Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter (stimmberechtigt): Frau Stefanie Ammann Fusi, Albstadt | Architektin
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter (stimmberechtigt): Herr Stephan Eberding, Stuttgart | Architekt
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter (stimmberechtigt): Herr Manfred Gruber, Bad Saulgau | Architekt
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter (stimmberechtigt): Herr Thomas Stumper, Ravensburg | Architekt
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende Stellvertreter der Fachpreisrichter: Herr Josef Prinz, Ravensburg | Architekt
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende Stellvertreter der Fachpreisrichter: Frau Nicole Schmid, Markdorf | Architektin
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter (stimmberechtigt): Vertreter Gemeinde Fronreute: Herr Oliver Spieß
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter (stimmberechtigt): Vertreter Gemeinderat Fronreute: Herr Robert Scherrieb
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter (stimmberechtigt): Vertreter Feuerwehr Fronreute: Herr Matthias Schramm
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende Stellvertreter der Sachpreisrichter: Vertretung Preisrichter Gemeinde Fronreute: Herr Juergen Jehle | Herr Marcel Jehle
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende Stellvertreter der Sachpreisrichter: Vertretung Preisrichter Gemeinderat Gemeinde Fronreute: Herr Gabriel Schatz | Herr Jürgen Möhrle
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende Stellvertreter der Sachpreisrichter: Vertretung Preisrichter Feuerwehr Fronreute: Herr Patrick Diesch | Herr Florian Thoma
Mitglieder der Jury: Vorprüfung: Die Vorprüfung erfolgt durch das den Wettbewerb betreuende Büro Lehmann Consult GmbH & Co. KG.
Bereits ausgewählte Teilnehmer: HOLZBAU kreativ | 88273 Fronreute
Preis:
Wert des Preises: 11 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt ein Preisgeld von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Die Summe wird folgendermaßen aufgeteilt: Aufwandsentschädigung/Bearbeitungshonorar für alle fünf Teilnehmer: [Betrag gelöscht] EUR netto Es werden die Plätze 1 – 3 mit einem Preisgeld prämiert. 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto Das Preisgericht ist dazu befugt, das Preisgeld und die Anzahl der Preise mit einstimmigem Beschluss auch anders aufzuteilen. Aus der Entscheidung des Preisgerichts ergibt sich die Rangfolge der Wettbewerbsarbeiten. Maximal drei der Bewerber (gem. der Rangfolge aus dem Preisgericht) werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welches im Verhandlungsverfahren mit der Ausloberin verhandelt wird.
Preis:
Wert des Preises: 6 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt ein Preisgeld von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Die Summe wird folgendermaßen aufgeteilt: Aufwandsentschädigung/Bearbeitungshonorar für alle fünf Teilnehmer: [Betrag gelöscht] EUR netto Es werden die Plätze 1 – 3 mit einem Preisgeld prämiert. 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto Das Preisgericht ist dazu befugt, das Preisgeld und die Anzahl der Preise mit einstimmigem Beschluss auch anders aufzuteilen. Aus der Entscheidung des Preisgerichts ergibt sich die Rangfolge der Wettbewerbsarbeiten. Maximal drei der Bewerber (gem. der Rangfolge aus dem Preisgericht) werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welches im Verhandlungsverfahren mit der Ausloberin verhandelt wird.
Preis:
Wert des Preises: 3 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 3
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin stellt ein Preisgeld von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Die Summe wird folgendermaßen aufgeteilt: Aufwandsentschädigung/Bearbeitungshonorar für alle fünf Teilnehmer: [Betrag gelöscht] EUR netto Es werden die Plätze 1 – 3 mit einem Preisgeld prämiert. 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto Das Preisgericht ist dazu befugt, das Preisgeld und die Anzahl der Preise mit einstimmigem Beschluss auch anders aufzuteilen. Aus der Entscheidung des Preisgerichts ergibt sich die Rangfolge der Wettbewerbsarbeiten. Maximal drei der Bewerber (gem. der Rangfolge aus dem Preisgericht) werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welches im Verhandlungsverfahren mit der Ausloberin verhandelt wird.