Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre

407301-2024 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
OJ S 132/2024 09/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Göppingen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre, also die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von einem Abholpunkt zu den schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen und zurück. Der Landkreis Göppingen stellt als Schulträger der anzufahrenden schulischen Einrichtungen den rechtzeitigen, sicheren und ihren Einschränkungen angemessenen Transport der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung sicher. Zur Beschaffung dieser Beförderungsleistungen dient die Ausschreibung. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren.
Kennung des Verfahrens0162a315-cacc-495d-ad33-b423016212f4
Interne KennungSchülerV_LkGp_2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH31F
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 1 betrifft die Fahrt von Ursenwang zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 2 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 3 betrifft die Fahrt von Bezgenriet zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 4 betrifft die Fahrt von Geislingen a.D.St. zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 5 betrifft die Fahrt von Wäschenbeuren zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 6 betrifft die Fahrt von Ebersbach Weiler zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 7 betrifft die Fahrt von Eislingen zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 8 betrifft die Fahrt von Lauterstein zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 9 betrifft die Fahrt von Kuchen zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 10 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise "zuerst berücksichtigen", die Priorität 2 "als zweites berücksichtigen" und so weiter. Der Bieter soll die Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt, angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge1
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge1
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Offizielle BezeichnungDRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieLeichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Registrierungsnummer: DE145469354
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7161 202-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112528900
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE272855525
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-2474310
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE272855525
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-2474310
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE272855525
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-2474310
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE272855525
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-2474310
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0008
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE272855525
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-2474310
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0010
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: DRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: VR530005
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: 07161 67390
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0005
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: DRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: VR530005
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: 07161 67390
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0006
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: DRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: VR530005
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: 07161 67390
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0007
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: DRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: VR530005
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: 07161 6739 0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0009
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: DRK-Kreisverband Göppingen e.V.
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: VR530005
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73035
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: 07161 6739 0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0011
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f613a6fa-6264-44ad-ad5d-12976619825b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/07/2024 16:10:13 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 407301-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 132/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024

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Dettingen unter Teck
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Gengenbach
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Gerlingen
Gernsbach
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Gingen an der Fils
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Jagstzell
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