1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schloss-Stadt Hückeswagen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Projektsteuerung Schwimmbad Brunsbachtal
Beschreibung: Das beliebte Schwimmbad der Schloss-Stadt Hückeswagen wurde 1974 gebaut und ist mittlerweile stark sanierungsbedürftig. Es soll durch einen Neubau ersetzt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind zunächst Projektsteuerungsleistungen für das oben beschriebene Vorhaben entsprechend dem „Leistungsbild Projektsteuerung“ (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020). Die dort enthaltenen Grundleistungen (alle Projektstufen) sollen mit Ausnahme der Handlungsbereiche, welche die Vertrags- und Versicherungsleistungen betreffen, also I.E.5 und II.E.2, vergeben werden. Soweit sich aus dem Vergabeverfahren nichts anderes ergibt, ist für den genauen Leistungsinhalt und -umfang der einzelnen Teilleistungen auf den „Kommentar zu den Grundleistungen der Projektsteuerung“ in Abschnitt 3 des AHO-Hefts Nr. 9 abzustellen. Besondere Leistungen/Ingenieurleistungen Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers an Sitzungen politischer Gremien und Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung oder -information für das Projekt teilzunehmen. Die Auftraggeberin kann dabei auch vorgeben, dass der Auftragnehmer die Veranstaltungen inhaltlich vorzubereiten, zu moderieren und zu protokollieren hat. Die Auftraggeberin wird den Zeitpunkt und die inhaltliche Zielrichtung entsprechender Veranstaltungen rechtzeitig mit dem Auftragnehmer abstimmen. Es ist von fünf Terminen in unterschiedlichen Projektphasen auszugehen. Der Auftragnehmer muss ein Projektkommunikationssystem einrichten und über den Projektverlauf betreiben und am Projektende abschließen. Im Rahmen der vorbereitenden Gremiensitzungen wurden Anforderungen an das neue Schwimmbad festgelegt. Diese Anforderungen sind als Bedarfsplanung zu konkretisieren und abzustimmen. Auf dieser Grundlage erstellt der AN ein Raumbuch und die Funktionalleistungsbeschreibung. Grundlage dafür sind ebenfalls die KOK-Richtlinien für den Bäderbau der deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Für dabei in Frage kommende Alternativlösungen erstellt der AN Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Der AN erstellt auf der vorbeschriebenen Grundlage einen Kostenrahmen und einen Nutzungskostenrahmen. Der AN erstellt einen Rahmenterminplan für den Projektverlauf mit Vergabeverfahren an den TÜ, Planung und Ausführungsphase bis zur Übergabe des Projektes. Er schreibt diesen fort, wenn die Terminplanung des TÜ vorliegt. Der hintere Teil des Gesamtbaugrundstücks soll für eine später zu errichtende Sporthalle freigehalten werden. Auf dem Grundstück wird durch den AG eine neue Heizzentrale errichtet, die das zu errichtende Schwimmbad sowie die benachbarte Grundschule und Mehrzweckhalle mit Heizenergie versorgt. Hierfür erstellt der AN die aufbau- und ablauforganisatorischen Grundlagen zu Planung, übergreifender Überwachung und Steuerung und stellt dadurch die Verknüpfung der Projekte sicher. Auf Grundlage des Raumbuchs und der Funktionalleistungsbeschreibung erarbeitet der Auftragnehmer die technischen Ausschreibungsunterlagen für eine Totalübernehmerausschreibung und stimmt diese mit dem Auftraggeber und der für das formelle Ausschreibungsverfahren sowie die Verträge zuständigen Anwaltskanzlei Lenz und Johlen ab. Der AN berät den AG bei der Auswahl der Teilnehmer am Verfahren. Der AN leistet die technische Angebotsprüfung der TÜ und überprüft die Angebote fachlich und auf Übereinstimmung mit dem Raumbuch und der Funktionalleistungsbeschreibung. Er nimmt an Verhandlungsgesprächen mit den Bewerbern teil. Er berät den AG bei den Bewertungen der Angebote und der Auswahl des zu beauftragenden TÜs. Der AN erstellt als Grundlage für die Ausschreibung eine Kostenschätzung nach DIN 276. Ebenso muss eine Nutzungskostenschätzung