Deutschland – Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung – Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests

403264-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung – Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests
OJ S 130/2024 05/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests
Kennung des Verfahrensa1f64e3d-7797-4691-923c-c8b47852ad48
Interne Kennung638-004234-00-101-79520
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72226000 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware, 72254100 Systemprüfung, 72224200 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72228000 Beratung im Bereich Hardware-Integration, 72246000 Systemberatung, 72266000 Software-Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift NRW.BANK AöR Kavalleriestr. 22 
Stadt Düsseldorf
Postleitzahl 40213
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUDH 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 3. Es gelten die Regelung zum Datenschutz und Vertraulichkeit - Auftragsdatenverarbeitung NRW.BANK. Jeder Bieter hat deshalb mit seinem Angebot eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten vorzulegen. 4. Mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit j) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit k) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften) l) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) m) Zertifikat nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) n) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner o) Vordruck 08: Preisblatt p) Vordruck 09: CV (für jeweils 2 Senior-Berater und 2 Junior Berater) - ein Dokument mit allen CVs q) Vordruck 10: Qualitätskonzept r) Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten 5. Auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung vorzulegende Unterlagen: a) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe b) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer 6. a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d) Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Penetrationstests für verschiedene Prüfobjekte der NRW.BANK mit verschiedenen Testschwerpunkten inklusive der dazugehörigen Abstimmungen, Vorbereitung und sowie Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse. Die Rahmenvereinbarung wird mit vier Unternehmen (soweit verfügbar) geschlossen. Die jeweiligen Penetrationstests unterscheiden sich in ihrem Umfang, Ziel und Prüfobjekt. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt im Rahmen von Miniwettbewerben. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Einzelabrufe auf insgesamt 720 Personentage (davon geschätzt 50 % Junior- und 50% Senior-IT-Experten). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 800 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Abnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9, FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 17 beigefügten Regelungen für nichtwesentliche Auslagerungen.
Interne Kennung: 638-004234-00-101-79520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72226000 Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware, 72254100 Systemprüfung, 72224200 Planung im Bereich Systemqualitätssicherung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72228000 Beratung im Bereich Hardware-Integration, 72246000 Systemberatung, 72266000 Software-Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: NRW.BANK AöR Kavalleriestr. 22 
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzerklärungen
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Penetrationstests) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Penetrationstest) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.06.2021 bis zum 31.05.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie: 1. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. 2. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: 1 Durchführung eines Penetrationstests 2. für ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar. Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingungen nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, bitte dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz vermerken!): (a.) Penetrationstest einer RZ-Infrastruktur (z.B. WAN-Anbindung, VPN-Gateways, Firewalls, Web-Proxy etc.) auf Basis einer Perimeteranalyse und anderer Quellen (b.) Penetrationstest auf Client- und Server-Objekte (WIN-Arbeitsplatz, Unix-Server, Windows-Server, SAP-Server, DB-Server, Web-Server etc.) auf Basis einer Account-Privilege-Escalation, vorhandener Schwachstellen und anderer Quelle (c.) Penetrationstest auf (Web-)Anwendungen auf Basis vorhandener Schwachstellen und anderer Quellen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Beschreibung: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens der Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen 1. Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. 2. Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Vorhandensein eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) auf der Grundlage der DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (01.06.2021 bis zum 31.05.2024) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2021, 2022 und 2023 pro Jahr mindestens 10 Vollzeitäquivalente betragen haben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1.) Es wird darum gebeten, in der Dateibezeichnung des hochzuladenden Vordrucks 08 die Firma des Bieters mit aufzunehmen, damit der Bieter bereits anhand der jeweiligen Dateibezeichnung erkennbar ist. (2.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (3.) Die im Preisblatt angegebenen Preise dürfen im Rahmen der Mini-Wettbewerbe um die Einzelaufträge nicht überschritten werden. (4.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. (5.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (6.) Die angegebenen Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung der vorgesehenen IT-Experten
Beschreibung: Zum Nachweis der Erfahrung (Berufspraxis) der mit der Ausführung der Einzelaufträge betrauten IT-Experte muss jeder Bieter in seinem Angebot die CVs von vier IT-Experten vorlegen (erforderlichenfalls anonymisiert z. B. durch Streichung der Nachnamen), und zwar jeweils 2 Senior-IT-Experte und 2 Junior-IT-Experten (Skill Level). Hierfür ist der Vordruck 09: CV zu verwenden, der pro Bieter nur einmal vorzulegen ist und alle CVs enthalten muss. Bitte beachten Sie: (1.) Die Angaben zu den CVs erfolgen in dem Vordruck 09 (2.) Das Dokument CV muss im Dateinamen den Bieternamen enthalten ("CV_Bietername.doc") und muss im Word-Format (nicht PDF) abgegeben werden (3.) Das Vorlegen der CVs wie oben gefordert, ist zwingend. (4.) In dem Vordruck 09 sind die CVs aller angeboten IT-Experten einzutragen, für jeden IT-Experten sind folgende Angaben zu machen (maximal 20 Seiten DIN A4 für das gesamte CV-Dokument des Bieters (ohne Anrechnung der NRW.BANK-seitig vorgegebenen Angaben unter I - Erläuterungen und Vorgaben zu den CVs der IT-Experten); darüber hinausgehende Seiten werden nicht gewertet): (a.) Berufsausbildung, (b.) Berufserfahrung mit Bezug zum Auftragsgegenstand (darüber hinausgehende Erfahrungen müssen hier nicht genannt werden), (c.) Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte mit Bezug zum Auftragsgegenstand und (d.) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare persönliche Referenzen Anforderung: Die vorgelegten CVs dokumentieren eine über die in Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung dargelegten Mindestanforderungen quantitativ und / oder qualitativ hinausgehende, umfassende Erfahrung des jeweils vorgesehenen IT-Experten im Bereich des Auftragsgegenstandes. Jeder CV eines IT-Experten wird gesondert anhand der Angaben im Vordruck 09 nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Vertragserfüllung erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb keine ausreichende Vertragserfüllung mehr erwarten. Der Bieter mit der in Summe höchsten vergebenen CV-Wertung erhält die volle Punktzahl in Höhe von 42 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten CV-Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: 42 dividiert durch die höchste vergebene Punktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Punktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 42

