1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 2024
Beschreibung: Winterdienstleistungen an verschiedenen Flächen im Stadtgebiet Kaarst
Kennung des Verfahrens: b6d31fb3-06a8-416b-96f7-c21dbf77d99b
Interne Kennung: 67/2024/05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2
Stadt Kaarst
Postleitzahl 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen Los 2: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Kaarst-West" Los 3: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch" Los 5: verschiedene Flächen im Bereich "Streubereich Stadtpark Kaarst" Los 6: verschiedene Flächen in Wochenend- und Feiertagsbereitschaft im Stadtgebiet Kaarst Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 618 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDAQV
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Streubezirk Kaarst-West
Beschreibung: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 oder Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistungen sind in dieser Winterperiode (vom 18.Oktober 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags und an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmende stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zubeseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Um den Winterdiensteinsatz für den angegebenen Bereich und Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle und technische Ausstattung durch den Auftragnehmenden vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal und Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmende dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Die Ausführung erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggebenden. Der Auftragnehmende hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann (florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmenden anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmenden zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmende. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Stadt Kaarst wird auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abrufen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für den Titel 1 Baubetriebshof hat nach jedem Einsatz zu erfolgen. Die einzelnen Arbeiten bedürfen eines Abrufs durch die Stadt Kaarst und können nur bei Vorliegen eines solchen Abrufs vergütet werden. Der Abruf erfolgt durch den Kontrollfahrer des Baubetriebshofes der Stadt Kaarst in der Regel ab 4.00 Uhr. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom 18.10.2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 und 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 und 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen lediglich zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Der Auftragnehmende verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende Erlasse, Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen im Streubereich Stadtpark zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 2: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Kaarst-West" Los 3: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch" Los 5: verschiedene Flächen im Bereich "Streubereich Stadtpark Kaarst" Los 6: verschiedene Flächen in Wochenend- und Feiertagsbereitschaft im Stadtgebiet Kaarst Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 sowie 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 sowie 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 38 100,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei Angebotsabgabe; Nachweis der Eintragung in ein Berufs/Handelsregister oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie des zuständigen Finanzamtes, Vorlage bei Angebotsabgabe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen in vergleichbarer Größe aus den letzten drei Jahren, bezogen darauf, ob für ein oder mehrere Lose geboten wird; Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei Jahren; Aufstellung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt; Angabe, ob und welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Jahre, mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswertes der Lose, für die ein Angebot abgegeben wird, einzutragen in die Eigenerklärung zur Eignung. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei Angebotsabgabe. Die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss mindestens dem geschätzten Auftragswertes des Loses entsprechen, für das ein Angebot abgegeben wird. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Summe der geschätzten Auftragswerte für diese Lose entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis
Rangfolge: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer entscheidet über Nachforderungen im Rahmen der Anwendung des § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Rathaus Kaarst Submissionsstelle
Zusätzliche Informationen: Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlagen: VOL/B, Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen, BVB Tariftreue u. Mindestlohn nach TVgG NRW, zusätzliche Vertragsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werde
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch
Beschreibung: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 oder Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistungen sind in dieser Winterperiode (vom 18.Oktober 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags und an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmende stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zubeseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Um den Winterdiensteinsatz für den angegebenen Bereich und Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle und technische Ausstattung durch den Auftragnehmenden vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal und Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmende dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Die Ausführung erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggebenden. Der Auftragnehmende hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann (florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmenden anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmenden zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmende. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Stadt Kaarst wird auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abrufen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für den Titel 1 Baubetriebshof hat nach jedem Einsatz zu erfolgen. Die einzelnen Arbeiten bedürfen eines Abrufs durch die Stadt Kaarst und können nur bei Vorliegen eines solchen Abrufs vergütet werden. Der Abruf erfolgt durch den Kontrollfahrer des Baubetriebshofes der Stadt Kaarst in der Regel ab 4.00 Uhr. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom 18.10.2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 und 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 und 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen lediglich zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Der Auftragnehmende verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende Erlasse, Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen im Streubereich Stadtpark zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 2: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Kaarst-West" Los 3: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch" Los 5: verschiedene Flächen im Bereich "Streubereich Stadtpark Kaarst" Los 6: verschiedene Flächen in Wochenend- und Feiertagsbereitschaft im Stadtgebiet Kaarst Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 sowie 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 sowie 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 122 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei Angebotsabgabe; Nachweis der Eintragung in ein Berufs/Handelsregister oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie des zuständigen Finanzamtes, Vorlage bei Angebotsabgabe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen in vergleichbarer Größe aus den letzten drei Jahren, bezogen darauf, ob für ein oder mehrere Lose geboten wird; Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei Jahren; Aufstellung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt; Angabe, ob und welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Jahre, mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswertes der Lose, für die ein Angebot abgegeben wird, einzutragen in die Eigenerklärung zur Eignung. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei Angebotsabgabe. Die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss mindestens dem geschätzten Auftragswertes des Loses entsprechen, für das ein Angebot abgegeben wird. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Summe der geschätzten Auftragswerte für diese Lose entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis
Rangfolge: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer entscheidet über Nachforderungen im Rahmen der Anwendung des § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Rathaus Kaarst Submissionsstelle
Zusätzliche Informationen: Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlagen: VOL/B, Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen, BVB Tariftreue u. Mindestlohn nach TVgG NRW, zusätzliche Vertragsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werde
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Streubereich Stadtpark
