Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung und Betrieb des SWR Regionalnetzes

400788-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung und Betrieb des SWR Regionalnetzes
OJ S 130/2024 05/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung und Betrieb des SWR Regionalnetzes
BeschreibungDer Südwestrundfunk (SWR) nutzt seit 2007 ein regionales Netz zur Übertragung von Fernseh-, Hörfunk- und Daten- Signalen zwischen den Funkhäusern Baden-Baden, Mainz und Stuttgart und den 10 Regionalstudios Freiburg, Friedrichhafen, Heilbronn, Kaiserslautern, Karlsruhe, Koblenz, Mannheim, Trier, Tübingen und Ulm. Für die Übertragung von Fernseh-, Hörfunk- und Daten- Signalen zwischen den Funkhäusern wird seit 2019 das diensteintegrierende Breitbandübertragungsnetz HYBNET III verwendet. Zukünftig sollen alle (Video und Hörfunk) noch mit anderen Protokollen und Techniken übertragenen Dienste auf IP-basierte Technologien umgestellt werden. Das neue SWR-Regionalnetz soll ab Oktober 2025 den aktuellen und den im Rahmen der Vertragslaufzeit künftig zu erwartenden Vernetzungsanforderungen des SWR gerecht werden. Diese sind im Wesentlichen durch die angestrebte Umstellung der broadcast-spezifischen Schnittstellen der Fernsehen- und Hörfunk-Dienste (SDI und MADI) auf IP-basierte Übertragungsmethoden mit der Forderung nach höheren Datenraten zwischen den einzelnen Standorten begründet. Hierfür sucht der SWR einen Auftragnehmer, der diese Dienste migrieren sowie die Bereitstellung und den Betrieb des Netzes sicherstellen kann. Der Südwestrundfunk (Auftraggeber) beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Bereitstellung und Betrieb des SWR-Regionalnetz sowie der Migration noch mit anderen Protokollen und Techniken übertragenen Dienste auf IP-basierte Technologien, abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 48 Monaten und vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Die Rahmenvereinbarung beginnt frühestens mit der Produktivsetzung zum 01.10.2025. Vor der Produktivsetzung ist eine 6-monatige Übergangsphase einzuplanen, in der ggf. notwendige Neuimplementierungen, Schulungen und Testungen vorzunehmen sind. Wesentliche für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sind: -Ggf. Ablösung und Ersatz der vom bisherigen Betreiber beim Auftraggeber eingesetzten Komponenten zu Verbindungs- und Übertragungstechnik -Betrieb des neuen SWR – Regionalnetzes mit den darin zu realisierenden Übertragungsprotokollen SDI, MADI und IP für 48 Monate -Einhaltung der für den Betrieb des neuen SWR – Regionalnetzes geforderten SLAs -Ggf. Erstellung einer Dokumentation des neuen SWR – Regionalnetzes Optionale Leistungen sind: -Ggf. bis zu viermaliger Verlängerung des Vertrags um jeweils 12 Monate Abnahmemengen in Stück (siehe auch Technischer Teil B, Kapitel 2.2 Abnahmemengen): -A1: MADI, transparent, 1/1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 16, Optionale Höchstmenge: 16 -V1: HD FS, codiert oder transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 12, Optionale Höchstmenge: 15 -V2: HD FS, transparent; 1+1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 12, Optionale Höchstmenge: 15 -T1: 1 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 8, Geplante Abnahmemenge: 8, Optionale Höchstmenge: 16 -T10: 10 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 10, Geplante Abnahmemenge: 10, Optionale Höchstmenge: 20 -T100: 100 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 3, Geplante Abnahmemenge: 6, Optionale Höchstmenge: 12 Die angegebenen Mengen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrensd8ff8998-3bb1-4c01-958f-4f51f3b82e82
Interne KennungEU-I/T 10/2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren gliedert sich in zwei Phasen, zunächst in Phase 1 den „Teilnahmewettbewerb“, danach in Phase 2 den „Leistungswettbewerb“ (siehe auch Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb, Kapitel 2.2). Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der in dieser Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 122 GWB i. V. m. §§ 44 – 46 VgV festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag nur für einen Gesamtauftrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, vom Auftraggeber in dieser Beschreibung geforderten, Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Die Vergabestelle plant, alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Phase 2 – Leistungswettbewerb Die in der Angebotsphase 1 eingegangenen Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei Bietern, die • ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben und • deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die höchsten Kennziffern Z erhalten haben und • bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird. Falls Leistungsbeschreibungen aufgrund der Verhandlungsrunde im Nachgang modifiziert werden müssen, werden diese an alle Unternehmen, die an der Verhandlungsrunde teilgenommen haben, versandt. Die Bieter werden in der Angebotsphase 2 zur Abgabe eines finalen Angebots („best and final offer“) aufgefordert. Die in der Angebotsphase 2 eingegangenen Angebote werden dann nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Dabei wird eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 7% liegen (im Bereich von Z-7% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Baden-Baden, Stuttgart, Mainz sowie Regionalstudios innerhalb der BRD
