1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Düren
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung (Schülerspezialverkehr) für die Christophorus-Schule im Kreis Düren
Beschreibung: Der Kreis Düren beschafft im Namen und für Rechnung des Förderschulzweckverbandes Beförderungsleistungen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. Der Auftrag gilt zunächst für zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zu den (An-) Und Abfahrtszeiten für die Christophorus-Förderschule waren in einer früheren Ausschreibung versehentlich falsche Angaben enthalten. Die betreffenden 15 Lose (Nrn. 8-22 der damaligen Ausschreibung, die Nummerierung wird hier beibehalten) werden mit dieser Bekanntmachung - ansonsten inhaltlich unverändert - neu ausgeschrieben: Die roten Textpassagen in der Leistungsbeschreibung machen die Änderungen gegenüber der früheren Ausschreibung kenntlich.
Kennung des Verfahrens: c6d8eb5c-09c6-471c-9a24-1cf2e816d920
Interne Kennung: 29/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHY8PR Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabeportal zu registrieren. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabeportals sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebote per Mail oder über die Bieterkommunikation einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 01
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 02
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 03
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 04
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 05
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 06
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 07
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 08
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 09
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 10
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 11
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 12
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 13
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 14
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Beförderung von Schülern zur Christophorus-Schule, Rudolf-Diesel-Str. 19, 52351 Düren, Route 15
Beschreibung: Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen zur Christophorus-Förderschule des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem mittleren und südlichen Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu den selben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an der Schule bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen. Bei den zu befördernden Schüler*innen handelt es sich vorwiegend um Kinder mit schweren, häufig mehrfachen Behinderungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Sensibilisierung des Buspersonals erforderlich machen. Aufgrund der Behinderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten ist eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erforderlich, zumal das Buspersonal als Bezugsperson angesehen wird. Zur Sicherstellung einer Kontinuität ist es notwendig, möglichst auf häufige Personalwechsel zu verzichten. Die Bieter*innen haben sich vor Abgabe eines Angebots über alle sonstigen Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Beförderungsauftrags von Bedeutung sind, selbst zu unterrichten. Sie können sich später nicht auf ungenügende Unterrichtung berufen. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelheiten der Durchführung des Schülerspezialverkehrs / der Schülerbeförderung. Bei der Beförderung ist es darüber hinaus erforderlich, Begleitpersonen einzusetzen. Dies geschieht in der Form, dass entweder die in einem Arbeitsverhältnis zum FSZV stehenden, beauftragte Begleitpersonen mit befördert werden müssen oder die AN eigene Begleitpersonen einzusetzen haben. Entsprechende Hinweise sind den jeweiligen Losblättern zu entnehmen. Die vom Auftraggeber (AG) gestellte Begleitperson ist an einer zwischen dem AG und AN abzustimmenden Stelle, vor dem Zustieg des/der ersten Schüler*in, aufzunehmen und nach der Fahrt dort wieder abzusetzen. Im Laufe des Leistungszeitraumes können sich Veränderungen im Bereich Busbegleitung ergeben. In diesen Fällen ist vom AG beabsichtigt, eine gesonderte Abfrage für die Gestellung von Busbegleitpersonal durchzuführen. Die Begleitpersonen müssen auf der Hinfahrt zur Schule beim Einstieg des ersten Kindes und beim Rücktransport bis zum Ausstieg des letzten Kindes im Bus sein. Die derzeitigen Linienführungen mit den entsprechenden erforderlichen Kapazitäten und Haltestellen können den jeweiligen Losblättern entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 sowie auch im Laufe der weiteren Schuljahre Veränderungen ergeben können. Insoweit besitzen die derzeitigen Linienangaben lediglich kalkulatorischen Wert. Während der Laufzeit des Auftrags ist jederzeit mit einer Änderung der Anzahl der zu befördernden Schüler*innen, der zu fahrenden Routen und damit auch der Änderung in Bezug auf die Anzahl und die Größe der benötigten Fahrzeuge zu rechnen. Eine evtl. Kapazitätsausweitung muss daher von den AN aufgefangen werden. Die Vergütung erfolgt nur für die tatsächlich bestehenden und gefahrenen Linien. Bei Wegfall einer Linie gilt der Auftrag in Bezug auf diese Linie als sofort entschädigungslos beendet. Ein Anspruch auf Vergütung erlischt. Ebenso kann kein Anspruch für eine bestimmte Mindestlinie bzw. Fahrtenzahl für den gesamten Vertragszeitraum aus den beigefügten Linienplänen hergeleitet werden
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreisgebiet Düren
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Regelmäßige Beförderung von Schüler*innen vom Wohnort zur Schule und zurück.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und -- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533. - Erklärung, dass alle eingesetzten Fahrzeuge dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (Kom) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden - Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern" des Bundesministeriums für Verkehr in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen (siehe Anlage 1) - Angaben zum Betrieb und zum Fuhrpark (Anlage 4)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter entsprechend der Leistungsbeschreibung grundsätzlich drei Referenzen (siehe Ausführungen in der Leistungsbeschreibung) für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann. Sofern Sie bereits für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie diesen als Referenz benennen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zuverlässigkeitserklärung
Beschreibung: Nachweis der Genehmigung des Unternehmens nach § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 46 PBefG. Anstelle dieser können auch folgende Einzelnachweise vorgelegt werden: - Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes bzw. Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts nach dem Muster der Anlage 1 ggf. mit Zusatzbescheinigung (siehe § 2 Abs. 2 PBZugV) - Polizeiliches Führungszeugnis - für den Bieter/die Bieterin selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Fachlicher Eignungsnachweis (bestandene Fachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach Anlage 6 zu § 6 Abs. 1 PBZugV oder eine angemessene Vortätigkeit nach § 7 Abs. 1 PBZugV (mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt) - für den Bieter selbst oder ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA-24931 Flensburg) Bieter*innen, die nur Angebote mit den derzeit benannten Fahrgastplätzen einreichen, können alternativ zu den v.g. Nachweisen auch mindestens 2 Referenzen von öffentlichen Auftraggebern vorlegen, für die in den letzten drei Jahren Kinder im Rahmen von vergleichbaren Transporten gefahren wurden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (aktuell, nicht älter als drei Monate am Angebotseröffnungstermin)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Auf Verlangen zu erbringende Nachweise
Beschreibung: Auf Verlangen der Vergabestelle sollten folgende Nachweise vorgelegt werden (spätestens innerhalb von 7 Tagen): - ein Handelsregisterauszug oder ein Auszug aus dem Vereinsregister oder eine Gewerbeanmeldung (aktuell, nicht älter als drei Monate) Auf Verlangen des Auftraggebers während der Laufzeit sind folgende Nachweise vorzulegen: - Nachweise der Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchungen und der ggf, erforderlichen Mängelbeseitigungen (s. Ziffer 1.2. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 14 der Leistungsbeschreibung) - Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses für das eingesetzte Personal (s. Ziffer 1.2. Nr. 16 der Leistungsbeschreibung) - Nachweis darüber, dass die eingesetzten Fahrzeugführer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und beim Personal keine Änderungen im erweiterten Führungszeugnis eingetreten sind (s. Ziffer 1.2. Nr. 19 der Leistungsbeschreibung)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de geführt. Nur die bei der Vergabeplattformvollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:15:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Düren
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Düren
Registrierungsnummer: 053580008008-31002-30
Stadt: Düren
Postleitzahl: 52351
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2421-221011313
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221 147-3045
Fax: +49 0221 147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85b5f911-20e0-4255-b791-ea06b097a26f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 12:07:19 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 431414-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024