1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kennung des Verfahrens: 4231e0db-b553-486c-b215-1623726ea863
Interne Kennung: BZgA_64_24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72420000 Internet-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 833 816,80 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 836 134,45 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: 1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG 3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Tabak-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Für eine nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes vgl. 03_Leistungsbeschreibung, insb. § 4. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Interne Kennung: BZgA_64_24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72420000 Internet-Entwicklung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 833 816,80 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 836 134,45 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup# #Besonders geeignet für:freelance# #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. 6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 7. Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 8. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 9. Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag mit Angabe • des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners), • der Bezeichnung des Projektes • des Projektzeitraums, • des Projektvolumens und • des Projektinhalts. Die Referenz ist geeignet, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der Bieter ein Informations- und/oder Kampagnenangebot für den Bereich Gesundheitsförderung eines öffentlichen Auftraggebers begleitet hat und wenn die redaktionelle Betreuung einer Website zu den wesentlichen Aufgaben innerhalb des erbrachten Auftrags zählte. Sofern der Auftrag abgeschlossen ist, darf der Tag des Abschlusses nicht länger als drei Jahre vor dem Ablauf der Angebotsfrist liegen. Der Auftragszeitraum muss sich bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 6 Monate erstreckt haben. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen. 10. Erklärung zu der Personalqualifikation (Anhang 09) Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Erklärung zu der Personalqualifikation des eingesetzten Projektteams (Anhang 09) einzureichen. Gefordert ist die Nennung einer Projektleitung und mindestens drei weiterer Berater/-innen. Mindestanforderungen: 10.1. Die für die Projektleitung vorgesehene Person verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen, die sie zur Strategieentwicklung und Konzeption für Kommunikation im Bereich Gesundheit/Bildung/Soziales befähigt und hat mind. 5 Jahre Berufserfahrung in dieser Rolle. 10.2. Die Projektleitung verfügt über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Master) im Bereich Sozialwissenschaften, Bildung oder einer vergleichbaren Fachdisziplin und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in dem Themenfeld Suchtprävention. 10.3. Die Projektleitung verfügt über die Fähigkeit zur Recherche und Interpretation neuer wissenschaftlicher Studien und anderer Publikationen aus dem Bereich Suchtprävention und deren Aufbereitung für digitale Angebote für die Zielgruppen. 10.4. Die Projektleitung verfügt über umfassende Kenntnisse relevanter Themen aus dem Bereich Sucht und Drogen, die auf www.drugcom.de behandelt werden. 10.5. Die Berater/-innen (mindestens 3) für das Reduktions- und Ausstiegsprogramm Quit the Shit müssen neben einem (Fach-) Hochschulabschluss eine suchtspezifische Zusatzausbildung mit einer Anerkennung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VdR) oder eine Ausbildung in systemisch-lösungsorientierter Beratung/Therapie, Verhaltenstherapie, Personenzentrierter Therapie/Beratung, Familientherapie oder Gestaltungstherapie/Beratung absolviert haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem Themenfeld Cannabisabhängigkeit haben. 10.6. Mindestens ein Projektmitglied verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen in Forschung und Evaluation für das Themenfeld Suchtprävention und hat mind. 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich und bereits hierzu publiziert. 10.7. Mindestens ein Projektmitglied verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Web-Redaktion inkl. Usability, Barrierefreiheit und hat Erfahrungen mit dem Content-Management-System Typo3, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen 10.8. Mindestens ein Projektmitglied verfügt über geeignete Kenntnisse und Erfahrungen, die sie/ihn zur Konzeption und Umsetzung von spezifischen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit befähigt und mind. 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. 11. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist im Rahmen von § 56 VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. Leistungsbeschreibung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bfc5be11-6ecb-475d-a1c4-65f52d78f0a0 - 06
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 392882-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2024