erstellt werden sowie die Steuerung der Nutzungskosten erfolgen. Die Erstellung eines eventuell dafür notwendigen Betreiberkonzepts muss der AN in Abstimmung mit dem AG vornehmen. Der AN erstellt eine detaillierte Inbetriebnahmeplanung unter Einbeziehung aller Projektbeteiligten und Nutzer. Zur Überprüfung der Planung auf Wirtschaftlichkeit, Vergabefähigkeit, Nachhaltigkeit, Energieverbrauch, Materialeignung, Logistik und Workflow führt der AN ein Value Engineering durch. Dies erfolgt in Anlehnung an AHO Heft 19 Kapitel 7. Im weiteren Verlauf des Projektes prüft der AN die Leistungsphasen 3 bis 5 gem. HOAI (Planung des Totalübernehmers) fachlich. Der AN prüft den Zahlungsplan des Totalübernehmers sowie dessen Rechnungen fachlich und rechnerisch. Der AN veranlasst und koordiniert die notwendigen Abnahmen zur Fertigstellung und Inbetriebnahme. Er veranlasst, koordiniert und steuert die Mängelbeseitigung. Er prüft die Projektdokumentation des TÜ. Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem TÜ kommen, unterstützt der AN den AG organisatorisch und baufachlich. Die Projektsteuerungsleistungen werden gestuft beauftragt. Die erste Beauftragungsstufe wird dem Auftragnehmer unmittelbar mit Zuschlag übertragen und umfasst die Leistungen der Projektstufen I bis III nach Definition der AHO Heft 9 nebst besonderer Leistungen. Die zweite Beauftragungsstufe umfasst die Projektstufen IV und V nebst besonderer Leistungen. Sie wird gesondert schriftlich beauftragt. Weitere Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht, auch wenn diese zum Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung gemacht werden. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von ca. 41 Monaten beziehen. Kalkulationsrelevante Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt. Vorerst wird auf die beigefügte Zeitschiene in Anlage 5 verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 996bfafe-c740-4b25-810f-d84fcee5f4f2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71312000 Beratung im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption: siehe Vergabeunterlagen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe Vergabeunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Projektsteuerungs- und Ingenieurleistungen
Beschreibung: Das beliebte Schwimmbad der Schloss-Stadt Hückeswagen wurde 1974 gebaut und ist mittlerweile stark sanierungsbedürftig. Aufgrund der Corona-Situation und in dieser Zeit festgestellter Schäden am Tragwerk ist das Bad bereits seit Herbst 2020 geschlossen. Eine Variantenuntersuchung des Architekturbüros Duzia und der Planungs-gruppe VA Ingenieure aus März 2023 hat ergeben, dass der (Ersatz-) Neubau des Hallenbades aus wirtschaftlichen, architektonischen und planerischen Gründen einer Sanierung vorzuziehen ist. In der Ratssitzung am 27.03.2023 wurde dazu eine Machbarkeitsstudie vorgestellt. In der folgenden Ratssitzung am 18.04.2023 beschloss die Politik, dass weitere Planungen für die Sanierung nicht mehr fortgesetzt werden und an gleicher Stelle ein neues Bad gebaut werden soll. Dieses soll eine moderne ansprechende Architektur haben und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekten gebaut werden. Ein Arbeitskreis hat die Größe und Ausstattung des neuen Bades erarbeitet und der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Zielgrundstück steht im Eigentum des Eigenbetriebs Freizeitbad und ist fußläufig von der Löwengrundschule und auch der Städtischen Realschule erreichbar. Ebenfalls befindet sich in unmittelbarer Nähe die Mehrzweckhalle der Stadt Hückeswagen. Die weitere Nachbarbebauung besteht aus Wohnbebauung mit Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern. Es ist von geschätzten Kosten in Höhe von rund 28 Mio. € netto für die KG 200-700 auszugehen. In der ersten Sitzung des Arbeitskreises zeigte sich, dass die Meinungen der verschiedenen Interessensvertretungen sehr weit auseinander