1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluierung der Grundrente
Beschreibung: Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter. Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner). § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht? b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region? c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus? d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge? Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.
Kennung des Verfahrens: ff779431-39b1-41f3-ae69-34a7f4f9ad0a
Interne Kennung: ZVS-04812-4/8
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wurde vergeben an Universität Regensburg, Universitätsstraße 31, 93053 Regensburg
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluierung der Grundrente
Beschreibung: Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter. Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner). § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht? b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region? c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus? d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge? Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.
Interne Kennung: ZVS-04812-4/8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 16 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität 70% Preis 30%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Registrierungsnummer: 0049228995270
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0049228995270
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 004922894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 004922894990
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb080c15-6338-4197-bfff-a82d3f1abe58 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 392052-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2024