2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Ratingen Lintorf
Postleitzahl 40885
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DA6Y ----------- KOSTEN DER ANGEBOTSERSTELLUNG Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen funktional beschrieben. Die Entwicklung der endgültigen Lösung ist daher Aufgabe des Auftragnehmers. Mit seinem Angebot hat der Bieter nach näherer Maßgabe von Ziffer 4.5 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase eine Angebotsplanung einzureichen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten während des Verhandlungsverfahrens einschließlich der Teilnahme an Verhandlungsgesprächen wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine Aufwandsentschädigung (pauschalierte Kostenerstattung) wie folgt gewährt: - Jeder Bieter, der ein den Anforderungen dieser Bewerbungsbedingungen entsprechendes erstes Angebot abgegeben hat, erhält nach Beendigung des Vergabeverfahrens eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25.000,00 (brutto). Von der Aufwandsentschädigung ausgenommen ist der Bieter, auf dessen späteres verbindliches Angebot der Zuschlag erteilt wurde. Mit der Aufwandsentschädigung sind sämtliche Ansprüche des Bieters im Zusammenhang mit seiner Beteiligung am Vergabeverfahren abgegolten und erledigt. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung des Vergabeverfahrens. ----------------------------------------------------------------------- Zur Angebotsabgabe sollen die fünf geeigneten Bewerber aufgefordert werden, die im Rahmen des Nachweises der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die höchste Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen. Wertbar sind dabei nur solche Referenzen, die die in Ziffer 3.4. der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen. Jede wertbare Referenz erhält einen Punkt. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerber nach Bewertung der Referenzen eine identische Anzahl wertbarer Referenzen aufweisen und sollte hierdurch die vorgesehene Höchstzahl von fünf Bewerbern überschritten werden, wird zwischen diesen Bewerbern ein Stichentscheid auf folgender Grundlage getroffen: Es werden / es wird - bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstzahl von fünf Bewerbern - von diesen Bewerbern diejenige / derjenige Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die / der die Referenz mit dem höchsten Projektvolumen (Bau- und Planungskosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276 (KG 200-700)) in einem Referenzprojekt aufweisen / aufweist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB