1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bergisch Gladbach
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Bergisch Gladbach
Beschreibung: Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine öffentliche Verwaltung, die sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für ihre 114.000 Einwohner versteht. Die insgesamt rund 1.500 Mitarbeitenden teilen sich auf rund 1.000 tariflich beschäftigte Arbeitnehmer*innen sowie auf rund 500 Beamte und Beamtinnen auf (im folgenden "Beschäftigte" genannt). Die Stadt Bergisch Gladbach wird im Folgenden auch "Stadt" oder "Auftraggeber" genannt. Mit einem Angebot zum Dienstradleasing soll für die Beschäftigten des Auftraggebers ein attraktives Angebot für nachhaltige Mobilität eingeführt werden und so die Attraktivität als Arbeitgeber bzw. Dienstherr weiter gesteigert werden. Schließlich soll das Dienstradleasing als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements auch dazu führen, dass die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und sogar positiv beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber die Einführung eines Angebots über Dienstradleasing, das es ermöglicht, unter Nutzung tarifvertraglicher und steuerrechtlicher Erleichterungen Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder sowie leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und zur Nutzung bereit zu stellen. Die Kosten für die Überlassung des Fahrrads sowie für Service und Inspektion werden als Gesamtleasingraten im Wege der Entgeltumwandlung mit dem Arbeitslohn bzw. der Dienstbezüge verrechnet.
Kennung des Verfahrens: 532fe709-4e46-46c9-9e26-13c7b42cfc12
Interne Kennung: 8-30_24_1-10_05
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: I. Auswahl von geeigneten Bewerbern Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt gemäß §§ 17 Abs. 4 Satz 2, 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. 1. Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe) Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. - falls dies der Fall sein sollte -, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34400000 Motorräder, Fahrräder und Beiwagen, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Bergisch Gladbach Scheidtbachstraße 23
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51465
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDA4Z 2. Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe) Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften - die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren - die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. a) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen. b) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Vergleichbar sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen): - Bereitstellung eines Dienstradleasingangebotes für Referenzauftraggeber mit mehr als 400 Beschäftigten, - Anzahl der Überlassungen an mehr als 50 Beschäftigte im Zeitpunkt der Benen-nung als Referenz, - Umsetzung eines digitalen Bestell- und Abwicklungsprozesses zur Einführung des Angebots durch Bereitstellung einer Onlineplattform zur elektronischen Abwicklung des Dienstfahrradleasings, - Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B. - Informations- und Marketingmaterial, - Organisation und Ausrichtung von Informationstagen, - Gestaltung von Informationen für Beschäftigte auf Websites, - Schulungen der Personalverantwortlichen, - Support der Sachbearbeiter oder interessierten Beschäftigten bei Fragen zum Bestell- und Abwicklungsprozess, - Bereitstellen eines Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung und Abwicklung des Störfallmanagements für bestimmte Fallgruppen sowie - Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers. Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung). Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis ein-schließlich 30. April 2024 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden 3. Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe) Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften - die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren - den Grad der Vergleichbarkeit der mindestens drei eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen. Wesentliche Kriterien für diese qualitative Bewertung der Referenzangaben der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind die nachfolgenden Festlegungen anhand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte - jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte - werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben. Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 24 Punkte ("Gesamtpunktzahl") erreicht werden können. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber bzw. Bewerberge-meinschaften mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt bis die Rangfolge 1 bis 5 abschließend belegt werden kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Stadt Bergisch Gladbach
Beschreibung: Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung und sind für die Leistungserbringung mit den jeweiligen Leistungsanteilen gemeinschaftlich verantwortlich. Die Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 72 Monaten regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die nachrangig geltenden Einzel-/Rahmenleasingverträge einerseits sowie Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Beschäftigten andererseits. Die Einzel-/Rahmenleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge werden gesondert abgeschlossen. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.: - Einführung des Angebots zum Dienstradleasing durch Vorhalten eines Informations- und Kommunikationsangebots für Beschäftigte des Auftraggebers sowie Schulungen der Personal- und Abrechnungsverantwortlichen des Auftraggebers, - Umsetzung eines deutschsprachigen Bestell- und Abwicklungsprozesses für das Dienstradleasing durch Bereitstellung und Betrieb einer Onlineplattform unter Berücksichtigung der Abläufe zur Personalverwaltung des Auftraggebers, - Bereitstellung von Fahrrädern gem. § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie leasingfähigem Zubehör wie z.B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw. nach Wahl der Beschäftigten bei einem Händler - online oder vor Ort - aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers, - Bereitstellung von Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung sowie Abwicklung des Störfallmanagements für die vertragliche bestimmten Fallgruppen, - Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs-, Inspektions- sowie Reparaturleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers sowie - Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensprozesse.
Interne Kennung: 8-30_24_1-10_05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34400000 Motorräder, Fahrräder und Beiwagen, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Bergisch Gladbach Scheidtbachstraße 23
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51465
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: I. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags 1. Einzureichende Erklärungen und Nachweise Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter (Teil C der Vergabeunterlagen ("Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb")) zu verwenden und elektronisch an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen. Die in der WORD-Datei vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch Ausfüllen auch erweitert werden. Die Bewerber sind verpflichtet, ihre Eintragungen in den vorgesehenen hellgrau unterlegten Feldern vorzunehmen. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte fügen Sie über die im Bewerbungsformular geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus keine Unternehmensprospekte, sonstige Nachweise (Handelsregisterauszug, Bankbestätigungen etc.) oder Erklärungen bei, soweit diese von dem Auftraggeber nicht ausdrücklich angefordert wurden. 2. Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Der Teilnahmeantrag ist als PDF-Datei(en) per elektronischem Upload auf die eVergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend. Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die eVergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der unten benannten Bewerbungsfrist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Upload obliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Bieter. Bei technischen Problemen ist die technische Hotline des Anbieters der eVergabeplattform zu kontaktieren, die dort auf der Website genannt ist. Sofern Teilnahmeanträge den vorstehenden formellen Anforderungen nicht entsprechen, werden diese nicht berücksichtigt. I. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer 1. Bewerbung als Bewerbergemeinschaft Sofern eine Beteiligung von Unternehmen am gegenständlichen Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft - z.B. Dienstleister einerseits und Leasinggeber andererseits - beabsichtigt ist, muss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Nennung des Dienstleisters und Leasinggebers eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV abgegeben werden, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus einen gesonderten, eigenen, vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrag gemäß den Vergabebedingun-gen einreichen, wobei der Leasinggeber auf die Referenzen des Dienstleisters verweisen kann. Die Bewerbergemeinschaft muss sicherstellen, dass der Versand der Unterlagen gemeinsam mit der Versendung durch das bevollmächtigte Mitglied erfolgt. Im Zuge der Eignungsprüfung und -wertung werden die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachweisen. 1. Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Unterauftragnehmer gemäß § 36 VgV bzw. Dritte gemäß § 47 VgV einzubinden, so muss dies bereits im Teilnahmeantrag vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, siehe Ziffer V.5. von Teil C der Vergabeunterlagen ("Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb"). Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Dritten ist dann hinsichtlich des Erfordernisses der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe Ziffer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen ("Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb")) und dem Eignungsnachweis wie folgt zu differenzieren. Im Einzelnen: a) Vergabe von Unteraufträgen Die Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens (siehe Ziffer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen ("Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb")) muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden bzw. sofern dies ausnahmsweise nicht möglich ist entsprechend den Vorgaben des § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich nachgereicht werden. In diesem Fall sind - sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsteile erbringt - die Nachweise der Eignung des Unterauftragnehmers grundsätzlich ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. spätestens im Rahmen des gesonderten Auftraggeberverlangens nachzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst. b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe) Sofern es sich nicht lediglich um eine Unterauftragsvergabe handelt, sondern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zudem auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens als sonstiger Dritter im Sinne von §§ 36 Abs. 1 Satz 3, 47 VgV berufen möchte, muss die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / Dritten (siehe Ziffer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen ("Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb")) zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, da die Angaben im Rahmen der Eignungsprüfung erforderlich sind. In diesem Fall sind die Nachweise der Eignung des Dritten, auf dessen Eignung sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beziehen möchte, unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft selbst. I. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen 1. Mögliches Aufklärungsersuchen Der Auftraggeber kann ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Inhalts des Teilnahmeantrages oder eine schriftliche Aufklärung hierzu durchführen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung. 2. Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1. Nachträgliche Änderung von Angaben Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerbergemeinschaften und hinsichtlich der Eignung und/oder der Leistung ein-bezogenen Dritten (insbesondere Unterauftragnehmer) durch den Bewerber im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die die Rechtsprechung hierfür anerkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Änderung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Die weitere Teilnahme an dem Verfahren nach der Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der Auftraggeber hat das Ziel, der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz gerecht zu werden und die vom Land Nordrhein-Westfalen gesetzten Vorgaben in den Jahren 2030 und 2040 bis zur Klimaneutralität gemäß § 3 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2021 zu erreichen. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) ist zudem der Wille verbunden, Fuß- und Radverkehr gleichrangig neben allen anderen Verkehrsmitteln zu positionieren und den Anteil des Radverkehrs auf 25 Prozent zu erhöhen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten; (2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden: (a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; (b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; (c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; (d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar; (3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen; (4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht. (5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung); d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben; (f) er mit der Abfrage durch die Auftraggeber von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG für den Fall einer beabsichtigten Zuschlagserteilung einverstanden ist. (6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren; (7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen;
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021);
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beschreibung: Folgende Angaben/Nachweise/Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: (1) Nachweis der schriftlichen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (Mindestanforderung); (2) Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), die Art des Auftraggebers, der zuständige Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang des Angebots, Anzahl an Überlassungen, Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Laufzeit. Folgende inhaltliche Anforderungen müssen für die Referenzprojekte erfüllt werden (Mindestanforderungen): - Bereitstellung eines Dienstradleasingangebotes für Referenzauftraggeber mit mehr als 400 Beschäftigten, - Anzahl der Überlassungen an mehr als 50 Beschäftigte im Zeitpunkt der Benennung als Referenz, - Umsetzung eines digitalen Bestell- und Abwicklungsprozesses zur Einführung des Angebots durch Bereitstellung einer Onlineplattform zur elektronischen Abwicklung des Dienstfahrradleasings, - Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B. - Informations- und Marketingmaterial, - Organisation und Ausrichtung von Informationstagen, - Gestaltung von Informationen für Beschäftigte auf Websites, - Schulungen der Personalverantwortlichen, - Support der Sachbearbeiter oder interessierten Beschäftigten bei Fragen zum Bestell- und Abwicklungsprozess, - Bereitstellen eines Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung und Abwicklung des Störfallmanagements für bestimmte Fallgruppen sowie - Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers. Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung). Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis einschließlich 30. April 2024 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet. (3) Angaben zur vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleitung. (4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2021, 2022 und 2023) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und dabei unterteilt nach: Projektorganisation, Technik, Marketing / Kommunikation, Kundenservice (Hotline) und freie Mitarbeiter; sowie (5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 4
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 2 VgV nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden durch den Auftraggeber auch qualitative bzw. leistungsbezogene Kriterien bewertet. Die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Für die Wertung werden - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte sowie - der anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Gesamtpreis (brutto) herangezogen. Die festgelegten preisbezogenen Kriterien werden anhand der Angaben der Bieter im Preisblatt in EUR erfasst. Die Preisangaben werden inklusive der geltenden Umsatz- bzw. Versicherungssteuer in die Wertung eingestellt. Daraus wird nach Maßgabe der Festlegungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Bewertung errechnet (Vergleichsgesamtpreis = P).
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die festgelegten qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Berücksichtigung der Zielerreichungsgrade mit Bewertungspunkten von 1 (= schlechteste erreichbare Punktzahl) bis 6 (= beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte vergeben. Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L). Die Wertung der nachfolgenden leistungsbezogenen Kriterien und deren Gewichtung erfolgt auf Grundlage der Angaben der Bieter nach Maßgabe der folgenden Festlegungen. - Konzept zur Auftragsdurchführung: Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer und kommunikativer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird: - Aspekte der Organisation 60% - Aspekte der Kommunikation 40% Im Einzelnen: - Haben zwei oder mehrere Angebote den höchsten Zuschlagswert (Z) erzielt, gewinnt von diesen Angeboten dasjenige Angebot, das die höchste Wertung beim gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien erzielt hat. - Sofern auch bezogen auf den gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien dann noch Angebote denselben Punktwert erzielt haben, entscheidet der Auftraggeber auf Grundlage eines Losentscheids zwischen den gleichauf liegenden Angeboten.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 26. November 2024 Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasendurchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln - Vergabekammer Rheinland - Informationen über die Überprüfung: Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit eines Einzelleasingvertrages beträgt grundsätzlich 36 Monate. Da die Rahmenvereinbarung zwei Laufzeitrunden umfassen soll, wird die Laufzeit auf 72 Monate festgelegt. Optionale Verlängerung um 0,5 Jahre
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bergisch Gladbach
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bergisch Gladbach
Registrierungsnummer: 053780004004-31001-55
Postanschrift: Scheidtbachstraße 23
Stadt: Bergsich Gladbach
Postleitzahl: 51469
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Telefon: 02202130
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: Zeughausstraße 2-10
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02211473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 871b72a4-c9e1-4019-9523-561f8921f443 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2024 15:19:41 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 383882-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/06/2024