzureichen. (2) Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind: (a) - Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.1) (b) Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.6) (c) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit, Eignung und Zulässigkeit der Umschlagsanlage(n) für Altpapier (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.10) (b) Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.9). (c) Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung dieser Unterlagen siehe Teil I der Vergabeunterlagen, Abschnitt I.7.1): - Nachunternehmerliste (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen: - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.1), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Nachunternehmers, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über seinen jeweiligen Umsatz hinsichtlich der von ihm auszuführenden (Teil-) Leistung(en), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über die wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom Nachunternehmer auszuführende(n) Teilleistung(en), mit Angabe der Leistungszeit, der genauen Aufgabe und des Umfangs (z. B. Einwohner des Entsorgungsgebietes, betroffene Abfallarten) sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.3) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.4) - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.5) - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister; bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung, - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat. Zum Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme gem. Teil III, Formblatt III.3.7 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. (2) Angabe des Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Teil III, Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. (3) Angabe des Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung der Sammlung und des Transportes von Rest-, Bio-, Papier- und Sperrabfällen aus kommunaler Herkunft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters hinsichtlich dieser Leistungen gemäß Teil III, Formblatt III. 3.3 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzaufträge jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren betreffend das Erbringen einer behälter-gestützten, haushaltsnahen Abfuhr von Abfällen für ein oder mehrere kommunale Entsorgungsgebiet(e) mit zusammen mindestens 35.000 Einwohnern für mindestens zwei Abfallarten (z. B. Restabfall, Bioabfall) und der Einsatz eines Behälteridentifikationssystems für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit zusammen mindestens 10.000 Einwohnern für mindestens eine Abfallart, jeweils mit Angabe der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger. Zum Nachweis hat der Bieter eine Eigenerklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten entsprechenden Referenzaufträge gemäß Teil III, Formblatt III.3.4 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. (2) Vorliegen eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG des Bieters für das Sammeln und Befördern der vertragsgegenständlichen Abfälle; für das Lagern von Altpapier, für das Lagern, das Behandeln und/oder das Verwerten von Altmetallen und soweit vom Bieter vorgesehen für das Lagern von Elektrogeräten. Mindestens zwei Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der Bieter das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen. Hinweis: Soweit der Bieter die Tätigkeiten des Lagerns, Behandeln oder Verwertens im Sinne von Anlage 3 EfbV bezogen auf die vertragsgegenständlichen Abfälle und Leistungen nicht selbst ausübt, sondern beabsichtigt, durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben zu lassen, gilt Folgendes: Der Bieter bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer. Zum Nachweis hat der Bieter das entsprechende Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG mit dem Angebot einzureichen. (3) Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eignerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU (Teil III, Forblatt 3.8. der Vergabeunterlagen) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen. (4) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gen. § 123, § 124 GWB Hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist von dem Bieter – in Abhängigkeit davon, ob bzw. inwieweit Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen – Folgendes mit dem Angebot einzureichen: • Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegt: o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens) • Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die jedoch nach Auffassung des Betreffenden (sämtlich) nachweislich gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit • Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die nach Auffassung des Betreffenden nicht gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind und bezüglich dessen / derer sich der Betreffende seiner Auffassung zufolge einer Selbstreinigung nach § 125 GWB unterzogen hat: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Nachweise des Betreffenden über die Selbstreinigung (5) Einheitliche Europäische Eigenerklärung Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2024 10:30:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 71 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/08/2024 10:30:00 (UTC)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Südkreis
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) inklusive damit verbundener Nebenleistungen aus folgenden Städten und Gemeinden (Los 2) : Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. Für das Los 2 gilt die Besonderheit, dass die Leistungen für die Gemeinde Borchen im ersten Vertragsjahr 2026 noch nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Alle für die Gemeinde Borchen genannten Leistungen sind somit erst ab dem 01.01.2027 zu erbringen. 1.3. Auftragsabwicklung Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Bad Wünnenberg, Büren und Lichtenau sowie die Gemeinden Altenbeken und Borchen erhalten bezogen auf Los 2 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung etc. direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die betreffenden Städte und Gemeinden von Los 2 sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall) Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Weitere und detailliertere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.12.2031 (Vertragsende), falls der AG den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten vor Vertragsende kündigt. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein Jahr bis zum Ablauf des 31.12.2032 (neues Vertragsende).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Der Bieter muss im Handelsregister oder Berufsregister eingetragen sein. Zum Nachweis ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung mit dem Angebot einzureichen. (2) Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die im Teil III der Vergabeunterlagen z.T. Formblätter enthalten sind: (a) - Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.1) (b) Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.6) (c) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit, Eignung und Zulässigkeit der Umschlagsanlage(n) für Altpapier (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.10) (b) Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.9). (c) Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung dieser Unterlagen siehe Teil I der Vergabeunterlagen, Abschnitt I.7.1): - Nachunternehmerliste (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen: - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.1), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Nachunternehmers, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über seinen jeweiligen Umsatz hinsichtlich der von ihm auszuführenden (Teil-) Leistung(en), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über die wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom Nachunternehmer auszuführende(n) Teilleistung(en), mit Angabe der Leistungszeit, der genauen Aufgabe und des Umfangs (z. B. Einwohner des Entsorgungsgebietes, betroffene Abfallarten) sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.3) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.4) - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.5) - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister; bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung, - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat. Zum Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme gem. Teil III, Formblatt III.3.7 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. (2) Angabe des Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Teil III, Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. (3) Angabe des Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung der Sammlung und des Transportes von Rest-, Bio-, Papier- und Sperrabfällen aus kommunaler Herkunft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters hinsichtlich dieser Leistungen gemäß Teil III, Formblatt III. 3.3 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Referenzaufträge jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren betreffend das Erbringen einer behälter-gestützten, haushaltsnahen Abfuhr von Abfällen für ein oder mehrere kommunale Entsorgungsgebiet(e) mit zusammen mindestens 35.000 Einwohnern für mindestens zwei Abfallarten (z. B. Restabfall, Bioabfall) und der Einsatz eines Behälteridentifikationssystems für ein oder mehrere Entsorgungsgebiet(e) mit zusammen mindestens 10.000 Einwohnern für mindestens eine Abfallart, jeweils mit Angabe der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger. Zum Nachweis hat der Bieter eine Eigenerklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten entsprechenden Referenzaufträge gemäß Teil III, Formblatt III.3.4 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot einzureichen. (2) Vorliegen eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG des Bieters für das Sammeln und Befördern der vertragsgegenständlichen Abfälle; für das Lagern von Altpapier, für das Lagern, das Behandeln und/oder das Verwerten von Altmetallen und soweit vom Bieter vorgesehen für das Lagern von Elektrogeräten. Mindestens zwei Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der Bieter das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen. Hinweis: Soweit der Bieter die Tätigkeiten des Lagerns, Behandeln oder Verwertens im Sinne von Anlage 3 EfbV bezogen auf die vertragsgegenständlichen Abfälle und Leistungen nicht selbst ausübt, sondern beabsichtigt, durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben zu lassen, gilt Folgendes: Der Bieter bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer. Zum Nachweis hat der Bieter das entsprechende Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG mit dem Angebot einzureichen. (3) Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eignerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU (Teil III, Forblatt 3.8. der Vergabeunterlagen) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen. (4) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gen. § 123, § 124 GWB Hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist von dem Bieter – in Abhängigkeit davon, ob bzw. inwieweit Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen – Folgendes mit dem Angebot einzureichen: • Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegt: o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens) • Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die jedoch nach Auffassung des Betreffenden (sämtlich) nachweislich gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit • Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die nach Auffassung des Betreffenden nicht gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind und bezüglich dessen / derer sich der Betreffende seiner Auffassung zufolge einer Selbstreinigung nach § 125 GWB unterzogen hat: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Nachweise des Betreffenden über die Selbstreinigung (5) Einheitliche Europäische Eigenerklärung Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2024 10:30:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 71 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/08/2024 10:30:00 (UTC)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Registrierungsnummer: 2275
Postanschrift: Aldegreverstr. 10-14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5251308-3020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster
Registrierungsnummer: d975c31d-4455-42f0-9a24-c91373855a72
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e62bff9c-c14b-4361-adef-f7c44f1a4068 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 09:20:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 430663-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024