2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Eningen
Postleitzahl 72800
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHU9M Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mind. 3 und max. 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet werden die nach den nachfolgenden Kriterien (Ziffer 1 bis 3) beste Mindestreferenz der Anlagengruppen 1 bis 3 und die beste Mindestreferenz der Anlagengruppen 4 bis 5 des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz zu a) und b) führt nicht zu einer höheren Punktzahl. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 1) Kriterien zur schlüsselfertigen Bauleistung Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme" a) Inbetriebnahme ab 01.07.2019 bis 31.12.2020 1 Punkt b) Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2021 bis 31.12.2022 2 Punkte c) Inbetriebnahme ab 01.01.2023 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium "Bauvolumen" a) ab 7 bis 9 EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt b) 9 bis 11 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 2 Punkte c) ab 11 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz a) Feuerwehrhaus, Rettungswacht o.Ä. 1 Punkt b) Betriebshof oder LKW-Werkstatt 2 Punkte c) Straßenmeisterei 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. 2) Kriterien zur Planungsleistung Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276)" a) ab 4 bis 5 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 1 Punkt b) 5 bis 6 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 2 Punkte c) ab 6 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz d) Feuerwehrhaus, Rettungswacht o.Ä. 1 Punkt e) Betriebshof oder LKW-Werkstatt 2 Punkte f) Straßenmeisterei 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Insgesamt können max. 15 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine Referenz mit größerem Bauvolumen vorlegen kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB