Deutschland – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)

402800-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)
OJ S 130/2024 05/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBaden-Württemberg-Tarif GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
E-Mailinfo@nvbw.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFinanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)
BeschreibungDie Auftraggeber (AG) beabsichtigen, einen Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beauftragen. Über das OVS wird künftig das Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch Tickets der baden-württembergischen Verbundtarife und des Deutschlandtarifs über eine App und einen Webshop vertrieben. Der FDL soll mit der Durchführung aller Prozesse zur Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen sowie zum Forderungsmanagement beauftragt werden. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zur Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zur Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und den OVS-Betreiber bereitzustellen. Der Vertrag mit dem FDL wird für die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens018f52d1-40e3-41be-bb08-eccb67cb8ea8
Interne Kennung2/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
BetrugsbekämpfungDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Entrichtung von SteuernDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
KonkursDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
ZahlungsunfähigkeitDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand nicht zutrifft: sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)
Beschreibung: Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb des bwtarif über Automaten, Kundencenter und Verkaufsstellen sind die Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg zuständig. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Eine neue Lizenzperiode wurde im Dez. 2023 für weitere 5 Jahre begonnen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze erzielt: Vertrieb Lizensierungsverfahren (Sep 2022 – April 2023) (ohne Deutschlandticket/nach Corona-Pandemie) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 365.000 Stück / 3,7 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 115.000 Stück / 2,0 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 2.600 Stück / 0,4 Mio. € Vertrieb Lizensierungsverfahren (Mai 2023 – Okt 2023) (inkl. Deutschlandticket) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 176.000 Stück / 1,9 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 89.000 Stück / 1,5 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 8.100 Stück / 0,4 Mio. € Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, in einem separaten Ausschreibungsverfahren (europaweite Veröffentlichung am 10.04.2024 unter der ABl. EU 211296-2024) zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen, das zentral von einem Auftragnehmer betrieben werden soll. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Als Teil der Ausschreibung (Option) schreiben die AG auch die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Die Einführung eines solchen Mobilitätspasses ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Die ausgeschriebene Option soll es ermöglichen, dieses Guthaben im OVS beim Kauf von Fahrkarten zu verwenden (Art „Gutschein-“ bzw. Bezahlmittel). Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: OVS pro Jahr / 2025 / 2026 / 2027 / 2028 / 2029 Umsatz in € / 500.000 / 1.000.000 / 2.000.000 / 3.000.000 / 4.000.000 Stückzahlen / 38.500 / 74.500 / 145.000 / 211.000 / 273.500 Finanzdienstleister (FDL) Mit dieser Ausschreibung wird der Finanzdienstleister (FDL) als Auftragnehmer (AN) ermittelt. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Systembetreiber des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der Systembetreiber während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Die AG stellen in ihren Apps und Shops sicher, dass alle Prozesse und Voraussetzungen, die zur Abwicklung der Zahlungen für den FDL (AN) notwendig sind, bereitgestellt werden. Entsprechende Verträge über den Betrieb des OVS als auch für die Abwicklung der Zahlungen (FDL) werden für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben; die Laufzeit muss zwingend so lang sein, wie die des OVS. Der zu vergebende Auftrag wird insofern Mechanismen zur Anpassung vorsehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zunächst der Aufbau des OVS und parallel dazu die Einrichtung der Prozesse des FDL zu erfolgen hat. Die Vertragsdauer wird jedoch ab dem Zeitpunkt des Zuschlags gerechnet, so dass der Zeitraum mit Kundenbuchungen und somit mit Umsatz kürzer ausfällt als 3 bzw. 5 Jahre. Der Kundenvertragspartner (KVP) beauftragt den Zahlungsabwickler (FDL) mit der Abwicklung der Zahlungen, des Forderungsmanagements und der Abrechnung der durch ihn über die OVS-Systeme verkauften Tickets. Der FDL nimmt insofern Aufgaben des KVP in dessen Namen und Auftrag wahr. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zu der Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zu der Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse, insbesondere Änderung von Daten durch die Kunden und Auskunft zu gebuchten Umsätzen sowie Kontoständen der Buchungskonten der Kunden, erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP, um Kundenanliegen betreffend den Zahlungsverkehr abzuarbeiten. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und des Betreibers des Online-Vertriebssystem bereitzustellen. Der FDL wird im Rahmen eines Forderungskaufs tätig.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeber haben die einmalige Option, den Vertrag durch einseitige Erklärung in Schriftform um zwei Jahre zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: Bieter müssen das Bestehen einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. EUR) durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachweisen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: · Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). · Es werden drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe der Auftraggeber (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert. Von den drei Referenzen muss mind. eine Referenz aus dem Bereich öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sein (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. · Die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft, davon eine im Bereich ÖPNV. Sie auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Maßgeblich ist der niedrigste Angebotspreis. Zur Bestimmung des niedrigsten Angebotspreises sind die Transaktionskosten und die Provision je Zahlungsweg (Kreditkarte [unterteilt nach VISA/ American Express/ Mastercard], SEPA-Lastschrift und E-Wallet [unterteilt nach Paypal/ GooglePay/ ApplePay]) im Preisblatt (Anlage 09) anzubieten. Die Gewichtung innerhalb der Zahlungswege erfolgt nach der ermittelten Häufigkeit der Verwendung: Kreditkarte VISA: 21,00 % Kreditkarte American Express: 20,00 % Kreditkarte Mastercard: 3,00 % SEPA-Lastschrift: 13,50 % E-Wallet Paypal: 30,00 % E-Wallet GooglePay: 7,50 % E-Wallet ApplePay: 5,00 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel V.1. bis V.8. unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBaden-Württemberg-Tarif GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBaden-Württemberg-Tarif GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Registrierungsnummer: DE316615416
Postanschrift: Stockholmer Platz 1  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +491736794123
Internetadresse: https://www.bwtarif.gmbh/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Registrierungsnummer: DE172164592
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11  
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: info@nvbw.de
Telefon: +49711239910
Internetadresse: https://www.nvbw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018f5867-f5db-483b-89d9-0f022c24eb71 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 08:31:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 402800-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024

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Denzlingen
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Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
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Geislingen bei Balingen
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Grünkraut
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Gundelfingen (Breisgau)
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Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
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Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
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Hüffenhardt
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