Deutschland – Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Landschaftsbauarbeiten

429532-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Landschaftsbauarbeiten
OJ S 138/2024 17/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLandschaftsbauarbeiten
Beschreibung118 m² Abbruch Pflasterbelag und Entsorgung 35 m² Asphaltausbruch und Entsorgung 20 m³ Abbruch Betonfundamente und Entsorgung 535 m³ Bodenaushub und Entsorgung 67 m Entwässerungsrinnen mit Sinkkästen 3 St Hofeinläufe 67 m Blockstufen mit Fundament 24 m Systemwinkel mit Fundament 143 m Betonborde mit Kurvensteinen 606 m² Betonpflasterbelag 182 m² Asphaltbelag 9 St Gitterroste Baumscheiben 6 St Betonsitzwürfel 19 St Betonblock-Sitzbänke mit Sitzauflagen 25 m Stabgitterzaun mit Tor H 125 cm mit Metallpfosten 18 m Ballfangzaun H 400 cm mit Metallpfosten 800 m² Staudenmischpflanzung 38 m² Extensive Dachbegrünung 88 m² Pflanzfläche 61 m Hecke, 16 St Baumpflanzungen Einzelfristen: 1. Teil: 47. KW 2024 - 16.KW 2025 inkl. Pflanzung, Fertigstellungspflege bis 30.09.2025. 2. Teil: Fahrradabstellplätze 41. KW - 43. KW 2025 inkl. Heckenpflanzung, Fertigstellungspflege Hecke bis 30.09.2026.
Kennung des Verfahrens6119bb14-7c32-46e4-b504-bd679882ea08
Interne KennungG4404724_EU_150824
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Stuttgart-Möhringen
Postleitzahl 70567
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionEntsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
BetrugsbekämpfungEntsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEntsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland). Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEntsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEntsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEntsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDie Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeEntsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Entrichtung von SteuernEntsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
ZahlungsunfähigkeitEntsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Landschaftsbauarbeiten
Beschreibung: 118 m² Abbruch Pflasterbelag und Entsorgung 35 m² Asphaltausbruch und Entsorgung 20 m³ Abbruch Betonfundamente und Entsorgung 535 m³ Bodenaushub und Entsorgung 67 m Entwässerungsrinnen mit Sinkkästen 3 St Hofeinläufe 67 m Blockstufen mit Fundament 24 m Systemwinkel mit Fundament 143 m Betonborde mit Kurvensteinen 606 m² Betonpflasterbelag 182 m² Asphaltbelag 9 St Gitterroste Baumscheiben 6 St Betonsitzwürfel 19 St Betonblock-Sitzbänke mit Sitzauflagen 25 m Stabgitterzaun mit Tor H 125 cm mit Metallpfosten 18 m Ballfangzaun H 400 cm mit Metallpfosten 800 m² Staudenmischpflanzung 38 m² Extensive Dachbegrünung 88 m² Pflanzfläche 61 m Hecke 16 St Baumpflanzungen
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart-Möhringen
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns18/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung Berufs- oder Handelsregister, Nachweis zur Eignung
Beschreibung: Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten. Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geforderte Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. In diesem Fall ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt werden. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen08/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 15/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Angebote bearbeitetVergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
BeschaffungsdienstleisterBeschaffungsstelle
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer: t:4971121689746
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: t:7219268730
Postanschrift: Durlacher Str. 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c5f0335-29cd-4982-b71a-574f886785a9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/07/2024 14:50:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 429532-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 138/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2024

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Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Dietenheim
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Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
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Uttenweiler
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Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
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Weissach
Weissach im Tal
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Westerheim
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Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
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