Deutschland – Beseitigung von Waffen und Munition – Entsorgungsleistungen für die Bundespolizei in Sankt Augustin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund

411782-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Beseitigung von Waffen und Munition – Entsorgungsleistungen für die Bundespolizei in Sankt Augustin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund
OJ S 133/2024 10/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEntsorgungsleistungen für die Bundespolizei in Sankt Augustin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund
Beschreibung- Fachlos 1 "Entsorgung": Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen, Umlagerung, Transport zur Entsorgungsanlage, fachgerechte Entsorgung (bis DK III nach DepV) und Einbringung von neuem Sand im Austausch. --- - Fachlos 2 "Sandlieferung": Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation (mindestens zweimal gewaschener, natürlicher Qualitätssand der groben Gesteinskörnung 0 - 4 mm (eine Mischung von Rheinsand 0/2 gewaschen und Rheinsand 2/4 gewaschen mit einem Mischungsverhältnis von 1:1) als natürliches Rundkorn mit hohem Quarzanteil (>75%), der frei von Lehm-/Tonanteilen ist.) als neuer Geschossfangsand. --- - Fachlos 3 "Deklarationsanalyse": Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalyse für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Deponieverordnung (DepV) und Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). --- Weitere Ausführungen sind den Angaben zu den Losen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens5ab3b74b-15ed-4cc9-b2b1-38cc6104efb4
Interne KennungVOEK 105-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90523100 Beseitigung von Waffen und Munition
Zusätzliche Einstufung (cpv): 14211100 Natursand, 71900000 Labordienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen Außenschießanlage der Bundespolizei Sankt Augustin, 53842 Troisdorf-Spich, am Standort Schiessausbildungszentrum II, Wahner Heide.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 604 800,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEine Ortsbesichtigung für Los 1 ist verpflichtend und erfolgt nach Absprache im Zeitraum vom 15.07.2024 bis 30.07.2024. Besichtigungstermine sind mindestens 3 Tage vorab mit der/den für das Objekt zuständigen Ansprechperson/en via E-Mail: FM-AS.Hangelar@bundesimmobilien.de oder telefonisch: Tel. 02241-16518-0 zu vereinbaren. Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das jeweilige Preisblatt des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt je angebotenen Loses (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04) 5. Konzeptbeschreibung, nur für Los 1 (Anlage B-04.1) 6. Bietergemeinschaftserklärung, falls einschlägig (Anlage B-05) 7. Teilnahmebescheinigung über erfolgte Ortsbegehung, nur für Los 1 (Anlage B-08) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) 9. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 10. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand, nur für Los 2 --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 01.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach -§ 299 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 108e StGB, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB (Vorteilgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Belämpfung internationaler Bestechung
Betrugsbekämpfung§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 263 und 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129 StGB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 129a und 129b StGB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen der Straftat nach § 261 StGB bzw. 89c StGB i.V.m. § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB oder wegen der Teilnahme an der Terrorismusfinazierung oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen
Konkurs124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der öffentliche AG Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Absatz 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden (wenn eine Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehemen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabenetscheidung des öffentlichen AG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§ 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialsversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können.
Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung wie nach Nummer 1. nachweisen können.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte darüber verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Öffentliche Auftragnehmer können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeVerstöße gegen die folgenden Gesetze: 1. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. --- 2.Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 98c (1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter 1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder 2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Ausschlüsse nach Satz 1 können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrunde liegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheitsoder der Geldstrafe erfolgen. --- 3.Mindestlohngesetz (MiLoG), § 19 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. --- 4. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) § 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberech-tigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. --- 5. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen. (2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Entsorgung von Geschosssand (nach vorheriger Absaugung, und nachträgliche Wiedereinbringung von Sand)
Beschreibung: Die Außenschießanlage besteht aus drei Pistolen-Schießständen: P1-Geschossfang-Breite x Höhe (BxH): 18x3,5-4m P2 und P3 BxH: 9x4m und den 300m- bzw. 400m-Langbahn-Schießständen BxH: 22x4,1m bzw. 34x4,3m. Die Gesamttiefe eines Schießstandes beträgt 3,5 bis 4 m, vorgeschrieben ist die Absaugung von 1,0-1,5m/ Mächtigkeit in Schussrichtung (waagerecht), was eine Dicke (Absaugtiefe) von ca. 0,55m bis 0,75m, gemessen senkrecht zur derzeitigen Geschossfangoberfläche bedeutet. Bis auf P2 und P3 wird mit bleihaltiger, also schadstoffhaltiger Munition geschossen. Siebung: Eine Teil- bzw. Gesamtmenge des gering belasteten Geschossfangsandes der Pistolenstände P 2 bzw. P 3 sind auf Anforderung soweit zu sieben, dass der Sand verlängert genutzt werden kann. Es sind alle Geschosse zu erfassen und als "Wertstoffe“ der AG zu übergeben. Aus den Geschossfängen der Schießstände sind pro Kalenderjahr ca. folgende Mengen aufzunehmen: P1 85 t, P2 45 t, P3 45 t, Langbahnen 300m und 400m 220 t bzw. 345 t, insgesamt ca. 740 t/Jahr, bei einem spezifischen Gewicht des Sandes, je nach Feuchtegehalt, von ca. 1,8 Tonnen/m³. Eine Mengenabweichung von plus/minus 25% muss kalkulatorisch beachten werden. Der belastete Geschossfangsand (AVV 170503) muss mittels geeignetem und zugelassenem Arbeitsmittel aufgenommen, in geeignete Transportcontainer umgelagert, zur vom AN ausgewählter Entsorgungsanlage transportiert und der abschließenden Entsorgung, idealerweise der Verwertung, zugeführt werden. Der Bieter legt passende Gefährdungsbeurteilungen zum Geschosssandaustausch vor, die den Umgang mit zu erwartenden Staubemissionen regeln (TRGS400). Die Einhaltung der DGUV-Regel 101-004 „kontaminierte Bereiche“ ist vom AN zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal muss mit auftragsgerechter PSA ausgestattet sein (Arbeitskleidung, -handschuhe, Atemschutz-filtrierenden Halbmasken, Typ FFP2). Der AN stellt eine Fachaufsicht für Sandabsaugung und Sandeinbau, diese kontrolliert und dokumentiert Arbeitsergebnisse des ausführenden Personals. Der AN stellt zu den Saugfahrzeugen (LKW-Saugbagger/LKW-Sauglader) auch die sonstigen notwendigen Gerätschaften und Arbeitsgeräte, die in einem technisch einwandfreien Zustand und durchgehend einsetzbar sind. Der erteilte Auftrag (Sandaustausch inkl. Entsorgung und Einbau des Neusandes) muss je Einzelprojekt innerhalb von maximal zwei Kalenderwochen (Mo-Fr 06:00-18:00 Uhr) abgeschlossen sein. Die Deponierung des Sandes sollte aus umweltökologischen Gründen in möglichst geringer Entfernung zur Außenschießanlage erfolgen. Die Deponierung in einem anderen EU-/nicht EU-Staat wird untersagt, ein entsprechendes Angebot wird von der Angebotswertung ausgeschlossen. Der AN muss vor der Angebotsabgabe die allgemeinen und besonderen Annahmebedingungen der von ihm angebotenen Deponie im Hinblick auf die zur Übernahmeprüfung einzureichenden Parameter dieser Ausschreibung abschließend prüfen und diese im Auftragsfall der Auftraggeberin unverzüglich (spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung) schriftlich übermitteln, damit die Annahmebedingungen bei der Beauftragung der Analyse (siehe Los 3) berücksichtigt werden können. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen gesetzeskonformen Abwicklung der Abfallentsorgung wird die Übertragung aller notwendigen Rechte und Pflichten zur Nutzung des elektronischen Nachweisverfahrens von der Auftraggeberin auf die Auftragnehmerin übergeben. Im Rahmen der Verbleibskontrolle durch die AG muss für jede Abfuhrleistung ein Übernahmeschein / Begleitschein unmittelbar bei der Abholung des Geschosssandes vorgelegt werden. Es ist von ca. 740 Tonnen/Jahr und einer Austauschaktion je Schießstand auszugehen. Es kann zu Abweichungen kommen je nach tatsächlicher Nutzung der Schießstände und Belastung der Geschosssande.
