Deutschland – Dolmetscherdienste – Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen

388942-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dolmetscherdienste – Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
OJ S 126/2024 01/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPolizeipräsidium Bonn
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDolmetscher- und Übersetzungsleistungen
BeschreibungDas Polizeipräsidium Bonn beabsichtigt zum 01.01.2025 Rahmenverträgen zur Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen abzuschließen. Die zu erbringende Leistung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch".
Kennung des Verfahrensc14104ef-788b-4c87-97f2-03b58d668264
Interne Kennung2024-6-11/005
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt Bonn
Postleitzahl 53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS7Y65Y1G57072Y Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann64
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können64
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Afghanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Afrikaans
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Ägyptisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Albanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Arabisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Aserbaidschanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Bengali
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Berberisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Bosnisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Bulgarisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: Chinesisch (Kanton)
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: Chinesisch (mit Mandarin)
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: Dari
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: Diola
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: Englisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
Titel: Ewe
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
Titel: Fon
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
Titel: Französisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0020
Titel: Gebärdensprache
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0021
Titel: Georgisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0022
Titel: Griechisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0023
Titel: Hindi
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0024
Titel: Indonesisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0025
Titel: Italienisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0026
Titel: Japanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0027
Titel: Koreanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0028
Titel: Kroatisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 27
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0029
Titel: Kurdisch mit badinani
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0030
Titel: Kurdisch mit kehuri
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 29
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0031
Titel: Kurdisch mit kurmanci
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 30
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0032
Titel: Kurdisch mit sorani
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 31
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0033
Titel: Kurdisch mit zaza
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 32
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0034
Titel: Litauisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 33
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0035
Titel: Mongolisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 34
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0036
Titel: Montenegrinisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 35
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0037
Titel: Ndebele
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 36
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0038
Titel: Niederländisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 37
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0039
Titel: Paschtu
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 38
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0040
Titel: Persisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 39
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0041
Titel: Persisch mit Dialekt Aserbaidschanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 40
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0042
Titel: Persisch mit Dialekt Dari
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 41
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0043
Titel: Persisch mit Dialekt Farsi
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 42
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0044
Titel: Pidgin-Englisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 43
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0045
Titel: Polnisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 44
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0046
Titel: Portugiesisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 45
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0047
Titel: Punjabi
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 46
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0048
Titel: Romanes / Romani
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 47
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0049
Titel: Rumänisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 48
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0050
Titel: Russisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 49
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0051
Titel: Serbisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 50
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0052
Titel: Somalisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 51
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0053
Titel: Spanisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 52
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0054
Titel: Syrisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 53
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0055
Titel: Tamil / Tamilisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 54
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0056
Titel: Thailändisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 55
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0057
Titel: Tigrinja
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 56
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0058
Titel: Tschechisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 57
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0059
Titel: Türkisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 58
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0060
Titel: Ukrainisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 59
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0061
Titel: Ungarisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 60
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0062
Titel: Urdu
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 61
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0063
Titel: Vietnamesisch
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 62
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0064
Titel: Wolof
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 63
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0065
Titel: Ihre Sprache, falls in der vorstehenden Aufstellung nicht vorhanden
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
Interne Kennung: 64
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79530000 Übersetzungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Jahr 2028
