1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Einführung einer cloudbasierten Governance Risk & Compliance Standard Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Einführung einer cloudbasierten Governance Risk & Compliance Standard Software für die NRW.BANK
Kennung des Verfahrens: 963e6c2b-eb30-42d1-8ee1-aef29e343a2e
Interne Kennung: 636-004223-00-101-79520
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22
Stadt Düsseldorf
Postleitzahl 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DULM 1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07a zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07b: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter im Teilnahmewettbewerb bereits die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d) Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die vom Auftraggeber vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a anhand der nachfolgend dargelegten Unterkriterien bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen): - Abdeckung des Auslagerungsmanagements 40% - Regulatorisch bedingte Systemanpassungen 30 % - Förder- oder Landesbank als Referenzgeber 30 % Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Abdeckung des Auslagerungsmanagements: Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass die Referenzleistung beim Referenzgeber auch das Auslagerungsmanagement (oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Referenzgeber niedergelassen ist, vergleichbar) abgedeckt hat. Je umfassender dies anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen nachgewiesen ist, umso besser wird die Referenz bewertet. - Regulatorisch bedingte Systemanpassungen: Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass die Referenzleistung beim Referenzgeber auch regulatorisch bedingte Systemanpassungen (oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Referenzgeber niedergelassen ist, vergleichbar) umfasst hat. Je umfassender dies anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen nachgewiesen ist, umso besser wird die Referenz bewertet. - Förder- oder Landesbank als Referenzgeber: Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass Referenzgeber möglichst eine Förder- oder Landesbank (oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Referenzgeber niedergelassen ist, vergleichbar) war. Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: 10,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los. 3. Verhandlungsverfahren a) Nur diejenigen Unternehmen, die vom Auftraggeber dazu aufgefordert werden (Bieter), können ein Angebot übermitteln, welches die Grundlage für die späteren Verhandlungen bildet. Die Angebotsfrist für das Erstangebot wird mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes festgesetzt. b) Nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt, die nicht gesondert bewertet werden, sondern lediglich der Verifizierung der eingereichten qualitativen Angebotsbestandteile dienen. Jeder Präsentationstermin hat eine Dauer von 30 Minuten. In dieser Zeit stellt der Bieter sein angebotenes GRC-System vor. c) Die NRW.BANK behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. d) Beabsichtigt die NRW.BANK, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet sie die verbleibenden Bieter und legt sie eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote fest. Mit der Aufforderung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote bestimmt sie die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind. 4. Die Vergabe erfolgt nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 und 17 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Dies begründet sich damit, dass die Bedürfnisse des der NRW.BANK voraussichtlich nicht ohne die Anpassung bereits verfügbarer Lösungen erfüllt werden können. Zumindest kann die Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die zu klärenden Customizing-, Migrations- und Schnittstellenfragen voraussichtlich nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf den Umstand, dass sie ausgeschriebene Leistung eine Auslagerung im Sinne des § 25 a Abs. 1 KWG darstellt. Damit verbinden sich zugleich konzeptionelle Fragestellungen. 5. Eine Aufteilung nach Losen findet nicht statt, denn Beschaffungsgegenstand ist eine gesamtheitliche Software-Lösung. Implementierung, Customizing, Migration, Support und Pflege können nicht losgelöst von der zum Einsatz kommenden Software ausgeschrieben werden. 6. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einführung einer cloudbasierten Governance Risk & Compliance Standard Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Die NRW.BANK beabsichtigt die Einführung einer geeigneten cloudbasierten Governance Risk & Compliance Standard Software (GRC-System). Das GRC-Tool soll die Komponenten Auslagerungsmanagement, Informationssicherheitsmanagement, Datenschutzmanagement und Business Continuity Management enthalten und abdecken. Ziel ist es, die aktuell und zukünftig für die Förderbanken gültigen einschlägigen Gesetze, Verordnungen sowie sonstige regulatorische und aufsichtsrechtliche Vorgaben mithilfe des GRC-Tools zu erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die cloudbasierte Bereitstellung des Systems einschließlich Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen (Software as a Service inkl. Hosting und Dokumentation), Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung. Hauptgegenstand bilden Leistungen auf Abruf (Lizenzen, Support, Beratertage und Schulungen) nach Maßgabe des vorgesehenen EVB-IT Cloudvertrages. Das voraussichtlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf Lizenzen für 250 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), 60 Beratertage und 20 Schulungen. Es wird eine Höchstabnahmegrenze an Lizenzen für 400 User (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), von 100 Beratertagen und von 20 Schulungen festgelegt. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen erreicht werden, endet die Rahmenvereinbarung vorzeitig, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die der Rahmenvereinbarung und ihren Bestandteilen geregelte Leistung stellt eine Auslagerung im Sinne des § 25 a Abs. 1 KWG dar. Im Hinblick hierauf sind die Vorgaben der jeweils einschlägigen Gesetze und Aufsichtsbehörden (insbes. der MaRisk sowie der EBA/GL/2019/02) einzuhalten.
Interne Kennung: 636-004223-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000 Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 4 Jahre (= 4 Vertragsjahre). Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr (= 1 Vertragsjahr), soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 7 Jahre (= 7 Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziff. 9.9 unberührt. Abgerufene Lizenzen laufen jeweils einheitlich bis zum Ende des Vertragsjahres, in dem sie abgerufen wurden. Sie verlängern sich gleichermaßen jeweils wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr (= 1 Vertragsjahr), soweit sie nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einer Partei der Rahmenvereinbarung gekündigt werden. Abweichend von Satz 2 ist die ordentliche Kündigung der Einzelaufträge durch den Auftragnehmer für die Dauer der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind neben dem EVB-IT-Cloudvertrag in folgender Reihen- und Rangfolge: a) Antworten und Klarstellungen der NRW.BANK auf Bieterfragen b) Integritätsvereinbarung der NRW.BANK c) Vordruck 08: Preisblatt d) Leistungsbeschreibung e) Vordruck 09: Anforderungsliste (gemäß Angebot des Bieters) f) Vordruck 10: Beschreibender Teil (gemäß Angebot des Bieters) g) Kriterienkatalog für Cloudleistungen, inklusive Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB mit Anhang I und II h) Vordrucke 07a und 07b: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer i) Vordrucke 05 und 05a: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner k) Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz" l) Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften" m) Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG n) Erklärung zur Tax Compliance o) BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen p) Regelungen für nicht wesentliche Auslagerungsverträge gem. MaRisk AT 9, FISG q) Auftragsverarbeitung_ Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit r) Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel 2. Ergänzend gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung / für Beratungsleistungen die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. 3. Für die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen vorsehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibender Teil
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NRW.BANK AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: +49 21191741-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8a7480c5-60d2-4db6-bf38-a1cda82dfe88 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 16:28:04 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 403852-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 131/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2024