Interne Kennung: VOEK 105-24 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90523100 Beseitigung von Waffen und Munition
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Außenschießanlage der Bundespolizei Sankt Augustin, 53842 Troisdorf-Spich, am Standort Schiessausbildungszentrum II, Wahner Heide. Die Anfahrt erfolgt über die Zufahrt der DLR (Linder Höher) aus Kölner Stadtgebiet über den Planitzweg. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zufahrtsbereich zur Geschwindigkeitsreduzierung mehrere Bodenschwellen vorhanden sind. Die An- und Abfahrten sind dementsprechend mit den benötigten Vorsicht und einer angemessenen Geschwindigkeit für die Fahrstraße durchzuführen. Eine Anfahrtskizze und weitere Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Allgemeine Angaben zum Unternehmen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in Ziffer 2 (soweit zutreffend), und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (s. auch Ziffer 2.1.6) 4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG) - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“, (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen
Beschreibung: zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: - das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Abgabe der Erklärung ist eine Mindestanforderung für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- oder /Berufshaftpflichtversicherung 7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 6) -Abgabe der Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 0,4 Mio. €. -Abgabe der Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. zu 7) Die Gesamtumsätze des Unternehmens und die der ausgeschriebenen Leistung/en der Entsorgung von Geschosssand (Los 1) oder vergleichbarem Material und/oder der Lieferung von Geschosssand (Los 2) oder vergleichbarem Material und/oder der Deklarationsanalyse von Geschosssand (Los 3) oder vergleichbarem Material sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung 9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen 10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 8) - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. - Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Erklärung, dass aufgrund der Sicherheitsanforderungen auf der Außenschießanlage das Personal zum Empfang von Weisungen seitens der Auftraggeberin deutschsprachig ist und mindestens die Anforderung Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) erfüllt. - Erklärung (nur Los 2), dass die geforderte Sandqualität mittels eines aktuellen externen Prüfberichtes gemäß DIN-Norm EN 12620 bestätigt wird und den Angebotsunterlagen beigefügt ist; zudem ist eine entsprechende EU-Konformitätserklärung für den zu liefernden Sand dem Angebot beigefügt. - Erklärung (nur Los 3), den Nachweis als akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. zu 9) Erklärungen zum Tätigkeitsbeginn (Jahr) des Unternehmens, den Beschäftigtenzahlen insgesamt und zur Anzahl dieser in den Bereichen Entsorgung (nur bei Angebot für Los 1), Lieferung von Sand (nur bei Angebot für Los 2), Deklarationsanalyse (nur bei Angebot für Los 3) zu 10) Benennung von mind. 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsarten je Los (Entsorgung, Lieferung, Bodenanalyse) von mind. zwei verschiedenen Referenzgebern (!) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Ein Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, die beiden anderen jeweils mind. 50 %. ===Achtung bei Eignungsleihe! Es ist zu beachten, dass bei Eignungsleihe in Abhängigkeit von der Art der Eignungleihe, ggf. die Referenzen des Eignung Leihenden anzugeben sind!===

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 11) Angabe zu Bietergemeinschaften 12) Angabe zu Unterauftragnehmern 13) Angabe zur Eignungsleihe - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), auszufüllen in den Ziffern 11, 12 und 13, und mit dem Angebot einzureichen.
Beschreibung: zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang. --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Als Angebotspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise in € über die maximale Gesamtlaufzeit (Wertungspreis) der Positionen 1 bis 5 einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen des Preisblattes gewertet. ----- Der im Vergleich aller Angebote niedrigste Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 80 Punkten. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Angebote (a) wird durch Multiplikation der maximal möglichen Punktzahl von 80 Punkten mit dem Quotienten aus dem niedrigsten Gesamtpreis (b) und dem jeweils zu bewertenden Gesamtpreis (c) berechnet: Punktzahl a = 80 Punkte x (niedrigster Gesamtpreis/zu bewertender Gesamtpreis) = 80 x (b/c). Die Punktzahlen werden auf eine Nachkommastelle genau berechnet, wobei nach der sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzeptdarstellung - Beschreibung des vom Bieter geplanten Verfahrensablaufes des Sandaus- und einbaus mit direktem Bezug zu den örtlichen Gegebenheiten, 4 Bewertungskriterien, gestuftes Punktesystem ---- Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungs- und Liegenschaftsbeschreibung zu entnehmenden Anforderungen. Die Bieter haben auf max. 5 Seiten DIN A4 inkl. Grafiken, Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, konzeptionell darzustellen, in welcher Weise sie die vorliegende Leistungsaufgabe in systematischer und strukturell-konzeptioneller Hinsicht umsetzen werden. Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Konzeptes die geforderten 5 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein. Evtl. Deckblätter oder Inhaltsverzeichnisse werden nicht gezählt. Die Konzeptdarstellung wird mit 20 Prozent gewichtet, die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 20 Punkte. Maximal können 20 Punkte aus 4 Unterkriterien erzielt werden, 5 Punkte je Unterkriterium: A) Technischer Lösungsansatz, Verwendung geeigneter und leistungsfähiger Arbeitsmittel und deren optimierter Einsatz, Betrachtung Leistungsansatz (Maschinentechnik - Personaleinsatz); abgeleitete Effizienzerwartung (Kosten- und Termineinhaltung) B) Innovationsfähigkeit im Sinne der Umsetzung eines modernen Lösungseinsatzes, Betrachtung Risikomanagement, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Einrichtungen zur fehlerfreien und qualitativ hochwertigen Ausführung der Gesamtleistung (Erfahrung Projektleitung, Erfahrung Mitarbeiterpool, hoher fachlicher Sachverstand) C) Qualitätssicherungsmaßnahmen, Art der Dokumentation, Umsetzung aller gesetzlicher Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (für Mitarbeiterinnen und Sicherheit für den Bedarfsträger und "Gästen"), Erfahrungen anderer Projekte, fehlerfrei und Durchführung ohne Nachbesserung D) Gesamtdarstellung des übermittelten Konzeptes: Aufbau, Text, Grafik, Nachvollziehbarkeit, Wiedererkennungswert und Lösung der Aufgabenstellung, mit einer deutlichen Detailtiefe zur Erfassung aller relevanten Aspekte Die Bewertung je Unterkriterium erfolgt durch Vergabe von: a) einem Punkt = keine oder mangelhafte Umsetzung der Anforderungen b) drei Punkten = befriedigende Umsetzung der Anforderungen c) fünf Punkte = zur vollen Zufriedenheit umgesetzte Anforderungen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/08/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=699641
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf Anforderung sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen: 1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe 3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe) 4) Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer und Eignungleihende 5) Nachweis der bereits abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung 6) Nachweis der Genehmigung zur Berufsausübung 7) Nachweis als akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) (nur Los 3) Fehlende Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise können gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Entsorgungsnachweise, die von den Deponien ausgestellt werden, haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Dieser Zeitraum wird ausgenutzt, um den Entsorgungsbedarf soweit zu decken, dass die erneute Ausstellung des Entsorgungsnachweises erst mit einem erneuten Bedarf notwendig wird.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Geschosssandlieferung
Beschreibung: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung kalkuliert die Bundespolizei mit einem Austausch von Geschosssand pro Vertragsjahr pro Schießstand. Die Auftrageberin (AG) meldet die jeweilige Sandlieferung, inklusive des verbindlichen Termins für die Auftragsausführung, beim Auftragnehmer (AN) mit einer offiziellen Bestellung per Mail mindestens 8 Wochen vor Leistungsbeginn an. Im Auftragsfall erfolgt der Abruf der ersten Sandlieferung in 2025, ohne dass die Anmeldefrist von 8 Wochen eingehalten werden kann. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er im Auftragsfall die erste Sandlieferung, abweichend von der festgelegten Bestellvorlaufzeit von 8 Wochen, fristgerecht ausführt. Pro Vertragsjahr sind mehrere Abrufe möglich. Der Termin ist neben der Belastung auch von der Witterungslage abhängig. Die Geschosssandlieferung umfasst mind. zweimal gewaschenen, natürlichen Qualitätssand der groben Gesteinskörnung 0-4 mm (Mischung von Rheinsand 0/2 gewaschen und Rheinsand 2/4 gewaschen im Verhältnis von 1:1) als natürliches Rundkorn mit hohem Quarzanteil (>75%), weitgehend frei von Lehm-/Tonanteilen, in loser Schüttung. Der Sand muss der DIN-EN 12620:2008-07 entsprechen, die Fachbezeichnung lautet: „Feine Gesteinskörnung nach DIN-EN 12620 – 0/2 - GF85 - ƒ3 – AS 0,2 bis 0,8” . Die ermittelte Jahresmengen von insgesamt 740 t können um ca. plus/minus 25 % schwanken. Der einzubauende Neusand muss mit einem geeigneten Arbeitsmittel vom Lagerplatz (ca. 500m entfernt) aufgenommen, staubarm eingeblasen und anschließend fachmännisch manuell/händisch abgezogen, profiliert und dabei leicht verdichtet werden (keine mechanische Verdichtung). Der neue Sand ist bei den Pistolenschießständen mit ca. 1,00 m wiedereinzubauen, dabei ist für den Wiedereinbau des Sandes ein Böschungswinkel von 32° vorzusehen. Bei den Langschießbahnen ist ein