Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe

432547-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
OJ S 139/2024 18/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
BeschreibungRahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
Kennung des Verfahrens521bce32-37da-4ec3-a06f-21c76d928681
Interne Kennung0230.0/4-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Allee 100 
Stadt Karlsruhe
Postleitzahl 76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 
Stadt Karlsruhe
Postleitzahl 76185
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 
Stadt Karlsruhe
Postleitzahl 76185
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 
Stadt Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl 76344
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Bruchsal Alte Landesfeuerwehrschule 
Stadt Bruchsal
Postleitzahl 76646
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 34 
Stadt Schwetzingen
Postleitzahl 68732
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 
Stadt Mannheim
Postleitzahl 68169
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Mannheim 1  
Stadt Mannheim
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Mannheim 2  
Stadt Mannheim
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 
Stadt Heidelberg
Postleitzahl 69124
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y50A
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Südlicher Regierungsbezirk
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des südlichen Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die durch den Auftragnehmer vor Ort eingesetzten Arbeitskräfte kann eine Erhöhung der Vergütung um die entsprechenden Mehraufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen und die neue Vergütung geltend zu machen. Die Änderungen des Vergütungssatzes durch Tarifänderungen nach den vorgenannten Regelungen treten am 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats in Kraft (maßgeblich: der Tag des Eingangs beim Auftraggeber), ohne dass es insoweit einer Änderung oder Kündigung des bestehenden Vertrages bedarf. Im Fall einer Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist, jedoch maximal in Höhe der jeweiligen Tariflohnerhöhung. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 75% um die Lohnänderung angepasst wird. Anpassungen des Personaleinsatzes: Dem AG steht es frei, die Art, die Anzahl und den Umfang der Sprechstunden sowie den Personalschlüssel in einer Liegenschaft mit Bekanntgabe einer Umsetzungsfrist von sechs Wochen zu erhöhen oder zu senken. Die Möglichkeit der Absenkung des Personalschlüssels gilt im ersten Vertragsjahr nicht für den gemäß Ziff. 4.1 dieser Leistungsbeschreibung als "Grundbedarf" aufgeführten Bedarf an ärztlichem Personal und nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonal. Der AG ist verpflichtet, diesen Bedarf nicht nur zu Vertragsbeginn abzurufen, sondern in diesem Umfang für mindestens ein Jahr ab vertraglichem Leistungsbeginn auch tatsächlich Leistungen des AN in Anspruch zu nehmen. Der Mindestbedarf gemäß Ziff. 4.2 bzw. der Höchstbedarf nach Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung begrenzen die nach Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung mögliche Anpassung des Personaleinsatzes durch den AG, soweit nicht in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind. Neu in Betrieb genommene Einrichtungen: Nimmt der AG die in Ziff. 2.1.5 und Ziff. 2.2.3 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Liegenschaften in Betrieb, so ist der AN verpflichtet, seine Leistungen nach Erteilung eines Einzelauftrags entsprechend Ziff. 5.1. dieser Leistungsbeschreibung auch in diesen Einrichtungen zu erbringen. Ein Anspruch des AN auf Erteilung eines Einzelauftrags wird dadurch nicht begründet. Stilllegung und Schließung von Liegenschaften: Eine gänzliche Senkung des Personalbedarfs in einer Liegenschaft auf null, sowohl hinsichtlich der Anzahl des einzusetzenden Personals wie auch der abzudeckenden Sprechstundentage und -dauer, ist innerhalb der Frist der Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung ausnahmsweise möglich, wenn eine Liegenschaft vorübergehend stillgelegt oder dauerhaft geschlossen wird. Der Mindestbedarf nach Ziff. 4.2 dieser Leistungsbeschreibung kommt in diesen Fällen nicht zum Tragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Allee 100 
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 
Stadt: Eggenstein-Leopoldshafen
Postleitzahl: 76344
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Bruchsal Alte Landesfeuerwehrschule 
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/10/2024
Enddatum der Laufzeit15/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollten die festgelegten Höchstmengen je Los bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf des 15.10.2028, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Anlage 4 - Angebotsblatt); 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung (Anlage 4 - Angebotsblatt); 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind (Anlage 4 - Angebotsblatt) 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 5,0 Mio. Euro für Umweltschäden d) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 1,0 Mio. Euro für Obhutsschäden h) 1,0 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden. Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind (Anlage 4 - Angebotsblatt) 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge und Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Bei der Referenz muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich muss das Referenzobjekt über mindestens 200 Betten verfügen. Die Dienstleistung muss innerhalb derletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz. Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Das Referenzobjekt muss über mindestens 200 Betten verfügen. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 50%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
Beschreibung: Gewichtung 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Umgang mit vulnerablen Personengruppen
Beschreibung: Gewichtung 20%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.07.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/07/2024 09:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformRechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Nördlicher Regierungsbezirk
