Deutschland – Zugangskontrollsystem – Schließanlage

410250-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Zugangskontrollsystem – Schließanlage
OJ S 132/2024 09/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHochschule für Technik Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchließanlage
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist im Kern die Erneuerung der bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart.
Kennung des Verfahrenscbfedc4e-b5ec-4f69-9026-c6a73b35f8c2
Interne Kennung2024-V05
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42961100 Zugangskontrollsystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Hochschule für Technik Stuttgart Schellingstr. 24 
Stadt Stuttgart
Postleitzahl 70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXR6YDDY5YD
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Schließanlage
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Erneuerung der bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart, inklusive des Rückbaus und der Entsorgung der vorhandenen Schließanlage. Daneben ist Auftragsgegenstand die Ertüchtigung einer RFID-Zutrittskontrolle sowie der Aufbau einer elektronischen Schließanlage mit RFID Zylindern, Beschlägen und übergreifendem Managementsystem und schließlich Instandhaltungsarbeiten.
Interne Kennung: 2024-V05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42961100 Zugangskontrollsystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hochschule für Technik Stuttgart Schellingstr. 24 
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadens- fall, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung zur Erfahrung in der Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen
Beschreibung: Die Erfahrung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen wird anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts beurteilt. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die die Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen mit vergleichbaren Anforderungen zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen
Beschreibung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat anhand von mindestens drei Referenzprojekten den Nachweis zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, zu erbringen. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die eine vergleichbare Leistung zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Darüber hinaus werden nur Referenzen berücksichtigt, die mindestens ein Auftragsvolumen von EUR 100.000 aufweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsblatt (Formblatt B_05) und Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme.
Gewichtung (Punkte, genau): 80

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 1
Beschreibung: Anzahl der durchgeführten vergleichbaren Projekte des vorgesehenen Projektleiters mit einem jeweiligen Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den letzten sechs Jahren. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Die darzustellenden persönlichen Referenzprojekte müssen in den letzten sechs Jahren erbracht, d.h. fertiggestellt, worden sein. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Außerdem werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die ein Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000 aufweisen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 2
Beschreibung: Berufserfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Projekten.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 3
Beschreibung: Vorlage eines konkreten Terminplans zur zeitlichen Einhaltung des Projektablaufs bis zur endgültigen Funktionstüchtigkeit am 7. September 2025 (Ausführung und Einbau des Schließsystems inklusive funktionierendem Probebetrieb sowie Durchführung der Schulungen).
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 4
Beschreibung: Störungsbeseitigung mit Beginn der Fehleranalyse durch technisches/fachspezifisches Personal spätestens am folgenden Arbeitstag (bei Störungsmeldung bis 12.00 Uhr); bei schwerwiegenden Problemen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Bedarfsfall täglich (d.h. an Werktagen) mit den Ansprechpersonen des Anbieters austauschen zu können; im Falle einer Störungsbeseitigung, die vor Ort erledigt werden muss, wird eine Entsendung des benötigten Personals innerhalb von 1 Arbeitstag bei großem Systemausfall, bei Störung von Gebäudeeingängen sowie zentraler oder kritischer Türen, von 3 Arbeitstagen bei Störung von gewöhnlichen Bürotüren sowie 15 Arbeitstagen bei Ausfall einzelner Komponenten (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von HW) erwartet. Es gilt folgende Mindestanforderung: Das Konzept hat sich mindestens dazu zu verhalten, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft auf - eine allgemeine Störung, - eine betriebsbehindernde Störung und - eine betriebsverhindernde Störung reagiert. Dabei sind zwingend konkrete Angaben zur jeweiligen Reaktionszeit gegenüber dem Auftraggeber und Entsendezeit des benötigten Personals zu machen. Unter einer betriebsverhindernden Störung ist eine kritische Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule zu verstehen, z.B. wenn Türschlösser von Außentüren/Etagentüren/Räumen mit kritischer Infrastruktur ausfallen und die mechanische Ersatzschließung mit unzumutbaren Aufwand verbunden oder technisch nicht möglich ist. Betriebsbehindernde Störung bedeutet eine wesentliche Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule, z.B. wenn Türschlösser von personenintensiven Räumen (Hörsäle/Seminarräume/Aula/Senatssaal/etc.) ausfallen und die mechanische Ersatzschließung mit erheblichen Aufwand verbunden ist. Unter eine allgemeine Störung fallen diejenigen Störungsfälle, die nicht betriebsbehindernd oder betriebsverhindernd im Sinne der vorstehenden Definition sind. Erfasst sind etwa Störungen von gewöhnlichen Bürotüren, die sich nicht spürbar in dem Studien- oder Verwaltungsbetrieb der Hochschule auswirken.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2024 16:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/07/2024 16:02:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs ist eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, seinen/ihren Beschäftigten ((mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder erklärt, dass sein/ihr Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist in Formblatt B_05.I wiedergegeben und kann hier einzig aus Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltHochschule für Technik Stuttgart
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hochschule für Technik Stuttgart
Registrierungsnummer: DE 811 579 497
Postanschrift: Schellingstr. 24  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 71189262392
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungb435a73e-44fd-4621-953d-17bf89d9eec7-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDie Frist zur Abgabe der Angebote war auf 15.07.2024, 16:00 Uhr, zu verlängern, nachdem eine Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses erforderlich wurde. Dieses musste in drei Positionen zu den elektronischen Schließzylindern auf die Grundlänge von 30/30 ausgerichtet werden und um die LV-Position 1.3.140 für die Verlängerung je angefangene 5 mm Mehrlänge ergänzt werden.
10.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenDie Frist zur Abgabe der Angebote wurde auf 15.07.2024, 16:00 Uhr verlängert. Die Frist für Bieterfragen wurde gleichfalls verlängert, auf 10.07.2024. Hintergrund dieser Änderung ist die Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses in folgenden Punkten: - Auch bei den elektronischen Schließzylindern in den LV-Positionen 1.3.40, 1.3.60 und 1.3.70 ist eine Grundlänge von 30/30 bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Diese Änderung ist in den entsprechenden LV-Positionen (vgl. Seiten 47, 52, 54 des Leistungsverzeichnisses) nachvollzogen. - Darüber hinaus enthält das aktualisierte Leistungsverzeichnis in LV-Position 1.3.140 (vgl. Seite 57 des Leistungsverzeichnisses) nunmehr eine Position für die Verlängerung je angefangene 5 mm Mehrlänge, die gleichfalls bei Angebotsabgabe zu beachten ist.
Änderung der Auftragsunterlagen am08/07/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 890270b2-d34c-43c5-b2e3-53061ece1dc4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2024 10:54:53 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 410250-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 132/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024

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Benningen am Neckar
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Bergatreute
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Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
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Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
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Denkendorf
Denzlingen
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Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
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Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
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Heilingenbronn
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Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
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Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
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