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: - über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 2.000.000 EURO oder dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird durch: o aktuelle Deckungsbescheinigung des Berufs- oder Haftpflichtversicherungsträgers oder o Eigenerklärung Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die persönliche Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage der nachfolgenden Unterlagen und Erklärungen: 1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit -Formular 521 EU 2.) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU -Formular 523 EU 3.) Tabelle "Personaldaten und Preise" 4.) Unterschriebene Erklärung zur persönlichen Eignung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungsnachweis bei Abgabe des Angebots durch eine Firma mit mehreren Dolmetschenden (Dolmetscherbüro etc.) Wird durch ein Unternehmen (z. B. Dolmetscherbüro) ein Angebot abgegeben, so sind sämtliche persönlichen und fachlichen Eignungsnachweise vorzulegen, für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Unternehmensinhaberin oder den Unternehmensinhaber. Soweit durch diese selber keine Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbracht werden, entfällt der Nachweis der fachlichen Eignung. Ausnahmen bilden Unternehmen, die mehr als 25 Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer für die Leistungserbringung einsetzen werden. In diesen Fällen werden nur die persönlichen Eignungsnachweise aller Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer gefordert. Für die Einhaltung der fachlichen Eignung, also das Sprachniveau, ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Angabe des Sprachniveaus C 2 oder C 1 im Angebot muss dementsprechend für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eines Unternehmens gelten. Eine Differenzierung der fachlichen Eignung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen ist nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur fachlichen Eignung trägt das Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall vor, die fachliche Eignung einzelner Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer durch die Anforderung der entsprechenden Unterlagen bei den Unternehmen zu überprüfen. Die Unterlagen müssen dem Auftraggeber in diesen Fällen innerhalb von 10 Kalendertagen vorliegen. Versäumt ein Unternehmen die Einhaltung der Frist oder wird festgestellt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Unternehmens nicht der im Angebot angegebenen fachlichen Eignung entspricht, wird die entsprechende Mitarbeiterin oder der entsprechende Mitarbeiter von der weiteren Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bonn ausgeschlossen. Eine entsprechende Information erhält das Unternehmen per E-Mail durch den Auftraggeber. Treten Fristversäumnisse häufiger auf oder sind mehrere Dolmetscherinnen und Dolmetscher bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer fachlich nicht geeignet, kann dies zur Abmahnung bis hin zur Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Beabsichtigt die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit auch andere als die im Angebot genannten Personen einzusetzen, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Personen über die geforderte persönliche und fachliche Eignung verfügen und entsprechende Eignungsnachweise vorab vorgelegt werden. Wird eine im Angebot nicht genannte Person ohne Zustimmung des Auftraggebers für die Erfüllung eines Auftrags eingesetzt, so wird dieser Auftrag nicht vergütet werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer in der Regel praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache. Regelvoraussetzung ist damit die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C 2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates. Der Besitz der vorgeschriebenen Sprachniveaus - C 2 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzer-Prüfung oder 2.) Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule (Fachbereich Sprachen) oder 3.) Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule Alternativ kann das Sprachniveau - C 2 - durch die Vorlage einer gültigen allgemeinen Beeidigung als Dolmetscherin/ Dolmetscher bzw. einer gültigen Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer durch ein Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß des Gesetzes über die Justiz im Lande Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) nachgewiesen werden. Zudem können auch geringere Sprachkenntnisse, die jedoch mindestens das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens sowohl in der deutschen als auch in der fremden Sprache erreichen müssen, als ausreichend angesehen werden. Diese Stufe erfordert Sprachkenntnisse, mit denen die Bieterin/der Bieter ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen und sich spontan und fließend ausdrücken kann, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ferner muss die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebraucht und klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten geäußert und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwendet werden können. Der Besitz des Sprachniveaus - C 1 - in der fremden Sprache ist nachzuweisen durch: 1.) Mindestens zwei Referenzen über die Sprachkenntnisse durch andere öffentliche Auftraggeber. und 2.) Beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen bzw. Schulabschlüssen mit den entsprechenden Sprachnachweisen Dolmetschende, die ihre Tätigkeit lediglich auf Basis ihrer Muttersprache anbieten, die also sogenannte Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind, erfüllen weder die Anforderungen für das Sprachniveau C 2 noch für das Sprachniveau C 1. Können diese Sprachniveaus nicht wie beschrieben nachgewiesen werden, darf der betreffende Dolmetschende nicht für das Polizeipräsidium Bonn tätig werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage "Zusammenstellung einzureichender Unterlagen (Formular 325 EU) genannten Unterlagen. Die ausgefüllte Tabelle "Personaldaten und Preise" im Excel-Format ist zur gültigen Angebotsabgabe zwingend beizufügen. Anderenfalls, insbesondere bei der ausschließlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts oder Angebotsformular, ist das Angebot auszuschließen. Sind Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst, sind die Übersetzungen beizufügen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer, jedoch nicht die Bieterin oder der Bieter selbst, bescheinigt hat. Das Fehlen einer der geforderten Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieterinnen und Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung der Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsFür den Einsatz bei der Polizei ist eine besondere Vertrauenswürdigkeit der eingesetzten Dolmetschenden essentiell. Die Bietenden, mit denen nach Wertung der Angebote Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen, müssen innerhalb von zehn Arbeitstagen einen Nachweis über die Beantragung eines erweiterten Auszugs aus dem Bundeszentralregister i. S. d. §§ 30 ff. BZRG (Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als 6 Wochen) vorlegen. Zudem werden alle potentiellen Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vor Vertragsschluss durch die Polizei zuverlässigkeitsüberprüft. Die Überprüfung wird zudem anlassbezogen oder in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerin bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPolizeipräsidium Bonn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPolizeipräsidium Bonn
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Registrierungsnummer: 05314-03001-63
Postanschrift: Königswinterer Straße 500  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 22815-2171
Fax: +49 22815-1239
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Registrierungsnummer: 05314-03001-63
Postanschrift: Königswinterer Straße 500  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 22815-2171
Fax: +49 22815-1239
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10  
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Registrierungsnummer: 05314-03001-63
Postanschrift: Königswinterer Straße 500  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZA 12 / Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 22815-2171
Fax: +49 22815-1239
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungd0445e46-4b86-4cd3-bb1e-20a98e541614-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungBeschwerde
10.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenAufgrund einer Beschwerde wurde der Passus "Das Überschreiten der zugelassenen Vergütungsobergrenzen für Dolmetscherinnen/ Dolmetscher (§ 9 JVEG) und Übersetzerinnen/ Übersetzer des schriftlichen Textes (§ 11 JVEG) führt zum Ausschluss des Angebotes." unter Punkt 6.3 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Leistungsbeschreibung entfernt. Hintergrund: Die von uns festgelegten Vergütungsobergrenzen von 85 Euro als Stundensatz für Dolmetschende und 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes für Übersetzende entsprechen nicht den Vergütungsobergrenzen des JVEG. Insofern konnte der Passus missverständlich sein. Bezüglich der Vergütungsobergrenzen wird auf Punkt 10 "Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebot" der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Änderung der Auftragsunterlagen am28/06/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d9e005a-e9e3-4289-a7cd-8b1f9c445bf0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/06/2024 11:08:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 388942-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024

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Jülich
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