entsprechender Wiedereinbau von 1,5 m Sand durchzuführen, dabei ist ein Böschungswinkel von 30° vorzusehen. Der Sand muss so trocken sein, dass er mit einem Vakuumsauger/Saugbagger eingesaugt und in die Geschossfänge eingeblasen werden kann. Der angelieferte Qualitätssand (lose Schüttung und Big-Bag) muss auf einer amtlich geeichten Waage (nach MessEV und MessEG) durch den AN gewogen werden. Der Geschossfangsand darf bei der Verladung in die Transportsysteme nicht stauben und muss daher durch den AN, je nach Feuchte des Sandes, zusätzlich mit Wasser angefeuchtet werden. Ein Wasseranschluss ist bauseits am Dienstgebäude vorhanden. Den Wasserschlauch mit einer Länge von mindestens 100 Meter muss der AN mitführen. Die geforderte Sandqualität muss mittels eines aktuellen, externen Prüfberichtes, der mit der genannten Fachbezeichnung endet, explizit bestätigt werden, wie auch die entsprechende Konformität des Herstellers des zu liefernden Sandes. Beide sind erstmalig mit dem Angebot vorzulegen. Mit der Lieferung des Sandes übergibt der AN der AG einen 10-Liter-Eimer als Rückstellprobe mit dem zur Lieferung verladenen Qualitätssand, gültig für die lose Schüttung und die Anlieferung in Big-Bag. Der AN ist Verlader der Sattelzüge, Kipper/Dreiseitenkipper oder sonstigen Transportfahrzeuge und ist nach § 412 HGB für den beförderungs- und betriebssicheren Transport verantwortlich.
Interne Kennung: VOEK 105-24 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 14211100 Natursand
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: s. Los 1
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird der Gesamtnettopreis in € (Wertungssumme) über die maximale Gesamtlaufzeit einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt festgelegt. Gewichtung 100 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=699641
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Los 1
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: siehe Los 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: s. Los 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Deklarationsanalyse
Beschreibung: Entsprechend dem auszutauschenden Sandvolumen wurden nach LAGA PN 98 bzw. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA M32 zur PN98 je Schießstand bisher 8 Einzelproben entnommen, aus denen dann zwei Mischproben erstellt wurden. Es obliegt dem AN, anhand der festgestellten Massen die korrekte Anzahl an Einzelproben und Mischproben je Schießstand zu ermitteln. Die Analytik ist je geplantem Entsorgungsvorgang neu zu erstellen. Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch den AN als zugelassenes akkreditiertes Umweltlabor für Abfall, inkl. Fachmodul Boden, (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) in Form der Probenahme, Erstellung der Deklarationsanalyse von belastetem Geschossfangsand inklusive Einordnung und fachlichen Beratung nach den gültigen gesetzlichen Regelwerken (PN98, M32, DepV, ErsatzbaustoffV) zum Zwecke der Umsetzung der Entsorgung der belasteten Geschoßfangsande der aufgeführten Anfallstelle. Der Analyseumfang beinhaltet die Beprobung auf die Standardparameter nach DepV DK III Feststoff und Eluat (DepV Anhang 3, Tabelle 2) beziehungsweise – nur auf besondere Anforderung des Bedarfsträgers - nach ErsatzbaustoffV. Zusätzlich fordert die AG, dass der Antimonwert im TS bei jeder Analyse mit ermittelt wird. Zusätzliche Prüfparameter: Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, welche Entsorgungsanlage den Zuschlag erhält, können eventuell noch weitere Prüfwerte/Parameter entsprechend der genehmigungsrechtlichen Auflagen/Annahmebedingungen der bezuschlagten Entsorgungsanlage hinzukommen. Der Laborbefund/Prüfbericht umfasst die Deklarationsanalyse mit beigefügten Probebegleitprotokoll je Probe (nach DIN 19747:2009-07, Vgl. auch Merkblatt Nr. 3.8/5 des LfU) sowie den entsprechenden Probenahmeprotokollen nach PN 98 mit Lageskizze und Fotodokumentation. Der Prüfbericht muss auch einen abschließenden Untersuchungsbericht mit Erläuterung und Beurteilung sowie eine verbindliche Zuordnung/Einstufung nach ErsatzbaustoffV und DepV umfassen.
Interne Kennung: VOEK 105-24 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71900000 Labordienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 30.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: s. Los 1
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit30/10/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: siehe Los 1
Beschreibung: siehe Los 1
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: s. Los 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/08/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=699641
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Los 1
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: siehe Los 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499 163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 480b088e-fa8d-45c3-b67d-483cb8526912 - 04
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 411782-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2024

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich