1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertr. d.d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dieses vertr. d.d. Insititut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lizenzbeschaffung für die Software Lernverlaufsdiagnostik quop
Beschreibung: Bereitstellung von bis zu 200.000 Schülerlizenzen der Lernverlaufsdiagnostiksoftware quop für das Schuljahr 2024/2025 und ggf. weitere Schuljahre.
Kennung des Verfahrens: 20262de4-701b-47d3-adaf-73478a156fdb
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Lizenzbeschaffung für die Software Lernverlaufsdiagnostik quop
Beschreibung: Bereitstellung von bis zu 200.000 Schülerlizenzen der Lernverlaufsdiagnostiksoftware quop für das Schuljahr 2024/2025 und ggf. weitere Schuljahre
Interne Kennung: IBBW EU-2/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Beschaffungsdienstleister: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens wurden Lizenzen der Lernverlaufsdiagnostik quop im Oktober 2022 für Baden-Württemberg für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 erworben. Seitdem wird quop in großem Umfang an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eingesetzt. Es handelt sich um eine hochfrequente, computerbasierte Lernverlaufsdiagnostik in Lesen, Mathematik und Englisch, die auf wissenschaftlich entwickelten Testformaten basiert. Die Aufgaben wurden nach fachdidaktischen und psychometrischen Kriterien entwickelt, die Aufgabenschwierigkeiten sind normiert, so dass objektive und vergleichbare Lernentwicklungen erfasst werden können. Die Wirksamkeit des Verfahrens konnte in wissenschaftlichen Studien und renommierten Publikationsreihen belegt werden. Inzwischen hat quop einen großen Bekanntheitsgrad und erfährt sehr hohe Akzeptanz. Das Tool ist der Quasistandard für Lernverlaufsdiagnostik in Baden-Württemberg und mittlerweile so verbreitet, so dass Lehrkräfte quop schon in der Ausbildung sowie in der Fortbildung kennen lernen. quop wird außerdem zur Evaluation in Forschungsprojekten des IBBW eingesetzt. Die anonymisierten Testergebnisse der Schüler/innen werden für Evaluationsstudien genutzt. Hierfür ist es erforderlich, dass Daten aus Testverläufen verwendet werden können, die sich über mehrere Schuljahre erstrecken und auf derselben Testsystematik beruhen. Ein Systemwechsel würde die laufenden Forschungsprojekte gefährden.Für die Anwendung der Lernverlaufsdiagnostik quop ist eine zeitintensive Schulung von bislang über 1.000 Lehrkräften erfolgt. Die Einarbeitung in ein neues System wäre für Lehrkräfte mit einem nicht zumutbaren hohen Zeitaufwand verbunden und der Nutzen für die Schulen nicht nachvollziehbar. Schüler/innen sind mit dem quop-System vertraut. Die Einarbeitung in ein neues digitales System wäre insbesondere für leistungsschwächere Schüler/innen schwierig und pädagogisch nicht begründbar. Um die Lernentwicklung der Schüler/innen zielgerichtet fördern zu können ist eine Diagnostik über mehrere Schuljahre erforderlich. Dies setzt jedoch ein gleichbleibendes lernpädagogisches Konzept und einen gleichbleibenden Aufbau der Diagnostik voraus. Bei einem Systemwechsel könnte die Kontinuität der Förderung nicht gewährleistet werden. Die Weiterarbeit mit quop erlaubt den Lehrkräften die notwendige Beobachtung der Lernverläufe über mehrere Schuljahre hinweg, Für eine zielgerichtete Förderung des Lernens insbesondere der leistungsschwächeren Schüler/innen in der Grundschule ist ein diagnostisches Verfahren erforderlich, das über die gesamte Grundschulzeit hinweg vergleichbare Resultate liefert. Dies kann aufgrund der jeweils unterschiedlichen pädagogischen und didaktischen Herangehensweise in den jeweiligen Tools zur Lernverlaufsdiagnostik nur durch fortgesetzten Einsatz des gleichen Tools gewährleistet werden. Gemäß § 31 Abs. 6 S. 1 letzter Halbsatz VgV ist daher eine Festlegung des Beschaffungsgegenstandes auf das Lernverlaufsdiagnostiktool quop zulässig. Dieses Tool wurde von der Fa.hfp Informationssysteme GmbH entwickelt. hfp ist somit alleinige Inhaberin der Verwertungsrechte an der Software. hfp setzt keine Vertriebspartner für die Vermarktung der Software ein. Nutzungsrechte für die Software können daher ausschließlich von hfp eingeräumt werden. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2c) VgV ist daher die Auftgragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an hfp zulässig.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertr. d.d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dieses vertr. d.d. Insititut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Registrierungsnummer: 08-A6924-39
Postanschrift: Heilbronner Str. 172
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
Registrierungsnummer: UStIdNr: DE815371100
Postanschrift: Fasanenstr. 61
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: hfp Informationssysteme GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE196316448
Postanschrift: Philipp-Reis-Str. 2
Stadt: Hattersheim
Postleitzahl: 65795
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9268730
Fax: +49 721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ab0c231-536c-4a52-8ab2-6f1ca6052ec4 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 424541-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2024