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des nördlichen Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die durch den Auftragnehmer vor Ort eingesetzten Arbeitskräfte kann eine Erhöhung der Vergütung um die entsprechenden Mehraufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen und die neue Vergütung geltend zu machen. Die Änderungen des Vergütungssatzes durch Tarifänderungen nach den vorgenannten Regelungen treten am 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats in Kraft (maßgeblich: der Tag des Eingangs beim Auftraggeber), ohne dass es insoweit einer Änderung oder Kündigung des bestehenden Vertrages bedarf. Im Fall einer Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist, jedoch maximal in Höhe der jeweiligen Tariflohnerhöhung. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 75% um die Lohnänderung angepasst wird. Anpassungen des Personaleinsatzes: Dem AG steht es frei, die Art, die Anzahl und den Umfang der Sprechstunden sowie den Personalschlüssel in einer Liegenschaft mit Bekanntgabe einer Umsetzungsfrist von sechs Wochen zu erhöhen oder zu senken. Die Möglichkeit der Absenkung des Personalschlüssels gilt im ersten Vertragsjahr nicht für den gemäß Ziff. 4.1 dieser Leistungsbeschreibung als "Grundbedarf" aufgeführten Bedarf an ärztlichem Personal und nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonal. Der AG ist verpflichtet, diesen Bedarf nicht nur zu Vertragsbeginn abzurufen, sondern in diesem Umfang für mindestens ein Jahr ab vertraglichem Leistungsbeginn auch tatsächlich Leistungen des AN in Anspruch zu nehmen. Der Mindestbedarf gemäß Ziff. 4.2 bzw. der Höchstbedarf nach Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung begrenzen die nach Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung mögliche Anpassung des Personaleinsatzes durch den AG, soweit nicht in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind. Neu in Betrieb genommene Einrichtungen: Nimmt der AG die in Ziff. 2.1.5 und Ziff. 2.2.3 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Liegenschaften in Betrieb, so ist der AN verpflichtet, seine Leistungen nach Erteilung eines Einzelauftrags entsprechend Ziff. 5.1. dieser Leistungsbeschreibung auch in diesen Einrichtungen zu erbringen. Ein Anspruch des AN auf Erteilung eines Einzelauftrags wird dadurch nicht begründet. Stilllegung und Schließung von Liegenschaften: Eine gänzliche Senkung des Personalbedarfs in einer Liegenschaft auf null, sowohl hinsichtlich der Anzahl des einzusetzenden Personals wie auch der abzudeckenden Sprechstundentage und -dauer, ist innerhalb der Frist der Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung ausnahmsweise möglich, wenn eine Liegenschaft vorübergehend stillgelegt oder dauerhaft geschlossen wird. Der Mindestbedarf nach Ziff. 4.2 dieser Leistungsbeschreibung kommt in diesen Fällen nicht zum Tragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 34 
Stadt: Schwetzingen
Postleitzahl: 68732
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68169
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Mannheim 1  
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Mannheim 2  
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/10/2024
Enddatum der Laufzeit15/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollten die festgelegten Höchstmengen je Los bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf des 15.10.2028, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Anlage 4 - Angebotsblatt); 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung (Anlage 4 - Angebotsblatt); 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind (Anlage 4 - Angebotsblatt) 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 5,0 Mio. Euro für Umweltschäden d) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 1,0 Mio. Euro für Obhutsschäden h) 1,0 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden. Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind (Anlage 4 - Angebotsblatt) 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge und Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Bei der Referenz muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich muss das Referenzobjekt über mindestens 200 Betten verfügen. Die Dienstleistung muss innerhalb derletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz. Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Das Referenzobjekt muss über mindestens 200 Betten verfügen. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 50%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
Beschreibung: Gewichtung 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Umgang mit vulnerablen Personengruppen
Beschreibung: Gewichtung 20%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.07.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/07/2024 09:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformRechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Ankunftszentrum Heidelberg
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die medizinische Versorgung im Ankunftszentrum Heidelberg des Regierungsbezirks Karlsruhe
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die durch den Auftragnehmer vor Ort eingesetzten Arbeitskräfte kann eine Erhöhung der Vergütung um die entsprechenden Mehraufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen und die neue Vergütung geltend zu machen. Die Änderungen des Vergütungssatzes durch Tarifänderungen nach den vorgenannten Regelungen treten am 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats in Kraft (maßgeblich: der Tag des Eingangs beim Auftraggeber), ohne dass es insoweit einer Änderung oder Kündigung des bestehenden Vertrages bedarf. Im Fall einer Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist, jedoch maximal in Höhe der jeweiligen Tariflohnerhöhung. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 75% um die Lohnänderung angepasst wird. Anpassungen des Personaleinsatzes: Dem AG steht es frei, die Art, die Anzahl und den Umfang der Sprechstunden sowie den Personalschlüssel in einer Liegenschaft mit Bekanntgabe einer Umsetzungsfrist von sechs Wochen zu erhöhen oder zu senken. Die Möglichkeit der Absenkung des Personalschlüssels gilt im ersten Vertragsjahr nicht für den gemäß Ziff. 4.1 dieser Leistungsbeschreibung als "Grundbedarf" aufgeführten Bedarf an ärztlichem Personal und nichtärztlichen Gesundheitsfachpersonal. Der AG ist verpflichtet, diesen Bedarf nicht nur zu Vertragsbeginn abzurufen, sondern in diesem Umfang für mindestens ein Jahr ab vertraglichem Leistungsbeginn auch tatsächlich Leistungen des AN in Anspruch zu nehmen. Der Mindestbedarf gemäß Ziff. 4.2 bzw. der Höchstbedarf nach Ziff. 4.3 dieser Leistungsbeschreibung begrenzen die nach Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung mögliche Anpassung des Personaleinsatzes durch den AG, soweit nicht in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind. Neu in Betrieb genommene Einrichtungen: Nimmt der AG die in Ziff. 2.1.5 und Ziff. 2.2.3 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Liegenschaften in Betrieb, so ist der AN verpflichtet, seine Leistungen nach Erteilung eines Einzelauftrags entsprechend Ziff. 5.1. dieser Leistungsbeschreibung auch in diesen Einrichtungen zu erbringen. Ein Anspruch des AN auf Erteilung eines Einzelauftrags wird dadurch nicht begründet. Stilllegung und Schließung von Liegenschaften: Eine gänzliche Senkung des Personalbedarfs in einer Liegenschaft auf null, sowohl hinsichtlich der Anzahl des einzusetzenden Personals wie auch der abzudeckenden Sprechstundentage und -dauer, ist innerhalb der Frist der Ziff. 5.1 dieser Leistungsbeschreibung ausnahmsweise möglich, wenn eine Liegenschaft vorübergehend stillgelegt oder dauerhaft geschlossen wird. Der Mindestbedarf nach Ziff. 4.2 dieser Leistungsbeschreibung kommt in diesen Fällen nicht zum Tragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/10/2024
Enddatum der Laufzeit15/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sollten die festgelegten Höchstmengen je Los bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf des 15.10.2028, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Anlage 4 - Angebotsblatt); 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung (Anlage 4 - Angebotsblatt); 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind (Anlage 4 - Angebotsblatt) 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 5,0 Mio. Euro für Umweltschäden d) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 1,0 Mio. Euro für Obhutsschäden h) 1,0 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden. Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind (Anlage 4 - Angebotsblatt) 2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Medizinische Versorgung im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge und Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail. Bei der Referenz muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich muss das Referenzobjekt über mindestens 200 Betten verfügen. Die Dienstleistung muss innerhalb derletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz. Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Das Referenzobjekt muss über mindestens 200 Betten verfügen. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
Beschreibung: Gewichtung 50%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Umgang mit vulnerablen Personengruppen
Beschreibung: Gewichtung 20%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen17/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss36 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.07.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/07/2024 09:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags-
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformRechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Felsstraße 2-4  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 91 - Vergabestelle
Telefon: +49 721824829-387
Fax: +49 72193340225
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung0b4f4f81-38db-4afb-af8b-783ce7b3e7e9-01
Hauptgrund für die ÄnderungInformationen sind jetzt verfügbar
BeschreibungMit der 4. Bieterinformation werden Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen, welche nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der bisherigen Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden können.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist (spätester Termin zur Abgabe des Angebots) sowie das Datum der Angebotsöffnung werden gemäß § 20 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 Vergabeverordnung um 8 Kalendertage verlängert. (vgl. Nr. 5.1.12)
Änderung der Auftragsunterlagen am18/07/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6e5b1dac-f38f-4dc6-bdfe-fb231d382e16 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2024 11:25:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 432547-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024

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Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
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Baindt
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Beimerstetten
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Blaustein
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Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
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Bräunlingen
Breisach am Rhein
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Bühl
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Bühlerzell
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Deggingen
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Deizisau
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Dettenhausen
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Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
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Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
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Schutterwald
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Schwaikheim
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Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
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Seebach
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Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
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Singen
Sinsheim
Sinzheim
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Trossingen
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Ummendorf (bei Biberach)
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Unterkirnach
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Walzbachtal
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Wangen im Allgäu
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Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
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Welzheim
Wembach
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Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten