1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
Beschreibung: Die Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung. Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen. In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen. Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagschreiben vom 04.04.2022). Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert.
Kennung des Verfahrens: 36f74a51-7500-4672-81e0-da6fc717b995
Vorherige Bekanntmachung: 72716-2022
Interne Kennung: 027-22-E10_NA2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Planung und Gestaltung eines gemeinsamen Straßenbahn- und Busbetriebshöfen erfordert eine enge technische Abstimmung der verschiedenen Gewerken untereinander. Die Anforderungen an die notwendigen Funktionen für Straßenbahnen (schienengebunden, Fahrleitung etc.) unterscheiden sich deutlich von denen eines Busses (gummibereift, Batterie oder H2 etc.). Hinzu kommen Funktionen wie Werkstatt-, Sozial-, Lager- und Büroflächen planerisch hinzu, welche alle unterschiedliche Anforderungen besitzen. Weiterhin erfolgen die Planungsleistungen auf einer beengten zur Verfügung stehenden Fläche und unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude auf dem Gelände. Zudem ist der fortlaufende Betrieb während des laufenden Umbaus zu gewährleistet. Der Abstimmungsbedarf wird daher als sehr intensiv und komplex eingeschätzt. Daher muss eine enge Verzahnung der einzelnen Planungsleistungen erfolgen, um den Erfolg des Vorhabens unter dem vorgegebenen Zeitrahmen zu garantieren. Ohne die gemeinsame und kooperative Zusammenarbeit der planenden Büros sehen wir einen erheblich erhöhten Kosten- und Zeitmehraufwand.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - § 132, Absatz 2 Nr. 2 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
Beschreibung: Die Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung. Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen. In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen. Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagschreiben vom 04.04.2022). Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert.
Interne Kennung: Nachtrag 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 72716-2022
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 3 656 362,18 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Der Auftraggeber beabsichtigt den bisherigen Auftragnehmer mit der Planung unten genannter Leistung zu beauftragen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Frage. Hierzu sind die Gründe unten aufgeführt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach. Die vorliegende Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung. Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen. In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht. Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen. Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagsschreiben vom 04.04.2022). Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert. Durch die typischerweise eng abgestellten Busse in einem Betriebshof ist bei einem Brandausbruch mit einem Totalausfall aller Fahrzeuge einschließlich der Halle zu rechnen. So war es für den Neubau des Betriebshofes in Heidelberg planerisch und im Vergabeverfahren zunächst vorgesehen. Durch die Anordnung von mehreren Brandabschnitten, die idealerweise klein gehalten werden, kann das Schadensmaß im Brandfall wirkungsvoll begrenzt werden. Aus diesem Grund hat man sich auf die Ausbildung von möglichst kleinen Brandabschnitten verständigt, um dem entgegenzuwirken und um die benachbarte Abstellung der Straßenbahnen zu schützen. Ebenso wurde festgelegt, dass die Einrichtung von feuerbeständigen Wänden oder Brandwänden zu erfolgen hat, um den Feuerüberschlag auf die benachbarten Busse zu verhindern. Zudem wird in der VdS 0825 : 2023-03 [01] und in der VDV-Schrift 825, 02/2023, gefordert, einen Bus mit einer potenziell beschädigten Lithium-Ionen-Batterie so abzustellen, dass im Falle eines zeitlich verzögert ausbrechenden Fahrzeugbrandes ein Übergreifen auf benachbarte Objekte behindert wird. Die Gestaltung dieser Havariefläche ist in der VDV-Schrift 825 geregelt. Eine solche Fläche konnte unter zugrunde legen alle Planungsparameter nicht auf der zur Verfügung stehenden Grundfläche untergebracht werden. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich neue Planungsparameter, welche dazu geführt haben, dass nicht alle vorgegebenen Planungsprämissen auf der zur Verfügung stehenden Grundfläche untergebracht werden können. Daraus resultierend, wurde eine Planung eines mehrgeschossigen Betriebshofes in der Bergheimer Straße, Heidelberg, entwickelt, um alle einzuhaltenden Randbedingungen berücksichtigen zu können. Aus dieser Weiterentwicklung der Planung ergeben sich neue Rahmenbedingungen an alle Fachdisziplinen, welche in der Generalplanungsleistung bearbeitet werden. Hierdurch ergeben sich höhere anrechenbare Kosten, als dies zum Zeitpunkt der Beauftragung der GP-Leistungen bekannt gewesen war. Darüberhinausgehende Leistungen, welche nicht auf den Brandschutz zurückzuführen sind, sind wie folgt zu begründen: • Aufgrund der Energie- und Materialkrise im Bausektor sowie die hohe Inflation führten zu einer deutlichen Preissteigerung (circa 30 Prozent), welche sich auf die anrechenbaren Kosten auswirkt und unmittelbar mit dem Honorar in Verbindung steht. • Die zusätzlichen Dienstleistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Generalplanungsauftrag und haben zum Ziel eine einheitlich und gesamthaft abgestimmte Planung zu erreichen, um so die wirtschaftlichste Umsetzung zu realisieren. Zudem wird die vorgegebene Zeitschiene eingehalten. • Eine Vergabeverfahren für diese Leistungen hätte zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von mind. 6 Monaten geführt, in welcher der bestehende Generalplanungsauftrag nicht oder nur zum Teil fortgeführt hätte werden können. Daraus hätten sich Stillstandszeiten und -kosten sowie eine Wiederaufnahme der Planungsleistungen von zusätzlich mind. 6 Wochen nach Beauftragung der zusätzlichen Leistungen ergeben. Zudem hätte die Planung nicht wie zeitlich vorgegeben abgeschlossen werden können. • Die zusätzlichen Dienstleistungen entstanden teilweise aus der Bearbeitung der Vorentwurfsplanung, da hier u.a. auch Gespräche mit Behörden und sachkundigen Personen geführt werden, welche Anforderungen deklarieren, die bisher nicht Gegenstand der Planungen waren, jedoch genehmigungsrelevant sind. • Zusätzlich hätte ein erhebliche Koordinierungsaufwand stattfinden müssen, um die einzelnen Gewerke untereinander abzustimmen, um die jeweilige Planung zu finalisieren („Planung aus einer Hand“). • Ebenso hätte sich das Ausfindig machen und Durchsetzen von Gewährleistungsansprüche eines Defektes bei den geplanten komplexen technischen Anlagen maßgeblich erschwert, da die technischen Anlagen stark miteinander verzahnt sind.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Angebot:
Kennung des Angebots: Nachtrag 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 3 656 362,18 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtrag 2
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE114526957
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 447 083-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7890a509-f22f-405c-8e3b-3d305d9873d3 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 391808-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2024