1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines kleinen Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 933/933A im Landkreis Göppingen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 bis zur wettbewerblichen Ausschreibung dieser Linien als Teil des Linienbündels 1 „Stadtverkehr Göppingen“.
Beschreibung: Vgl. Ziff. 2.1.4. und 5.1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Der Landkreis Göppingen führt eine Direktvergabe eines kleinen Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 933/933A im Landkreis Göppingen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 durch. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Über-gang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für das Linienbündel 1 „Stadtverkehr Göppingen“, zu dem die Linien 933 und 933A künftig gehören. Soweit unter Ziff. 2.1. als Verfahrensart das „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb“ angegeben ist, erfolgt dies, weil die Angabe der Verfahrensart „Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007“ technisch nicht möglich ist. B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen (Ausschlussfrist). Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Ziff. 5.1) ausgelöst. Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Der Betrieb der unter Ziff. 5.1 genannten Linien ist zu dem in Ziff. 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrs-dienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis Göppingen geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises Göppingen bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C) Vergabe als Gesamtleistung: Die Verkehrsleistungen sollen als eine Gesamtleistung vergeben werden (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. D) Anforderungen an die Verkehrsdienste: Mit dem beabsichtigten ÖDLA werden Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Es sind die Anforderungen des Nahverkehrsplans des Landkreises Göppingen (abrufbar unter: https://cloud.landkreis-goeppingen.de/index.php/s/bcFSKKbJyNKc7iT) i.V.m. den Anforderungen „Umsetzung des Nahverkehrsplans 2015“ (abrufbar unter: https://buergerinfo.landkreis-goeppingen.de/getfile.asp?id=11018&type=do) einzuhalten, auf das diese Vorabbekanntmachung verweist. Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Diese Vorinformation und die in dieser Vorinformation genannten und in Bezug genommenen Dokumente enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in Bezug genommenen Dokumente angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. E) Nachprüfungsverfahren: Verstöße gegen Vergaberecht sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge nicht abgeholfen, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergabenachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 9263985, Tel: 0721 926-8730) eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Anderenfalls tritt Präklusion ein (Unzulässigkeit).
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines kleinen Übergangsvertrags über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 933/933A im Landkreis Göppingen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 bis zur wettbewerblichen Ausschreibung dieser Linien als Teil des Linienbündels 1 „Stadtverkehr Göppingen“.
Beschreibung: Der Landkreis Göppingen beabsichtigt als Aufgabenträger und zu-ständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.12.2025 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe eines kleinen Übergangsvertrags gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die Direkt-vergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für das Linienbündel 1 „Stadtverkehr Göppingen“, zu dem die Linien 933 und 933A künftig gehören. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 933 und 933A. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf 190.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Bei der Verkehrsbedienung sind die Anforderungen Nahverkehrsplans des Landkreises Göppingen (abrufbar unter: https://cloud.landkreis-goeppingen.de/index.php/s/bcFSKKbJyNKc7iT) i.V.m. den Anforderungen „Umsetzung des Nahverkehrsplans 2015“ (abrufbar unter: https://buergerinfo.landkreis-goeppingen.de/getfile.asp?id=11018&type=do einzuhalten, auf das diese Vorabbekanntmachung verweist. Die in Bezug genommenen Dokumente sind öffentlich zugänglich (§ 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunter-nehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis Göppingen kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Göppingen
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/12/2025
Laufzeit: 6 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Göppingen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Registrierungsnummer: DE145469354
Abteilung: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Postanschrift: Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Hettwer
Telefon: +4971612025520
Fax: +4971612025190
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 65b11a5e-a49b-4d5b-92f1-816ed833ce52 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2024 14:29:32 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 402782-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024