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen siehe auch Technischer Teil B, Kapitel 2.2.4 ff.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 900 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung3 900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1.) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2.) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionWeitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind dem Teilnahmewettbewerb sowie der Anlage 2 Bewerberauskunft mit Eigenerklärung zu entnehmen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Bereitstellung und Betrieb des SWR Regionalnetzes
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) nutzt seit 2007 ein regionales Netz zur Übertragung von Fernseh-, Hörfunk- und Daten- Signalen zwischen den Funkhäusern Baden-Baden, Mainz und Stuttgart und den 10 Regionalstudios Freiburg, Friedrichhafen, Heilbronn, Kaiserslautern, Karlsruhe, Koblenz, Mannheim, Trier, Tübingen und Ulm. Für die Übertragung von Fernseh-, Hörfunk- und Daten- Signalen zwischen den Funkhäusern wird seit 2019 das diensteintegrierende Breitbandübertragungsnetz HYBNET III verwendet. Zukünftig sollen alle (Video und Hörfunk) noch mit anderen Protokollen und Techniken übertragenen Dienste auf IP-basierte Technologien umgestellt werden. Das neue SWR-Regionalnetz soll ab Oktober 2025 den aktuellen und den im Rahmen der Vertragslaufzeit künftig zu erwartenden Vernetzungsanforderungen des SWR gerecht werden. Diese sind im Wesentlichen durch die angestrebte Umstellung der broadcast-spezifischen Schnittstellen der Fernsehen- und Hörfunk-Dienste (SDI und MADI) auf IP-basierte Übertragungsmethoden mit der Forderung nach höheren Datenraten zwischen den einzelnen Standorten begründet. Hierfür sucht der SWR einen Auftragnehmer, der diese Dienste migrieren sowie die Bereitstellung und den Betrieb des Netzes sicherstellen kann. Der Südwestrundfunk (Auftraggeber) beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Bereitstellung und Betrieb des SWR-Regionalnetz sowie der Migration noch mit anderen Protokollen und Techniken übertragenen Dienste auf IP-basierte Technologien, abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 48 Monaten und vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Die Rahmenvereinbarung beginnt frühestens mit der Produktivsetzung zum 01.10.2025. Vor der Produktivsetzung ist eine 6-monatige Übergangsphase einzuplanen, in der ggf. notwendige Neuimplementierungen, Schulungen und Testungen vorzunehmen sind. Wesentliche für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sind: -Ggf. Ablösung und Ersatz der vom bisherigen Betreiber beim Auftraggeber eingesetzten Komponenten zu Verbindungs- und Übertragungstechnik -Betrieb des neuen SWR – Regionalnetzes mit den darin zu realisierenden Übertragungsprotokollen SDI, MADI und IP für 48 Monate -Einhaltung der für den Betrieb des neuen SWR – Regionalnetzes geforderten SLAs -Ggf. Erstellung einer Dokumentation des neuen SWR – Regionalnetzes Optionale Leistungen sind: -Ggf. bis zu viermaliger Verlängerung des Vertrags um jeweils 12 Monate Abnahmemengen in Stück (siehe auch Technischer Teil B, Kapitel 2.2 Abnahmemengen): -A1: MADI, transparent, 1/1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 16, Optionale Höchstmenge: 16 -V1: HD FS, codiert oder transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 12, Optionale Höchstmenge: 15 -V2: HD FS, transparent; 1+1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 12, Optionale Höchstmenge: 15 -T1: 1 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 8, Geplante Abnahmemenge: 8, Optionale Höchstmenge: 16 -T10: 10 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 10, Geplante Abnahmemenge: 10, Optionale Höchstmenge: 20 -T100: 100 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 3, Geplante Abnahmemenge: 6, Optionale Höchstmenge: 12 Die angegebenen Mengen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Interne Kennung: EU-I/T 10/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 48 Monaten (bis 30.09.2029) und vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate bis 30.09.2033) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Baden-Baden, Stuttgart, Mainz sowie Regionalstudios innerhalb der BRD
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: siehe auch Technischer Teil B, Kapitel 2.2.4 ff.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.3 900 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden: A2.1 Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung A3.2 Vorlage von Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre A3.3 Nachweis des Bonitätsindex durch Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei
Beschreibung: A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: -Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. -Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall -Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen. A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist. Mindestanforderung Einstufung in die Risikoklasse III (nicht älter als 1 Jahr). Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt: B3.1 Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle anhand der Branchenvergleichswerte klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet: Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1 Pkt.) Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >10% und <30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5 Pkt.) Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10 Pkt.) B3.2 Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr: Niedriger Zielerfüllungsgrad=Risikoklasse III (1 Pkt.) Mittlerer Zielerfüllungsgrad=Risikoklasse II (10 Pkt.) Hoher Zielerfüllungsgrad=Risikoklasse I (20 Pkt.) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.1 Nachweis Zertifizierung DIN ISO 27001 und DIN ISO 9001 A4.2 Nachweis von 2 Referenzprojekten für die Bereitstellung und den Betrieb eines Datennetzes A4.3 Nachweis der beruflichen Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter
Beschreibung: A4.1 Nachweis, dass der Bewerber aktuell nach DIN ISO 27001 und DIN ISO 9001 zertifiziert ist. A4.2 Nachweis von 2 Referenzprojekten für die Bereitstellung und den Betrieb eines, dem SWR-Regionalnetz in Größenordnung und technischem Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Datennetzes, mit Adaptionstechnik für broadcast-spezifische Schnittstellen in den vergangenen fünf Jahre. A4.3 Nachweis der beruflichen Befähigung von vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern im SWR-Regionalnetz während der Vertragslaufzeit in folgender Anzahl und Rollen: -2 Projektmanager zur Projektsteuerung und Migrationsbegleitung des SWR-Regionalnetz -5 Technikspezialisten zum Aufbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung der technischen Komponenten des SWR-Regionalnetz -8 weitere Mitarbeiter als Ansprechpartner in der technischen Überwachung und Sicherstellung des Betriebs des SWR-Regionalnetz zur Abbildung eines 24 Stunden Schichtbetriebes Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt: B4.1 Bewertung von 2 Referenzprojekten für die Bereitstellung und den Betrieb eines, dem SWR-Regionalnetz in Größenordnung und technischem Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Datennetzes, mit Adaptionstechnik für broadcast-spezifische Schnittstellen in den vergangenen fünf Jahre. Hierzu ist für jede Referenz ein Referenztemplate (siehe Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb, Anlage 3 Referenztemplate) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand Angaben zum Auftraggeber, Größenordnung, Projektvolumen, Funktionsumfang, Organisation des Helpdesks und Unterstützungsleistungen in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen. Die 2 Referenzen werden in folgende Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet: Niederer Zielerfüllungsgrad=0-6 Kriterien erfüllt (1 Pkt.) Mittlerer Zielerfüllungsgrad=7-10 Kriterien erfüllt (11,5 Pkt.) Hoher Zielerfüllungsgrad=11-13 Kriterien erfüllt (23 Pkt.) Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 23 Wertungspunkte erreichen können. B4.2-B4.4 Zur Bewertung der beruflichen Befähigung von vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (siehe Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb, Anlage 4 Berufliche Befähigung) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung (B 4.2 bis B4.4) geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt. Bei mehreren Profilen je Rolle werden die Maximalpunktzahlen auf die Anzahl der geforderten Profile verteilt. Niederer Zielerfüllungsgrad=Zertifizierung / Ausbildung entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle (Minimalpunktzahl B4.2 bis B4.4 = 0 Pkt.) Mittlerer Zielerfüllungsgrad =Zertifizierung / Ausbildung liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle (Mittlere Punktzahl B4.2 = 1,5 Pkt., B4.3 = 1 Pkt., B4.4 = 0,5 Pkt.) Hoher Zielerfüllungsgrad=Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle (Maximalpunktzahl B4.2 = 3 Pkt., B4.3 = 2 Pkt., B4.4 = 1 Pkt. Es sind insgesamt 15 Profile gefordert, die insgesamt mit 24 Punkten bewertet werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Beschreibung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber/jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 2 Bewerberauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wichtige Hinweise für Unterauftragnehmer und Bewerbergemeinschaften, siehe Beschreibung
Beschreibung: Bei beabsichtigter Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die in der Angebotsphase 1 eingegangenen Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den 3 Bietern, die ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben, deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die höchsten Kennziffern Z erhalten haben und bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird. Die Bieter werden in der Angebotsphase 2 zur Abgabe eines finalen Angebots („best and final offer“) aufgefordert. Die in der Angebotsphase 2 eingegangenen Angebote werden nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 gewertet. Dabei wird eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 7% liegen (im Bereich von Z-7% bis Z), kommen in die Endauswahl. Aus den Angeboten in der Endauswahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis den Zuschlag.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Auftraggeber behält sich vor, von der geplanten Vorgehensweise abzuweichen und bei Bedarf weitere Verhandlungen zu führen oder bereits auf Grundlage der indikativen Angebote den Zuschlag auf das in dieser Phase wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.swr.de/ausschreibungen
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss7 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleIHK Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Angebote bearbeitetSüdwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6e9a216d-e680-4390-9f62-8b9495831647 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 400788-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024

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