gehen und es notwendig ist, eine fachliche Begleitung hinzuzuziehen. In der Ratssitzung am 06.06.2023 wurde daher beschlossen, dass der Arbeitskreis durch das Büro Constrata fachlich begleitet wird. Des Weiteren wurde entschieden das man das Bauprojekt von einem Projektsteuerer begleiten lässt und die Planung und der Bau durch einen Totalübernehmer erfolgen soll. Zu Einzelheiten wird auf die drei Protokolle des Arbeitskreises verwiesen, die als Anlagen 1-3 dieser Aufforderung beiliegen. Gleichzeitig bekam die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, ob auf dem Zielgrundstück zusätzlich eine Dreifachturnhalle errichtet werden kann. Diese Machbarkeitsstudie wurde von der L+S Architekten GmbH durchgeführt und im September 2023 fertiggestellt (Anlage 4). Grundsätzlich ist es im Ergebnis möglich eine Dreifachturnhalle neben dem Schwimmbadneubau zu errichten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist jedoch noch unklar, ob die Halle dort gebaut werden soll oder eventuell doch an einem anderen Standort in Hückeswagen. Sicherheitshalber muss die untersuchte freie Fläche dafür vorgehalten werden, damit ein Bau zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre. Ebenso muss die gemeinsame verkehrliche Erschließung beider Gebäude über eine zentrale Erschließungsfläche möglich bleiben. Ebenfalls wurde entschieden, dass eine externe Heizzentrale gebaut wird, die zukünftig das Schwimmbad, die Löwengrundschule, die Mehrzweckhalle und die eventuell zu errichtende neue Turnhalle mit Wärme versorgt. Die Größe und die genaue Lage werden von einem Fachplaner ermittelt. In der Ratssitzung am 15.12.2023 wurden die folgenden Anforderungen an das neue Schwimmbad beschlossen: • Schwimmerbecken 25m x 10m: 4 Bahnen, Seiteneinstieg, NSB-Bereich 1,35m, Startblöcke an Stirnseite, 1m-Brett • Verweilfläche ca. 40-60m² auf der Badeplatte mit Sitzgelegenheiten • Kleinkinderbecken ca. 30m² Wasserfläche mit verschiedenen Wassertiefen, Kleinkindrutsche und 2 Kleinkindattraktionen • Vario-/ Kursbecken 12,5m x 8m: vollflächiger Hubboden, WT 1,80m - 0,00m, Schrägstellung des Bodens möglich, variable Wassergewöhnungstreppe über die gesamte Breite. • Kinderrutsche in das Variobecken (ohne die Notwendigkeit eines Landebeckens) • Dampfbad mit Duschbereich Daneben umfasst der Ersatzneubau die nach KOK Richtlinie für den Bäderbau erforderlichen Technikräume, Lagerräume- auch für Vereine, Umkleiden und Sanitärräume sowie sonstige Nebenräume sowie technische Gebäudeausstattung und die dafür notwendigen Flächen und Räume. Da derzeit noch unklar ist, ob ein Außenbereich zu den örtlichen Gegebenheiten des Neubaus passt, soll zu einem späteren Zeitpunkt über Verweil- und Spielflächen nachgedacht werden. Die barrierefreie Nutzung des Schwimmbades soll gemäß Richtline DGfdB R25.10 uneingeschränkt möglich sein. Bei der planerischen Umsetzung sollen folgende bauliche und gebäudetechnische Anforderungen berücksichtigt werden, wobei die mit dem Zusatz „zu prüfen“ gekennzeichneten Anforderungen aus Sicht des AG wünschenswert sind, im Planungsprozess aber unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Auswirkungen (Bau- und ggf. Folgekosten) gemeinsam mit dem AN im Einzelnen abgewogen werden sollen. Bauliche Anforderungen: • Gebäudehülle sowohl energetisch optimal als auch architektonisch ansprechend gestalten. • Äußere sowie innere Gebäudeaufteilung energetisch und synergetisch optimal gestalten. • Gebäude und einzelne Nutzungsbereiche möglichst flächeneffizient planen. Gebäudetechnische Anforderungen: • Nutzung einer PV-Anlage vorsehen • Zu prüfen: Nutzung einer Solarthermie-Anlage • RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung • Zu prüfen: Nachhaltigkeit im Bereich der Badewassertechnik • Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorab errichtete Heizzentrale. Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt nicht. Zum Leistungsumfang siehe oben.