Beschreibung: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 oder Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistungen sind in dieser Winterperiode (vom 18.Oktober 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags und an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmende stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zubeseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Um den Winterdiensteinsatz für den angegebenen Bereich und Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle und technische Ausstattung durch den Auftragnehmenden vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal und Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmende dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Die Ausführung erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggebenden. Der Auftragnehmende hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann (florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmenden anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmenden zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmende. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Stadt Kaarst wird auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abrufen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für den Titel 1 Baubetriebshof hat nach jedem Einsatz zu erfolgen. Die einzelnen Arbeiten bedürfen eines Abrufs durch die Stadt Kaarst und können nur bei Vorliegen eines solchen Abrufs vergütet werden. Der Abruf erfolgt durch den Kontrollfahrer des Baubetriebshofes der Stadt Kaarst in der Regel ab 4.00 Uhr. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom 18.10.2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 und 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 und 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen lediglich zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Der Auftragnehmende verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende Erlasse, Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen im Streubereich Stadtpark zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 2: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Kaarst-West" Los 3: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch" Los 5: verschiedene Flächen im Bereich "Streubereich Stadtpark Kaarst" Los 6: verschiedene Flächen in Wochenend- und Feiertagsbereitschaft im Stadtgebiet Kaarst Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 sowie 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 sowie 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei Angebotsabgabe; Nachweis der Eintragung in ein Berufs/Handelsregister oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie des zuständigen Finanzamtes, Vorlage bei Angebotsabgabe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen in vergleichbarer Größe aus den letzten drei Jahren, bezogen darauf, ob für ein oder mehrere Lose geboten wird; Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei Jahren; Aufstellung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt; Angabe, ob und welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Jahre, mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswertes der Lose, für die ein Angebot abgegeben wird, einzutragen in die Eigenerklärung zur Eignung. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei Angebotsabgabe. Die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss mindestens dem geschätzten Auftragswertes des Loses entsprechen, für das ein Angebot abgegeben wird. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Summe der geschätzten Auftragswerte für diese Lose entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis
Rangfolge: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer entscheidet über Nachforderungen im Rahmen der Anwendung des § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Rathaus Kaarst Submissionsstelle
Zusätzliche Informationen: Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlagen: VOL/B, Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen, BVB Tariftreue u. Mindestlohn nach TVgG NRW, zusätzliche Vertragsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werde
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Wochenend- und Feiertagsbereitschaft
Beschreibung: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 oder Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Winterdienstleistungen sind in dieser Winterperiode (vom 18.Oktober 2024 bis 17.April 2025) von montags bis sonntags und an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmende stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zubeseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Um den Winterdiensteinsatz für den angegebenen Bereich und Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle und technische Ausstattung durch den Auftragnehmenden vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal und Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmende dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Die Ausführung erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggebenden. Der Auftragnehmende hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann (florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmenden anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmenden zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmende. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Stadt Kaarst wird auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abrufen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für den Titel 1 Baubetriebshof hat nach jedem Einsatz zu erfolgen. Die einzelnen Arbeiten bedürfen eines Abrufs durch die Stadt Kaarst und können nur bei Vorliegen eines solchen Abrufs vergütet werden. Der Abruf erfolgt durch den Kontrollfahrer des Baubetriebshofes der Stadt Kaarst in der Regel ab 4.00 Uhr. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom 18.10.2024 bis 17.04.2025 ausgeschrieben. Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 und 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 und 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen lediglich zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Der Auftragnehmende verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende Erlasse, Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen im Streubereich Stadtpark zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Los 2: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Kaarst-West" Los 3: verschiedene Flächen im Bereich "Streubezirk Holzbüttgen / Vorst / Driesch" Los 5: verschiedene Flächen im Bereich "Streubereich Stadtpark Kaarst" Los 6: verschiedene Flächen in Wochenend- und Feiertagsbereitschaft im Stadtgebiet Kaarst Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu zwei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 17.10.2025 bis 17.04.2026 sowie 16.10.2026 bis 16.04.2027 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.25 bis 16.10.2025 sowie 18.04.2026 bis 15.10.2026 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll. Weitere Details regeln die Leistungsverzeichnisse der Lose 2, 3, 5 und 6.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 41 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bei Angebotsabgabe; Nachweis der Eintragung in ein Berufs/Handelsregister oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie des zuständigen Finanzamtes, Vorlage bei Angebotsabgabe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen in vergleichbarer Größe aus den letzten drei Jahren, bezogen darauf, ob für ein oder mehrere Lose geboten wird; Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Anzahl der Beschäftigten u. Führungspersonal in den letzten drei Jahren; Aufstellung, aus der ersichtlich wird, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt; Angabe, ob und welche Teile des Auftrages das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis Mitteilung über den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Jahre, mindestens in Höhe des geschätzten Auftragswertes der Lose, für die ein Angebot abgegeben wird, einzutragen in die Eigenerklärung zur Eignung. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei Angebotsabgabe. Die Höhe des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss mindestens dem geschätzten Auftragswertes des Loses entsprechen, für das ein Angebot abgegeben wird. Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Summe der geschätzten Auftragswerte für diese Lose entsprechen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis
Rangfolge: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer entscheidet über Nachforderungen im Rahmen der Anwendung des § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Ort: Rathaus Kaarst Submissionsstelle
Zusätzliche Informationen: Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlagen: VOL/B, Besondere Vertragsbedingungen Liefer- und Dienstleistungen, BVB Tariftreue u. Mindestlohn nach TVgG NRW, zusätzliche Vertragsbedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werde
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Registrierungsnummer: 051620016016-31001-12
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bereich Recht, zentrale Submissionsstelle
Telefon: +49 2131987566
Fax: +49 21319877566
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +492211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +492211473045
Fax: +492211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 50309f98-85a4-40ff-a068-ed76e3f87e9e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/07/2024 09:38:40 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 418662-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/07/2024