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskonzept
Beschreibung: Für das Qualitätskonzept ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Bitte beachten Sie: (1.) Die Angaben zum Qualitätskonzept erfolgen im Vordruck 08: (2.) Das Dokument muss im Dateinamen den Bieternamen enthalten ("Qualitätskonzept <Bietername>.doc") und muss im Word-Format (nicht als PDF) abgegeben werden (3.) Die Angaben ab dem Abschnitt II - Qualitätskonzept dürfen ausgefüllt bis zu 25 DIN-A4-Seiten umfassen (ohne Anrechnung der NRW.BANK-seitig vorgegebenen Angaben im Abschnitt I - Erläuterungen und Vorgaben zum Qualitätskonzept); Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig,). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 25 Seiten bewertet. (4.) In dem Qualitätskonzept muss der Bieter zu jedem in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Unterkriterien Angaben machen (5.) In dem Qualitätskonzept werden auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Unterkriterien erwartet: 1. Fortbildungs- und Schulungskonzept : Aus den Angaben geht u.a. hervor, wie die eingesetzten IT-Experten sind im Hinblick auf den Auftragsgegenstand fachlich stets "UpToDate" geschult und fortgebildet werden. Gewichtung: 3,5 % (= 3,5 Punkte) 2. Vorbereitungsmaßnahmen im Vorfeld eines Projektes: Aus den Angaben geht u.a. hervor, welche projektspezifische, vorbereitende Aktivitäten m Vorfeld eines jeden Projektes stattfinden, Bieter-intern sowie unter Einbindung der NRW.BANK (z. B. Workshops, Informationserhebung, Abstimmung des Projektvorgehens intern und mit NRW.BANK, etc.); Gewichtung: 3,5 % (= 3,5 Punkte) 3. Vorgehensmodell im Rahmen der Projektdurchführung: Aus den Angaben geht u.a. hervor, nach welcher übergreifenden Methodik die Projektdurchführung erfolgt und inwieweit diese an den spezifischen Projektbesonderheiten ausgerichtet ist. Gewichtung: 7,0% (= 7,0 Punkte) 4. Eingesetzte Techniken/Methoden/Standards und geprüfte Schwachstellen: Aus den Angaben geht u.a. hervor, welche Techniken/Methoden/Standards eingesetzt werden und welche Schwachstellen geprüft werden, um dem vorausgesetzten Projektziel bestmöglich Rechnung zu tragen; Gewichtung: 7,0% (= 7,0 Punkte) 5. Qualitätssicherung im Rahmen von Projekten inkl. Umgang mit Kundenanliegen und Unterstützung der eingesetzten PEN Tester ggf. durch weitere Experten der Auftragnehmerin: Aus den Angaben geht u.a. hervor, wie eine projektspezifisch ausgerichtete Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der Anforderungen der NRW.BANK und idealerweise unter Einbindung weiterer IT-Experten bei Bedarf erfolgt; Gewichtung: 7,0% (=7,0 Punkte) Die Angaben im Qualitätskonzept werden zu jedem genannten qualitativen Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck 10 nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Vertragserfüllung erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb keine ausreichende Vertragserfüllung mehr erwarten. Der Bieter mit der in Summe höchsten vergebenen Konzeptwertung erhält die volle Punktzahl in Höhe von 28 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Konzeptwertung eine geringere Punktzahl (Formel: 28 dividiert durch die höchste vergebene Punktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Punktzahl).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 28
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen08/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss1 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/07/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Vertragsunterlagen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 4
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNRW.BANK AöR
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE 223501401
Postanschrift: Kavalleriestr. 22  
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 0211 91741 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung98678bd7-8ae7-4641-a243-850c9b418fc6-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungVerlängerung der Angebotsfrist
10.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenDie Angebotsfrist wurde bis zum 15.07.2024, 12:00 Uhr verlängert. Vor diesem Hintergrund ist eine Berichtigungen der Auftragsbekanntmachung (Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2238d507-c6e4-4c56-ab2b-24f90f0e649b -01) erforderlich. Berichtigter Text (Ziffer 5.1.12): Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2024 12:00 +02:00
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ae20c81-1585-4c3f-9689-c55c7172ca10 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 11:59:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 403264-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 130/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/07/2024

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