Interne Kennung: HWSB_PSt
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71312000 Beratung im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 41 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Begründung: Barrierefreie Planung wird umgesetzt
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Allgemeine Teilnahmebedingungen
Beschreibung: Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). • kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular). • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitglieder aufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmen von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass das Nachunternehmen keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen es Nachunternehmen ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmens gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmens und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Projektsteuerungsleistungen im Rahmen eines Hochbauvorhabens (Neubau oder Sanierungsprojekt) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn als Projektsteuerung o Mindestens 3 von 5 Projektstufen gem. AHO mit jeweils mindestens 3 von 5 Handlungsgruppen gem. AHO (Inhalte der Leistung) UND o Mindestens brutto 5.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 100 - 700 (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2014 und 2024 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). b. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung von Bauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung von Bauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 200 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen. Die Punkteverteilung (max. 40 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“: 1. Erbrachte Leistungen in mindestens 3 Projektstufen gem. AHO Unter 3 Handlungsbereichen pro PS = Ausschluss 3 Handlungsbereiche = 0 Punkte 4 Handlungsbereiche = 3 Punkte 5 Handlungsbereiche = 5 Punkte 2. Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für die Bauleistungen? Nein = 0 Punkte Ja = 5 Punkte 3. Raumbuch oder Funktionale Leistungsbeschreibung erstellt? Nein = 0 Punkte Ja = 5 Punkte 4. Art des Projekts Kein Hochbau = Ausschluss Sanierung = 3 Punkte Neubau = 5 Punkte 5. Nutzung des Projekts Kein Schwimmbad = 0 Punkte Freibad = 5 Punkte Hallenbad = 20 Punkte Der Bewerber muss die vorgesehenen Referenzblätter nutzen und dabei für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz ggf. überprüfen kann. Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Berufs- und Projekterfahrung bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 50 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“: 1. Berufserfahrung der Projektleitung 20 Jahre und mehr = 15 Punkte 19 Jahre = 14 Punkte 18 Jahre = 13 Punkte 17 Jahre = 12 Punkte 16 Jahre = 11 Punkte 15 Jahre = 10 Punkte 14 Jahre = 8 Punkte 13 Jahre = 6 Punkte 12 Jahre = 4 Punkte 11 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 0 Punkte unter 10 Jahren = Ausschluss 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung 20 Jahre und mehr = 15 Punkte 19 Jahre = 14 Punkte 18 Jahre = 13 Punkte 17 Jahre = 12 Punkte 16 Jahre = 11 Punkte 15 Jahre = 10 Punkte 14 Jahre = 8 Punkte 13 Jahre = 6 Punkte 12 Jahre = 4 Punkte 11 Jahre = 2 Punkte 10 Jahre = 0 Punkte unter 10 Jahren = Ausschluss 3. Anzahl der gewerteten Referenzen (max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 Referenzen = 20 Punkte 4 Referenzen = 16 Punkte 3 Referenzen = 12 Punkte 2 Referenzen = 8 Punkte 1 Referenz = 4 Punkte Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 250 Punkte erreicht werden. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 250
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 € in dem entsprechenden Fachbereich „Projektsteuerung“ (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2024 13:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/07/2024 13:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist ggf. die Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schloss-Stadt Hückeswagen
Registrierungsnummer: HW
Postanschrift: Auf`m Schloss 1
Stadt: Hückeswagen
Postleitzahl: 42499
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
Telefon: +492192880
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889
Registrierungsnummer: Leitweg ID 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6523ea67-fcd0-4657-8c95-c67968dee2fb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 13:25:41 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 387561-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024