2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Diakonie-Klinikum Schwäbisch-Hall gGmbH
Stadt Schwäbisch-Hall
Postleitzahl 74523
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1Q9C27ST A. Eignungswertung / Begrenzung der Anzahl der Bewerber Der Auftraggeber wird mindestens und höchstens drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf den entsprechenden Rängen im Rahmen der Eignungswertung können auch mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wer-den. Sollten mehr als drei Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber im Rahmen der Eignungswertung die am besten geeigneten Bewerber ermitteln und diese zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der nachfolgend beschriebenen Eignungskriterien hinsichtlich der Referenzen und Anzahl Aruba zertifizierter Mitarbeitender die meisten Bewertungspunkte (BP) unter den Bewerbern erhalten. I. Referenzen Der Bewerber legt insgesamt zwei SDA-Referenzen vor, das heißt zwei Referenzprojekte betreffen die Implementierung einer Software Defined Architektur auf Basis von HPE Aruba Networking Produkten und die Abnahme der Referenzprojekte erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre vor Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens: 75 BP Der Bewerber legt insgesamt drei SDA-Referenzen vor, das heißt drei Referenzprojekte betreffen die Implementierung einer Software Defined Architektur auf Basis von HPE Aruba Networking Produkten und die Abnahme der Referenzprojekte erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre vor Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens: 150 BP Eine Referenzprojekt umfasst mind. 3000 aktive Netzwerk-Ports: + 12,5 BP je Referenz; maximal 25 BP Eine Referenzprojekt umfasst mind. 6000 aktive Netzwerk-Ports: + 25 BP je Referenz; maximal 50 BP Eine Referenzprojekt umfasst mind. 400 Access-Points: + 12,5 BP je Referenz; maximal 25 BP Eine Referenzprojekt umfasst mind. 600 Access-Points: + 25 BP je Referenz; maximal 50 BP Der Bewerber legt insgesamt zwei Betten-Referenzen vor, das heißt zwei Referenzprojekte betreffen ein Klinikum mit mind. 150 Betten: 50 BP Der Bewerber legt insgesamt drei Betten-Referenzen vor, das heißt drei Referenzprojekte betreffen ein Klinikum mit mind. 150 Betten: 100 BP Eine Referenzprojekt betrifft ein Klinikum mit mind. 300 Betten: + 12,5 BP je Referenz; maximal 25 BP Eine Referenzprojekt betrifft ein Klinikum mit mind. 450 Betten: + 25 BP je Referenz; maximal 50 BP Maximale Anzahl Bewertungspunkte für Referenzen: 475 BP II. Anzahl Aruba zertifizierter Mitarbeitender 1. Aruba Certified Mobility Associate / Professional / Expert Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens drei zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Mobility (Aruba Certified Mobility Associates, Aruba Certified Mobility Professionals oder Aruba Certified Mobility Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 10 BP Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens vier zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Mobility (Aruba Certified Mobility Associates, Aruba Certified Mobility Professionals oder Aruba Certified Mobility Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 20 BP Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens fünf zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Mobility (Aruba Certified Mobility Associates, Aruba Certified Mobility Professionals oder Aruba Certified Mobility Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 30 BP Der Bewerber verfügt über mindestens einen Aruba Certified Mobility Expert. Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierung werden ebenfalls akzeptiert: + 20 BP Maximale Anzahl Bewertungspunkte für Aruba Certified Mobility Associate / Professional / Expert 50 BP 2. Aruba Certified Networking Associate / Professional / Expert Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens drei zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Networking (Aruba Certified Networking Associates, Aruba Certified Networking Professionals oder Aruba Certified Networking Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 10 BP Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens vier zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Networking (Aruba Certified Networking Associates, Aruba Certified Networking Professionals oder Aruba Certified Networking Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 20 BP Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens fünf zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Networking (Aruba Certified Networking Associates, Aruba Certified Networking Professionals oder Aruba Certified Networking Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 30 BP Der Bewerber verfügt über mindestens einen Aruba Certified Networking Expert. Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierung werden ebenfalls akzeptiert: + 20 BP Maximale Anzahl Bewertungspunkte für Aruba Certified Networking Associate / Professional / Expert: 50 BP 3. Aruba Certified Switching Associate / Professional / Expert Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens drei zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Switching (Aruba Certified Switching Associates, Aruba Certified Switching Professionals oder Aruba Certified Switching Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 10 BP Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens vier zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Switching (Aruba Certified Switching Associates, Aruba Certified Switching Professionals oder Aruba Certified Switching Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 20 BP Der Bewerber verfügt kumuliert über mindestens fünf zertifizierte Mitarbeitende im Bereich Switching (Aruba Certified Switching Associates, Aruba Certified Switching Professionals oder Aruba Certified Switching Experts). Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert: 30 BP Der Bewerber verfügt über mindestens einen Aruba Certified Switching Expert. Vorgänger- und Nachfolgezertifizierungen der vorgenannten Zertifizierung werden ebenfalls akzeptiert: + 20 BP Maximale Anzahl Bewertungspunkte für Aruba Certified Switching Associate / Professional / Expert: 50 BP B. Zuschlagskriterien und Zuschlagswertung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagswertung erfolgt im Hinblick auf die endgültigen verbindlichen Angebote der Bieter. Die Angebote werden dabei anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet: Preis 40 % Leistung 60 % (Projekterfahrung Projektleitung / Stellvertretung (30%), Migrations- und Umsetzungskonzept (30 %))
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB