1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung der Schienenbremsen für GTN-Fahrzeuge
Beschreibung: Lieferung von 35 Schienenbremsen für GTN-Straßenbahnen
Kennung des Verfahrens: 4851ee4f-7cb7-4f0f-9a86-50c4844de90f
Vorherige Bekanntmachung: 651493-2021
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34322000 Bremsen und Bremsenteile
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Teilnahmewettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Rhein-Neckar-Verkehr hat mit ihrer Betreiberverantwortung die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, dass nach § 4 (1) und §§ 31, 32 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bzw. § 2 (1), § 4 (2) Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, neben den Betriebsanlagen die Fahrzeuge oder Teile davon so beschaffen sein müssen, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Betriebsanlagen, Fahrzeuge oder Teile davon nach den rechtlichen Vorschriften, nach den von den zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehördengetroffenen Anordnungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut sind und betrieben werden. Betriebsanlagen und Fahrzeuge sind hinsichtlich den allgemeinen Anforderungen an den Betrieb, nach den entsprechenden Regelwerken planmäßig, wiederkehrend innerhalb der nach den rechtlichen Vorschriften festgelegter Fristen, instandzuhalten. Die Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge umfasst Wartung, Inspektion und Instandsetzung und muss sich mindestens auf die Teile erstrecken, deren Zustand die Betriebssicherheit beeinflussen kann. Im Rahmen der nach § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) bzw. § 57 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen durchzuführenden Hauptuntersuchung der Fahrwerke, sind nach verbindlich geltenden Richtlinien (Regelwerk) die unten aufgeführten Bauteile zu erneuern. Der Hersteller Knorr Bremse schreibt expliziert in seinen Wartungsunterlagen / Stücklisten für die Bremsanlagen die zu verwendenden Ersatzteile vor. Die Fertigungszeichnungen für die Bauteile sind geistiges Eigentum des vorgenannten Unternehmens und sind zum Teil auch nicht vorhanden. Diese können daher von keinem Dritten zu Verfügung gestellt werden und eine Auftragserteilung ist aus technischen Gründen nur an das vorgenannte Unternehmen möglich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Lieferung der Schienenbremsen für GTN-Fahrzeuge
Beschreibung: Lieferung von 35 Schienenbremsen für GTN-Straßenbahnen
Interne Kennung: 192-24-EK9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34322000 Bremsen und Bremsenteile
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 651493-2021
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tagnach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: die Rhein-Neckar-Verkehr hat mit ihrer Betreiberverantwortung die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, dass nach § 4 (1) und §§ 31, 32 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bzw. § 2 (1), § 4 (2) Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, neben den Betriebsanlagen unsere Fahrzeuge oder Teile davon so beschaffen sein müssen, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt wenn die Betriebsanlagen, Fahrzeuge oder Teile davon nach den rechtlichen Vorschriften, nach den von den zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden getroffenen Anordnungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut sind und betrieben werden. Betriebsanlagen und Fahrzeuge sind hinsichtlich den allgemeinen Anforderungen an den Betrieb, nach den entsprechenden Regelwerken planmäßig, wiederkehrend innerhalb der nach den rechtlichen Vorschriften festgelegter Fristen, instandzuhalten. Die Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge umfasst Wartung, Inspektion und Instandsetzung und muss sich mindestens auf die Teile erstrecken, deren Zustand die Betriebssicherheit beeinflussen kann. Im Rahmen der nach § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) bzw. § 57 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen durchzuführenden Hauptuntersuchung der Fahrwerke, sind nach verbindlich geltenden Richtlinien (Regelwerk) die unten aufgeführten Bauteile zu erneuern. Der Hersteller Fa. Knorr Bremse schreibt expliziert in seinen Wartungsunterlagen / Stücklisten für unsere Bremsanlagen, Druckluftanlagen die zu verwendenden Ersatzteile vor. Die Fertigungszeichnungen für die Bauteile sind geistiges Eigentum des vorgenannten Unternehmens und sind zum Teil auch nicht vorhanden Diese können daher keinem Dritten zu Verfügung gestellt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 219 690,05 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4800001108
Datum der Auswahl des Gewinners: 26/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE143445049
Stadt: München
Postleitzahl: 80809
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 3547-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +497219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 674ee33c-e442-41e9-adb6-8a89344c15fd - 02
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 384068-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/06/2024